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Autor Thema: Produktion „Unterleuten“: Vom ZDF, fürs ZDF [Selbstbevorteilg. ist Programm]  (Gelesen 3072 mal)

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"Selbstbevorteilung ist Programm"... ::) >:(

FAZ, 09.03.2020
Produktion „Unterleuten“
Vom ZDF, fürs ZDF
Der Dreiteiler „Unterleuten“ ist fürs ZDF ein großes Ding. Der „Produzentenverband e.V.“ aber wundert sich und stellt kritische Fragen. Denn der Produzent des Stücks war früher selbst beim ZDF. Wie kann das sein?
von Michael Hanfeld

Zitat
[...]

Produziert worden ist „Unterleuten“ nämlich von der Firma Network Movie, einer hundertprozentigen Tochter von ZDF Enterprises, der Vermarktungsgesellschaft des ZDF und geführt von dem Produzenten Reinhold Elschot. Nun war Elschot bis zum Herbst 2017 Leiter der ZDF-Hauptredaktion Fernsehfilm/Serie I. Die Produktion von „Unterleuten“ begann im Juli 2018, doch schon zuvor mussten selbstverständlich die Rechte erworben und die Vorbereitungen getroffen worden sein.

Dies führe zu dem Schluss, dass Elschot, wie der Produzentenverband in einer dieser Zeitung vorliegenden Stellungnahme schreibt, als er noch beim ZDF war, „mit dem Erwerb des Projektes für das ZDF beschäftigt gewesen sein muss“. [...]

[...] Geschäftsführer des Produzentenverbands, Erwin M. Schmidt "[...] Durch Intransparenz wie im Fall von ,Unterleuten‘ wird der Markt verzerrt und ein Ungleichgewicht geschaffen, das dem medialen Ökosystem in Deutschland schadet.“

[...] Die Produktionsfirma Network Movie wurde 1998 von Reinhold Elschot gegründet. [...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zdf-dreiteiler-unterleuten-kritische-fragen-zur-produktion-16667247.html


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"Selbstbevorteilung ist Programm"... ::) >:(

FAZ, 09.03.2020
Produktion „Unterleuten“
Vom ZDF, fürs ZDF
[...] Denn der Produzent des Stücks war früher selbst beim ZDF. Wie kann das sein?
von Michael Hanfeld
[...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zdf-dreiteiler-unterleuten-kritische-fragen-zur-produktion-16667247.html

... und die Autorin von "Unterleuten" ist Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg:

Welt
Veröffentlicht am 10.10.2018
Autorin und Juristin
SPD-Mitglied Juli Zeh soll Verfassungsrichterin werden
Zitat
Die Schriftstellerin und Volljuristin Juli Zeh soll Richterin am Brandenburger Verfassungsgericht werden.
...
Die gebürtige Bonnerin hat Rechtswissenschaften in Passau und Leipzig studiert und promovierte in Völkerrecht. Zeh ist zudem prominentes Mitglied der SPD. Sie soll als Berufsrichterin in dem Gremium arbeiten. Als Autorin ist sie unter anderem durch ihren 2016 erschienenen Brandenburg-Roman „Unterleuten“ bekannt.

Gefunden (u. a.) hier:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article181895104/Juli-Zeh-soll-Richterin-in-Brandenburg-werden.html

Zitat
Am 12. Dezember 2018 wurde Juli Zeh vom Brandenburgischen Landtag auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur ehrenamtlichen Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gewählt und am 30. Januar 2019 im Brandenburger Landtag vereidigt.

Gefunden hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Juli_Zeh


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  • Beiträge: 7.388
... und die Autorin von "Unterleuten" ist Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg:

Die Aufstellung am Verfassungsgericht selbst irritiert hier ein wenig:

Verfassungsrichter des Landes Brandenburg
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/ueber-uns/die-verfassungsrichter/verfassungsrichter/

"Julia Zeh" ist nämlich möglicherweise ja "nur" ein Künstlername.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) "Julia Zeh" ist nämlich möglicherweise ja "nur" ein Künstlername.

Genau so soll es sein sprach Wallenstein ....  ;)

Das ist ein Künstlername. Der Name ist "Dr. Julia Barbara Finck". Sie trat bei Markus Lanz auf am: 05.03.2020 ab Minute 2:12 im Video.

Quelle:  https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-5-maerz-2020-100.html


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Huh! Das ist jetzt aber ganz schlimm! Das ZDF kauft bei einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft vom - ja, vom ZDF. Ist das zu fassen? Welche Verschwendung. Wäre es für Herrn Hanfeld besser gewesen, man hätte den Film bei einer Firma bestellt, an dem er Anteile hält? Für Herrn H. gewiß. Ein toller Vorwurf, diese "Selbstbevorteilung". Zig Firmen kaufen bei ihren eigenen Tochterunternehmen ein, da kann Herr H. gern einmal bei Siemens anfragen. Und wer die IT oder die Buchhaltung in ein eigenständiges Unternehmen ausgründet, nutzt dennoch weiter die Leistung der vormaligen Abteilung. In der Sicht des Journalisten der FAZ rangiert das offenbar knapp unter Kapitalverbrechen. Noch dazu, wo man an die Spitze des Tochterunternehmens einen eigenen Mitarbeiter gesetzt hat. Puh! Soviel Raffinesse und Dreistigkeit gibt es selten. Das ist Vetternwirtschaft - jedenfalls wenn man die Neurosenbrille trägt, die offenbar auf der Nase von Herrn Hanfeld sitzt.

