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Was nicht öffentlich werden sollte
[…]
Landesmedienanstalten in der Kritik
[…]
Die
Landesmedienanstalten beschäftigen
Landesbeamte, die von unserem Zwangsrundfunkbeitrag bezahlt werden und nicht vom Staat, wie es nach dem Grundgesetz sein soll.
Art. 33 Grundgesetz
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.htmlDass
Landesbeamte in den
Landesmedienanstalten vom Zwangsrundfunkbeitrag bezahlt werden, ist als "
verdeckte Steuer" zu bewerten.
Aufgrund dessen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen uns als "
STAATSFERN" suggeriert werden, werden diese ja nicht vom Staat bezahlt, sondern vom wohnenden Bürger, der wohnende Bürger aber selber der Staat ist. Also eine "
verdeckte Steuer" zur Finanzierung der
Landesmedienanstalten.
§ 61 Finanzierung, Haushalts- und Rechnungswesen
(1) Der Finanzbedarf der LMS soll vorrangig durch den ihr zustehenden Anteil an der Rundfunkgebühr gedeckt werden.
Quelle:
Landesmediengesetz Saarlandhttps://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdfPS:
Ein Normenkonflikt den die Landesregierungen bewusst mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und dem Landesmediengesetz vertuschen?
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)