Dummerweise kann man aus der "Glaubensgemeinschaft ÖRR" nicht einfach austreten, wie das aus der Kirche möglich ist.
Zum Glück könnte angeführt werden ist das auch nicht notwendig, wenn kein Eintritt vorhanden ist.
----nicht zu diskutieren ist folgendes, weil p.M.----
Der Grund liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass Dritte nur unter zu begründenen Sachverhalten an der Finanzierung zu beteiligen sind.
Eine solche Begründung enthält die Umstellung auf einen Beitrag jedoch nicht. In der Begründung wird vielmehr angeführt, dass eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt ist, dass jedoch ist keine hinreichende Begründung durch den Gesetzgeber sich über die bisherigen Rundfunkurteile hinweg zu setzen und ohne Begründung eine Beitragspflicht für Dritte einzuführen, welche keine Teilnehmer sind.
Wer das verstehen will, sollte entsprechend die Rundfunkurteile mit "Bindungswirkung" lesen, 6. 7. und 8.. Am besten aber wohl sämtliche. Finanzierungspflichtig waren bzw. sind Teilnehmer, Teilnehmer waren in der Vergangenheit Personen, welche ein Gerät bereit gehalten haben. Die Umstellung auf Wohnung bedeutet unter Anwendung der Urteile mit Bindungswirkung nichts anderes, es bleibt bei Teilnehmern. Das diese sich jetzt nicht mehr erkennen lassen, weil es auf Geräte nicht ankommt ist nicht das Problem des Bürgers sondern der Politiker, welche sich diese Änderung ausgedacht haben. Jeder kann also erklären unter Verweis auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, dass er kein Teilnehmer ist. Ist wie bei der Kirche, der Unterschied ist, eine LRA versteht das nicht und denkt, dass sie, wie die Politik versprochen jede Wohnung belasten kann. Aber nochmal eine Wohnung bezahlt keine Beiträge, dass machen Teilnehmer. Wer lediglich ein Grundbedürfnis in Anspruch nimmt und wohnt kann sich jederzeit mit Verweis auf die Rechtsprechung dagegen verwähren für die Finanzierung des Rundfunk in Anspruch genommen zu werden. Gegebenenfalls begibt er sich dabei auf dem Rechtsweg.
Eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu wurde nicht gefällt. Gefällt wurde eine Entscheidung, dass der Beitrag keine Steuer ist und eine Anknüpfung an eine Wohnung möglich wäre. Nicht geklärt wurde wer Finanzierungspflichtig ist, weil das ja bereits in vorangegangenen Entscheidungen gemacht wurde. Will ein Bürger das entsprechend sich bestätigen lassen, dann muss er entsprechend den Vortrag dahingehend ausrichten. Es kann durch aus sein, dass bei der Umstellung nicht ermittelt wurde, wie groß der Teilnehmer und Nichtteilnehmer Wert ist. Ausgehend von Geräten, welche den Status anzeigen sollten kann nicht mehr gegangen werden, der Grund liegt darin, dass nicht festgestellt wurde, welche Geräte tatsächlich für den Rundfunk bereit gehalten werden. Also Teilnehmer abgebildet haben. Das Bundesverfassungsgericht sprach nicht von der Finanzierungspflichtig von Bürgern mit Geräten, sondern Teilnehmern. Das Gerät sollte der Vereinfachung wegen einen Rückschluss auf den Teilnehmerstatus ermöglichen. Kann eine Wohnung den Teilnehmerstatus eines Bürgers anzeigen? Naja der Gesetzgeber darf sicherlich die Finanzierungspflicht auf Bürger "Dritte" ausdehnen, wenn dafür Gründe angeführt werden, welche das rechtfertigen können. Wurden Gründe neben der Verwaltungsvereinfachung angeführt, welche tauglich sind? Wenn nicht wird das Bundesverfassungsgericht sicherlich bald erneut feststellen, dass eine Ausweitung auf Dritte nicht begründet ist. Kann aber noch dauern, weil ja zuvor das Bundesverfassungsgericht beständig gefordert wurde festzustellen, dass es kein Beitrag sondern eine Steuer sei. ;-)
Edit "Bürger":
Bitte hier keine inhaltliche Diskussion/ Auslegung der Verfassungsgerichtsentscheidung.
Dafür gibt es eigenständige Threads bzw. - wenn eigenständiger Aspekt - sollte dafür dann ein gut aufbereiteter eigenständiger Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erstellt werden.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.