Nebenbei: hätte das ZDF eine andere Firma beauftragt, hätte Herr H. sicher die Verschwendung beklagt, wo doch das ZDF eine 100%ige Tochter ... Man kann es auch so sehen: nicht nur beim ÖR-Rundfunk sitzen eine Menge Sesselpupser, deren Ergüsse man sich besser nicht antut.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Wer den Artikel aufmerksam von Anfang bis Ende liest, wird feststellen, dass es nicht nur "Sesselpupserei" ist und die Kritik an der - ja - "Selbstbevorteilung" insbesondere auch vom Produzentenverband selbst stammt.


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@Bürger: der Dreiteiler wurde von Network Movie hergestellt, der 100% Tochter des ZDF. Wenn der Produzentenverband e. V. beklagt, dass die eigene Firma des ZDF den Zuschlag erhält und nicht ein anderes Mitglied ihres Verbandes, so kann man wohl das Eigeninteresse des Vereins konstatieren. Die Frage ist erlaubt, warum die Sender eigene Firmen gründen dürfen, mit denen sie ja auch als Wettbewerber auftreten können und auftreten. Das wäre eine Frage, die man von verschiedenen Seiten beleuchten könnte. Aber um diese Frage geht es Herrn Hanfeld ja gar nicht, sondern er greift willig ein Thema auf, das er für unreflektierte Schreibe verwendet.

M. Boettcher


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der Dreiteiler wurde von Network Movie hergestellt, der 100% Tochter des ZDF.
...die von Reinhold Elschot selbst (mit-)gegründet wurde, welche augenscheinlich unter seiner Ägide beim ZDF den Zuschlag für die Produktion erhalten hatte und welche dann wiederum unter seiner Ägide produziert hat, nachdem er vom ZDF dorthin als Produzent zurückgewechselt war ausgeschieden ist und sich als "freier Produzent" unter Nutzung seiner "bewährten Kontakte" dort maßgeblich zu beteiligen scheint ::)

web-Suche "Reinhold+Elschot"
https://www.google.com/search?q="Reinhold+Elschot"

liefert u.a. dies
blickpunktfilm, 04.07.2018
Reinhold Elschot gibt Produktions-Comeback
Der langjährige Fernsehfilmchef des ZDF feiert mit einem noch langjährigeren Weggefährten seine Rückkehr ins Produzentenfach.
http://beta.blickpunktfilm.de/details/431352
Zitat
Elf Jahre lang war der damalige Network-Movie-Geschäftsführer Reinhold Elschot auch als Produzent tätig, ehe er 2009 den Posten des ZDF-Fernsehfilmchefs übernahm. Mit seinem Ausscheiden beim Mainzer Sender Ende vergangenen Jahres kündigte er an, der Branche als freier Produzent erhalten zu bleiben.
Zitat
Elschot wählte für sein Produktionscomeback die vertraute Konstellation mit Network Movie.

Ob man es nun "Selbstbevorteilung", "Gemauschel" oder schlicht "ungeschickt" nennt - einerlei.
Und was bei anderen Gesellschaften üblich ist oder nicht - es macht einen Unterschied, ob dies öffentlich finanziert und zu rechtfertigen ist, oder nicht.


Edit "Bürger":
Nicht "Rigide", sondern natürlich "Ägide". Danke für den Hinweis @Klarschiff.
Korrektur/ Klarstellung/ Ergänzung zu den Verstrickungen.


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Quelle:  https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-5-maerz-2020-100.html
Als rundfunkabstinente Person wird das von mir ganz sicher nicht aufgerufen.

Man wird eines Tages zu fragen haben, ob Medienschaffende an Entscheidungen, die die Medien betreffen, wirklich mit der nötigen Unparteilichkeit beteiligt sein dürfen.

Dieses aus dem Thementitel
Zitat
[Selbstbevorteilg. ist Programm]
wirft die Frage auf, ob jemand die Pflicht hat, sich selbst zu benachteiligen?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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[...] wirft die Frage auf, ob jemand die Pflicht hat, sich selbst zu benachteiligen?
Nein diese Frage stellt sich nicht. Es wäre auch schon keine "Benachteiligung", auf die Selbstbevorteilung zu verzichten ;)
Angesichts der öffentlichen Finanzierung stellt sich nur die - zu verneinende - Frage, ob ein Recht auf Selbstbevorteilung besteht.
Im Übrigen "muss" niemand etwas müssen - nur mit den möglichen Konsequenzen seines Handelns leben. Und das wäre hier zu allermindest die kritische Beobachtung und Nachfrage zu seinem Tun.


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Die Frage ist erlaubt, warum die Sender eigene Firmen gründen dürfen, mit denen sie ja auch als Wettbewerber auftreten können und auftreten. Das wäre eine Frage, die man von verschiedenen Seiten beleuchten könnte.

Und genau das ist der Punkt. Wenn man es für legitim hält, dass die Staatsfunkanstalten hunderte Tochterfirmen gründen dürfen um den Geldfluß zu verschleiern, dann ist gegen die Eigenbeauftragung nichts einzuwenden.

Die Tochterfirmen müssen weg, nicht deren Beauftragung durch die Mutter.


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