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Autor Thema: Tom Buhrow will die ARD ostdeutscher machen – und stößt auf Widerstand  (Gelesen 2809 mal)

Uwe

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Tom Buhrow will die ARD ostdeutscher machen – und stößt auf Widerstand


Quelle: Handelsblatt 01.03.2020 von Hans-Peter Siebenhaar

Zitat
Im Gespräch ist ein Umzug der Degeto an den MDR-Standort Leipzig. Die Bereitschaft der ARD-Filmtochter dazu ist aber offenbar gering.

[…] Die Produktionsfirma wird bereits seit 2012 von der Tochter des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) geführt. Die Ehefrau des stellvertretenden Ministerpräsidenten in Baden-Württembergs Thomas Strobl, wechselte nach einem Finanzskandal unter ihrem Vorgänger Hans-Wolfgang Jurgan als Krisenmanagerin vom SWR in Baden-Baden zur Degeto in Hessen.

[…] Die Degeto spielt für die künftige Entwicklung der ARD eine Schlüsselrolle. Denn deren Chefin Strobl will die produzierten Serien und Spielfilme sehr viel stärker auf das Streaming ausrichten, um die von der ARD dringend benötigten jungen Zuschauer wider zu gewinnen. „Es gibt Kinder und Jugendliche, die nicht mehr wissen, was die Öffentlich-Rechtlichen sind“, sagte die Degeto-Managerin zuletzt beim traditionellen Degeto-Empfang vor 900 Gästen auf der Berlinale.

weiterlesen auf:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-tom-buhrow-will-die-ard-ostdeutscher-machen-und-stoesst-auf-widerstand/25588114.html


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  • Beiträge: 7.286
Solange die dt. ÖRR ihre Planungen ohne EuGH, Europa und BVerfG machen, wird das alles nix und nur scheitern können.

Von wem ist die "degeto" eigentlich Tochtergesellschaft? Von der nicht-rechtsfähigen ARD sicherlich nicht, von wem dann?

BVerfG 2 BvE 2/11, Rn. 274
Zitat
[...] Das Unternehmensrecht der einfachen Ordnung gilt für alle Unternehmen in gleicher Anwendung und Auslegung [...].


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: man benutzt (leider) häufig ARD, wo es korrekt eigenlich heissen müßte "Die in der ARD organisierten Rundfunkstalten". Die Gesellschafter der Degeto sind tatsächlich die Landesrundfunkanstalten in der ARD bzw. deren Werbetöchter. Die Degeto ist also keine Tochter der ARD, das wäre gar nicht möglich, sondern ein gemeinsames Baby der LRAn.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 1.129
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Denn deren Chefin Strobl will die produzierten Serien und Spielfilme sehr viel stärker auf das Streaming ausrichten, um die von der ARD dringend benötigten jungen Zuschauer wider zu gewinnen. „Es gibt Kinder und Jugendliche, die nicht mehr wissen, was die Öffentlich-Rechtlichen sind“, sagte die Degeto-Managerin...

Stärker auf das Streaming ausrichten bedeutet weniger Rundfunk, da Sreaming meines Wissens nach über das Internet läuft. Weniger Rundfunk bedeutet dem nach einen geringeren Finanzbedarf für denselben. Daher sollte dann dem entsprechend auch der Beitrag gekürzt werden, denn bei reinen Internetangeboten kommt es entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes sehr wohl auf einen Nutzungswillen an.
Diese Angebote rufen sich schließlich nicht von selber ab.

Schaltet man ein Radio ein, dann dudelt es sofort los, da es technisch so ausgelegt ist, dass es im Betriebszustand automatisch empfängt, ohne Zutun seines Besitzers.
Schaltet man einen PC ein, dann empfängt der erstmal gar nichts. Sein Besitzer muß erst aktiv eine Datenanforderung senden, sonst kommt nichts.

Oh, es gibt also tatsächlich Kinder und Jugendliche, die nicht mehr wissen, was die Öffentlich-Rechtlichen sind? Nein, wer hätte das gedacht.
Was diesen verkrusteten Dinosauriern bisher anscheinend völlig entgangen ist, ist die Tatsache, dass sich die Erde inzwischen in den letzten rund 60 Millionen Jahren weiterentwickelt hat. Man, wacht endlich auf. Das Reptilienzeitalter ist schon lange vorbei.

Oder glauben diese Dinos wirklich, dass sie den heutigen Säugetieren noch ihre Interessen aufzwingen könnten? Obwohl, die eigene Jugend dieser Dinos ist ja schließlich schon über 60 Millionen Jahre her, da kann es schon einmal zu Gedächnisausfällen kommen.

Setzt doch probehalber einmal ein jugendliches Säugetier in einen Raum mit einem Dudelkasten, aus dem Volksmusik, also reptile Klatschmusik trällert. Nach spätestens 15 Sekunden klatscht der das Ding an die Wand.

Es wird langsam Zeit, dass diese Reptilien aus grauer Vorzeit endlich einsehen, dass sie bei den heutigen Säugetieren nicht mehr landen können. Und die verbliebenen Reptilien, welche diesen Dinos noch tapfer die Stange halten, werden auch nicht ewig existieren.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.286
denn bei reinen Internetangeboten kommt es entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes sehr wohl auf einen Nutzungswillen an.
Das reicht doch nicht, weißt Du doch?

"digitale Inhalte" sind nur dann durch einen Verbraucher bezahlpflichtig, wenn dieser diese "digitalen Inhalte" ausdrücklich zur Leistungserbringung an sich selbst bestellt hat.

Weswegen hat es wohl sonst nachstehendes Thema?

Richtlinie (EU) 2019/770 - Bereitstellung digit. Inhalte und Dienstleistungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33389.0.html


Edit "Bürger":
Folgebeiträge entfernt. Bitte hier keine weitere Vertiefung des - auch andernorts schon vielfach behandelten - Nebenthemas Internet/Streaming/Nutzung.
Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Tom Buhrow will die ARD ostdeutscher machen – und stößt auf Widerstand
und den Artikel im Einstiegsbeitrag mit dessen diesbezüglichen Aussagen zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2020, 20:21 von Bürger«
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