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Autor Thema: Peter Hahne: Schluss mit Kirchensteuer und Rundfunkbeitrag  (Gelesen 4220 mal)

Uwe

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Tichys Einblick, 08.03.2020

Sprachpolizei und Behördenterror
Peter Hahne:
Schluss mit Kirchensteuer und Rundfunkbeitrag


Zitat
Peter Hahne war viele Jahre Moderator im ZDF und im Zentralrat der Evangelischen Kirche aktiv. Er sagt, Kirchensteuern würden den Glauben ersticken und im Rundfunk die Kreativität durch Zwangsbeiträge abgewürgt. Wer gute Argumente hat, sollte diese nutzen, anstatt andere auszugrenzen. […]

Einen Teil der Lösung sieht er in einem Ende von Kirchensteuer und Rundfunkbeitrag, welche die eigentliche Mission dieser Institutionen beschädigen.

Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/video/interview/peter-hahne-schluss-mit-kirchensteuer-und-rundfunkbeitrag/

Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2020, 18:06 von DumbTV«
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M
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Man mag die Kirchensteuer kritisieren, es ist aber völlig Unsinn, die Kirchensteuer mit dem unausweicheren Rundfunkbeitrag gleichzusetzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2020, 17:30 von Bürger«

o
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Disclaimer: Wer nicht kirchlich gebunden ist oder vielleicht gar keine Ahnung von Kirchen überhaupt hat, braucht nicht weiterzulesen.

In einer aufschlussreichen Diskussion mit einem Boykotteur ist mir ein bisschen klarer geworden, weshalb viele Leute den Rundfunkbeitrag mit der Kirchensteuer vergleichen.

Der besagte Boykotteur zeigte mir nämlich auf, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk (dt. örR) in der öffentlichen Wahrnehmung sich selbst wie eine Kirche benimmt.

Ich muss präzisieren: wie die römisch-katholische Kirche in ihrer deutschen konservativen Ausprägung.

(Die diversen evangelischen Kirchen passen nämlich überhaupt nicht hier dazu, jedenfalls nicht mehr seit den frühen 1960ern. Da ist viel passiert.)

Der dt. örR  hält sich für einen Pfeiler der Demokratie und der Gesellschaft und verfemt die Verweigerer. Verfolgt werden diese aber von der Staatsgewalt.

Im Mittelalter wurden die Ketzer verfemt, verbrannt wurden sie jedoch von der weltlichen Gewalt (deshalb kommt immer der nicht falsche Spruch, "die Kirche" habe "niemanden verbrannt".  |- )

Die Parallelen der Sich-Selbst-Absolut-Setzung der Repräsentanten des dt. örR auf der einen Seite und der römisch-katholischen Kleriker auf der anderen Seite sind geradezu frappant.

Man kann die Analogie noch weitertreiben, dafür ist hier aber kein Platz.


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Ja, weiter so! Schluss mit dem Rundfunk-Zwang und die damit verbundene Ausbeutung, politische Propaganda sowie scheinheilige Demokratie (mit Worthülsen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2020, 19:16 von jedi_ritter«
Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Auch wenn es so gewisse Unterschiede geben mag...

...
Ich muss präzisieren: wie die römisch-katholische Kirche in ihrer deutschen konservativen Ausprägung.

(Die diversen evangelischen Kirchen passen nämlich überhaupt nicht hier dazu, jedenfalls nicht mehr seit den frühen 1960ern. Da ist viel passiert.)

Der dt. örR  hält sich für einen Pfeiler der Demokratie und der Gesellschaft und verfemt die Verweigerer. Verfolgt werden diese aber von der Staatsgewalt.
...

...zwischen den Konfektio Konfessionen. In puncto Beharren und Verfechten des »Rundfunkbeitrags« sind die leider beide immer noch absolut gleich - hatte nicht lt. oder vorletzte Woche noch der epd in die Gegend getrötet, wie wichtig und unverzichtbar doch »öffentlich-rechtlicher« Rundfunk (natürlich doch mit Zwangsfinanzierung!) doch sei?? Hat zum einen natürlich schon damit zu tun, wie sehr die Kirchen von den Anstalten »auf Händen getragen« werden, andererseits sind ja manche hohe ÖRR-Funktionäre auch in die kirchliche Hierarchie eingebunden & können da bestens ihr schmutziges Geschäft betreiben.

