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Umfrage

Was kann ich jetzt noch tun ??? 1.Wehren 2. Bezahlen

Wehren ?
7 (100%)
Bezahlen ?
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 7

Umfrage geschlossen: 19. Juni 2020, 21:10

Autor Thema: Ankünd. Zwangsvollstr. Saalfeld-Rudolstadt > Bescheide/Mahnung nicht bekannt  (Gelesen 4708 mal)

P
  • Beiträge: 1
Liebe Mitnutzer,

Person A hat heute für "Rundfunkbeiträge" eine
Ankündigung einer Zwangsvollstreckung
der örtlichen Vollstreckungsstelle erhalten.

In den letzten 4 Jahren war A aus Gründen der Beschäftigung 4x komplett umgezogen und somit sind vielleicht (?) alle Anschreiben des Beitragsservice nicht bei der Adresse von A angekommen.
A hatte auch nie eine eigene Adresse - Arbeit als Hausmeister live in.
Die Post wurde A betriebssintern zugestellt.

Person A hat ihres Wissens auch kein Beitragskonto, da A vor ca. 4 Jahren aus Österreich zurückgekommen ist.

Also: Keinen Beitragsbescheid, keine Mahnung und auch keine Mitteilung über irgendwelche Forderungen erhalten - und nun dies.

Wie könnte Person A nun reagieren, um keinen Fehler zu begehen?
Danke für einen oder mehrere Ratschläge.


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden - wichtige Hinweise u.a. oben rechts im Forum nicht beachtet ("Person A" usw.).
Dokument-Anhang war zudem nicht ausreichend anonymisiert. Es ist immer alles konsequent zu anonymisieren/ gänzlich unkenntlich zu machen. Ledigliches Überpinseln mit grauem oder schlecht schreibendem schwarzen Stift ist nicht ausreichend. Dies hätte beim Anschauen der Datei schon auffallen müssen (Text durchscheinend).
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2020, 00:20 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Erste unmittelbare Aufgabe - baldmöglichst, d.h. bis Ende dieser, spätestens Anfang kommender Woche - könnte ein klärendes persönliches Vorab-Gespräch mit der örtlichen Vollstreckungsstelle sein, mit dem primären Ziel, weiteren Zeitaufschub/ Fristverlängerung (aufgrund der Trägheit von ARD-ZDF-GEZ mehrere Wochen bis Monate!!!) zur Sachverhaltsklärung zu erhalten.

In diesem Gespräch könnte (sollte?) - auf sachliche Art! - auch gleich Unverständnis/ Einwand bzgl. der Forderungen geäußert werden, da diese "weder bekannt oder bekanntgegeben, geschweige denn gemahnt worden" seien.
"Eine Vollstreckung dürfte unter diesen Umständen doch wohl nicht durchführbar oder zulässig sein.
Eigentlich müsste das doch postwendend, quasi von Amts wegen, zurückgehen - oder welche kostenfreien und effektiven Rechtsschutzmittel könnte bzw. müsste Person A ggü. der Vollstreckungsstelle geltend machen, damit diese den Vorgang eingestellt bzw. an den Auftraggeber zurückgibt?"


Vielleicht sollte sich Person A in diesem Zuge zwecks Überprüfung weiterer Schritte auch gleich schriftlich dokumentieren lassen,
- nach genau welchen Paragrafen
- genau welcher Gesetze
die Zwangsvollstreckung hier durchgeführt und ob in diesem Zuge
- irgendeine Form von Amtshilfe (nach genau welchem Paragrafen welchen Gesetzes)
geleistet werden soll.

Um zu verstehen, worum es geht, sollte Person A sich schon jetzt eingehend mit den Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungs-Voraussetzungen in ihrem Bundesland selbst vertraut machen - siehe u.a. unter
Thüringer Verwaltungsverfahrens-/-zustellungs-/-vollstreckungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14141.0.html


Die fiktive Reaktion der örtlichen Vollstreckungsstelle auf diese Einwände und Fragen müsste erst - baldmöglichst - in Erfahrung gebracht und dann weiter bewertet werden.
Dies ist vonnöten, da die Vollstreckung bundesweit auf mind. 3 verschiedene Arten abläuft und sich auch innerhalb einer Vollstreckungsart die Vorgehensweise der jeweiligen Stelle/n, ja sogar der Bearbeiter selbst unterscheiden kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2020, 01:17 von Bürger«
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