Dies beträfe also konkret die Verletzlichkeit
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der zwei Sender Bremen und Saarland.
Aber auch, da sind auch Gesichtspunkte, die Ende 2021 berühren könnten: RBB und HR.
Ferner 2022 den Bayerischen Rundfunk.
Es betrifft alle öffentlichen Unternehmen, hier themenspezifisch freilich die dt. ÖRR, die auf Basis des ihnen zugestandenen Wirtschaftsraumes wirtschaftlich nicht auf eigenen Füßen stehen können.
Der RBB muß mit den Einnahmen aus dem Verbreitungsgebiet der ihn begründenden Länder Brandenburg und Berlin und der ihm etwaig zugestandenen sonstigen Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten auskommen und darf nicht auf Mittel anderer öffentlicher oder auch privater Unternehmen zurückgreifen (können dürfen), ohne das dieses der EU-Kommission gemeldet wird.
Relevanz entfaltet das bspw. für alle Orchester, sofern diese durch den ÖRR mitfinanziert werden und eigenständige juristische Personen mit Unternehmensstatus sind und keine Gegenleistung durch das so unterstützte Unternehmen erfolgt.
Es betrifft also keinesfalles nur Bremen oder das Saarland; der ganze ÖRR-interne Finanzausgleich gehört auf den Prüfstand.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;