Zumal da die Kirchen die Bigotterie des ÖRR auf dem beschriebenen Hintergrund mit scheinheiligem »Kirche, Kirche, Kirche« einerseits, aber in einer Tour Porno-Gewalt, Porno-Gewalt, Porno-Gewalt anderseits also offenbar nicht sehen können (oder wollen), ist insofern das Signal von Herrn Hahne wirklich mal eine nicht zu unterschätzende Stellungnahme (& mal sehen, ob bspw. das ZDF Herrn Hahne jetzt immer noch so lieb hat wie früher :->>)


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

Z
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Dummerweise kann man aus der "Glaubensgemeinschaft ÖRR" nicht einfach austreten, wie das aus der Kirche möglich ist.


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P
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Dummerweise kann man aus der "Glaubensgemeinschaft ÖRR" nicht einfach austreten, wie das aus der Kirche möglich ist.
Zum Glück könnte angeführt werden ist das auch nicht notwendig, wenn kein Eintritt vorhanden ist.

----nicht zu diskutieren ist folgendes, weil p.M.----

Der Grund liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass Dritte nur unter zu begründenen Sachverhalten an der Finanzierung zu beteiligen sind.
Eine solche Begründung enthält die Umstellung auf einen Beitrag jedoch nicht. In der Begründung wird vielmehr angeführt, dass eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt ist, dass jedoch ist keine hinreichende Begründung durch den Gesetzgeber sich über die bisherigen Rundfunkurteile hinweg zu setzen und ohne Begründung eine Beitragspflicht für Dritte einzuführen, welche keine Teilnehmer sind.
Wer das verstehen will, sollte entsprechend die Rundfunkurteile mit "Bindungswirkung" lesen, 6. 7. und 8.. Am besten aber wohl sämtliche. Finanzierungspflichtig waren bzw. sind Teilnehmer, Teilnehmer waren in der Vergangenheit Personen, welche ein Gerät bereit gehalten haben. Die Umstellung auf Wohnung bedeutet unter Anwendung der Urteile mit Bindungswirkung nichts anderes, es bleibt bei Teilnehmern. Das diese sich jetzt nicht mehr erkennen lassen, weil es auf Geräte nicht ankommt ist nicht das Problem des Bürgers sondern der Politiker, welche sich diese Änderung ausgedacht haben. Jeder kann also erklären unter Verweis auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, dass er kein Teilnehmer ist. Ist wie bei der Kirche, der Unterschied ist, eine LRA versteht das nicht und denkt, dass sie, wie die Politik versprochen jede Wohnung belasten kann. Aber nochmal eine Wohnung bezahlt keine Beiträge, dass machen Teilnehmer. Wer lediglich ein Grundbedürfnis in Anspruch nimmt und wohnt kann sich jederzeit mit Verweis auf die Rechtsprechung dagegen verwähren für die Finanzierung des Rundfunk in Anspruch genommen zu werden. Gegebenenfalls begibt er sich dabei auf dem Rechtsweg.
Eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu wurde nicht gefällt. Gefällt wurde eine Entscheidung, dass der Beitrag keine Steuer ist und eine Anknüpfung an eine Wohnung möglich wäre. Nicht geklärt wurde wer Finanzierungspflichtig ist, weil das ja bereits in vorangegangenen Entscheidungen gemacht wurde. Will ein Bürger das entsprechend sich bestätigen lassen, dann muss er entsprechend den Vortrag dahingehend ausrichten. Es kann durch aus sein, dass bei der Umstellung nicht ermittelt wurde, wie groß der Teilnehmer und Nichtteilnehmer Wert ist. Ausgehend von Geräten, welche den Status anzeigen sollten kann nicht mehr gegangen werden, der Grund liegt darin, dass nicht festgestellt wurde, welche Geräte tatsächlich für den Rundfunk bereit gehalten werden.  Also Teilnehmer abgebildet haben. Das Bundesverfassungsgericht sprach nicht von der Finanzierungspflichtig von Bürgern mit Geräten, sondern Teilnehmern. Das Gerät sollte der Vereinfachung wegen einen Rückschluss auf den Teilnehmerstatus ermöglichen. Kann eine Wohnung den Teilnehmerstatus eines Bürgers anzeigen? Naja der Gesetzgeber darf sicherlich die Finanzierungspflicht auf Bürger "Dritte" ausdehnen, wenn dafür Gründe angeführt werden, welche das rechtfertigen können. Wurden Gründe neben der Verwaltungsvereinfachung angeführt, welche tauglich sind? Wenn nicht wird das Bundesverfassungsgericht sicherlich bald erneut feststellen, dass eine Ausweitung auf Dritte nicht begründet ist. Kann aber noch dauern, weil ja zuvor das Bundesverfassungsgericht beständig gefordert wurde festzustellen, dass es kein Beitrag sondern eine Steuer sei. ;-)


Edit "Bürger":
Bitte hier keine inhaltliche Diskussion/ Auslegung der Verfassungsgerichtsentscheidung.
Dafür gibt es eigenständige Threads bzw. - wenn eigenständiger Aspekt - sollte dafür dann ein gut aufbereiteter eigenständiger Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erstellt werden.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2020, 16:33 von Bürger«

  • Beiträge: 7.285
@Bürger

Der beständige Hinweise auf Separierung führt nicht zum Ziel, weil Gedankengänge damit unwiderbringlich verloren gehen; es bedarf bitte einzig eines thematisch passenden Sachzusammenhanges, der im vorliegenden Fall von User PersonX definitiv gegeben ist.

Thematisch unpassend wäre es bspw. mit "Rundfunk" anzufangen und bei "Affen" aufzuhören; beide haben thematisch nämlich miteinander garantiert nichts zu tun.


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Der beständige Hinweis erfolgt aus guten Gründen, weil anderenfalls mit der gleichen Begründung alles in einem Thread diskutiert werden könnte und es damit nur noch einen Thread im Forum bräuchte, weil schließlich alles mit allem und mit Rundfunk zusammenhängt, d.h. alles mit allem in einem "Sachzusammenhang" steht. Das bringt das Forum-Thema so mit sich ::)
Dass das aber nicht Sinn der Sache sein kann, sollte einleuchten.

Es geht um thematisch getrennte - und damit auch auffindbare - Diskussion.
Zusammenhänge können durch Querverweise und auszugsweise Zitate erfolgen.
Dazu sind diese Funktionen da.

Es bringt aber nichts, ist nicht auffindbar und sorgt für Mehrfachdiskussionen schon -zigfach abgehandelter Themen, wenn in jedem Thread etwas wiederholt eingebracht wird, was besser in einem eigenständigen Thread behandelt würde, auf welchen dann jeweils Bezug genommen und wo es vertieft "zu Ende ausdiskutiert" werden kann.

Hier (und in jedem anderen) Thread geht es zu allererst um den Einstiegsbeitrag.
Dieser definiert das Kern-Thema, zu welchem diskutiert werden kann und soll.

Eine Diskussion zu "Teilnehmerstatus"/ "Austrittsmöglichkeiten" (eine Nebenbemerkung im Vorkommentar) und diesbezüglicher Analyse der BVerfG-Entscheidung ist eine über den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel deutlich hinausgehende und gänzlich eigenständige Diskussion, welche mglw. im Forum sogar schon thematisiert worden ist bzw. - falls nicht - in gut aufbereitetem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff geführt werden sollte, damit das vertieft und ausdiskutiert werden kann.
Auch sind mit dem Begriff "Kirchensteuer", "Teilnehmer" usw. bereits existierende inhaltliche Diskussionen per Forum-Suche auffindbar.

Im Übrigen sind die Pressemeldungen ohnehin ungeeignet für vertiefende inhaltliche Diskussionen, da die Pressemeldungen nach einigen Wochen im "Archiv" landen und dort nur noch gelesen, aber nicht mehr kommentiert werden können.

Meldungen zur Moderation bitte an die Moderatoren und nicht als - weiterhin abschweifenden - Kommentar innerhalb einer Diskussion.

Dieser Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen bleiben.
Bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis, Selbstdisziplin und (auch zukünftige) Berücksichtigung.


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