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Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?

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Bürger:
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den
(monatlichen Basis-)"Rundfunkbeitrag"?

Dem aktuellen, über 400 seitigen "KEF-Bericht"-Pamphlet unter
22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33355.0

--- Zitat von: ChrisLPZ am 20. Februar 2020, 15:21 ---[...]

--- Zitat ---Der 22. KEF-Bericht steht hier zum Download zur Verfügung. Eine Zusammenfassung findet sich auf S. 17 ff.
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
ist mit der Suche nach "18,36" einzig auf Seite 328 (siehe hiesiger Anhang) eine Art "Herleitung" der 18,36 € zu entnehmen, allerdings nur in Bezug auf "bisherige Anteile" und einer "Erhöhung" basierend auf dem bisherigen Wert von 17,50 €.

Das ist aus diesseitiger Sicht nicht nachvollziehbar/ nicht transparent.

Man würde diesseitig erwarten, dass eine Berechnungs-Formel ähnlich dieser nachvollziehbar dargelegt würde - stark vereinfacht:

--- Zitat ---genehmigter Gesamt-Bedarf / Monate des Bedarfszeitraums / Anzahl abgabepflichtiger Einheiten
--- Ende Zitat ---

> Am genehmigten Gesamt-Bedarf kann die KEF herumdoktern (mittelbar auch ARD-ZDF-GEZ, in dem in Vorausschau von Kürzungen entsprechend erhöhter Bedarf angemeldet wird = "Katz-und-Maus-Spiel") > das ist hier nicht das zu diskutierende Thema!!!
> Der Bedarfszeitraum ist fix (zumindest solange nicht für "unseren gemeinsamen Rundfunk" eine neue Zeitrechnung/ ein neuer Kalender etabliert wird).
> Entscheidend für den monatlichen Endbetrag verbleibt dann noch die
Anzahl der "abgabepflichtigen Einheiten", also
- "beitragspflichtige Wohnungen nach RBStV" abzgl. ermäßigte/ befreite
- "beitragspflichtige Betriebsstätten nach RBStV" in Abhängigkeit ihrer Beschäftigtenanzahl
- "beitragspflichtige KFZ nach RBStV"

Es finden sich im Bericht zwar hier und da Angaben zu "beitragspflichtigen Wohnungen" und "beitragspflichtigen Betriebsstätten", der schnellen Durchsicht und dem vorläufigen Verständnis nach eher Zahlen aus den Daten-"Beständen" von ARD-ZDF-GEZ, welche ja aber nicht die Realität widerspiegeln.

Es besteht daher der Verdacht, dass die Ermittlung der monatlichen "Rundfunkbeitrags"-Grundeinheit von nunmehr 18,36 € nur eine "Schätzung"/"Vermutung" (an der Grenze zur "Willkür"?) ist, weil
a) die Annahmen zu den zugrundegelegten "beitragspflichtigen Einheiten" erheblich abweichen könnten bzw. dürften von der Anzahl der nach RBStV tatsächlich "beitragspflichtigen Einheiten", es aber keine verlässliche und überprüfbare Basis-Datenlage dazu gibt (das geht schon bei der Normenunklarheit bzgl. "Wohnungen i.S.d. RBStV" los - über lediglich auf Selbstauskünften beruhenden Abgleich der übermittelten und anderweitig gesammelten Daten usw.)
b) die Formel nicht transparent ist

Wer kennt die genaue Formel?
Wie könnte zu dieser Frage weiter vorgegangen werden?


Edit "Bürger" - einige gesammelte Links zum Thema:
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19048.0
Ab Januar 2022 acht neue Mitglieder in der KEF (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35867.0
KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26691.0
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Expertenkommission KEF erhält mehr Briefe: Zahler beschweren sich immer öfter (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25724.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen !!!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

GesamtSchuldner:
1 Cent pro Monat ergibt 48 Cent im Zeitraum von 4 Jahren.
Wenn 1 Cent Beitragserhöhung zu 18.115.000 Euro Mehreinnahmen führen soll, dann geht man von  37.740.000 vollen Beiträgen aus.

Um diese Zahl zu überprüfen, müsste man die Zahl der angemeldeten Wohnungen um die Zahl der ganz oder zu 2/3 befreiten Wohnungen und der Wohnungen, für die man die Beiträge nicht eintreiben kann (Forderungsausfälle), reduzieren.

Auf den Seiten 228 ff. wird das aber nicht klar durchgerechnet: die Rundfunkanstalten gehen anscheinend von 34,5 Mio Wohnungen aus, die einen vollen Beitrag leisten.
Hinzu kommen von den 0,4 Mio beitragsreduzierten Wohnungen (Blinde etc.) wohl noch 0,133 zusätzliche volle Beiträge. Muss man davon die Forderungsausfälle in Höhe von 2,65% noch abziehen (das wären dann 0,9 Mio Beiträge weniger)? Was ist mit den 0,9 Mio ruhenden Beiträgen? Werden die nicht auch irgendwann geltend gemacht?
Die Kommission geht davon aus, dass 500.000 Wohnungen mehr beitragspflichtig sein werden als von den Rundfunkanstalten angemeldet.
Man wäre dann aber schon über 34,2  Mio realisierbare Beiträge.

Hinzu kommen dann noch die Beiträge aus dem nicht privaten Bereich. Da sind leider überhaupt keine Anhaltspunkte vorhanden, wie viele volle Beiträge die 3,78 Mio Betriebsstätten  liefern.  Das sind aber selbst bei einem Drittelbeitrag schon 1,26 Mio.
Die Hotel- und Gästezimmer und Kraftfahrzeuge müssen wohl jeweils nur einen Drittelbeitrag zahlen. Das wären dann 1,9 Mio volle Beiträge.

Damit wären wir bei mindestens 37,36 Mio. Dazu kämen dann die Mehrbeiträge aus allen größern Betrieben (mindestens 10 Mitarbeiter), die mehr als einen Drittelbeitrag zahlen.

Ich würde tippen, dass das mehr als die 400.000 Beiträge sind, die in der Rechnung noch fehlen.


Edit "Bürger" @alle:
Folgekommentare mussten der Thementreue wegen entfernt werden.
Es geht hier im Thread nicht um den angemeldeten, genehmigten oder tatsächlichen Bedarf, den Auftrag o.ä. - sondern um die Berechnungsformel, wie der genehmigte Bedarf in den einzelnen monatlichen Basis-"Rundfunkbeitrag" umgerechnet wird. Der Thread-Betreff wurde daher im Rahmen der verbleibenden Zeichenzahl nochmals präzisiert:
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Bitte nur zu dieser Frage hier diskutieren. Das ist eine eher mathematische/ statistische Frage.
Ledigliche Unmutsbekundungen, die nichts konstruktiv zur Klärung beitragen, werden - aus Kapazitätsgründen ggf. ohne gesonderte Mitteilung - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis, konstruktive Mitwirkung und die Berücksichtigung.

ope23:
Vielen Dank für das Reinstellen der Seite.  :)

Es sind 32625 M€ noch zu decken - durch den Rundfunkbeitrag.

Die KEF setzt als eine Art "Wechselkurs" an, dass 1 ct Zwangsabgabe einen Betrag von 18,115 M€ deckt.

Einfache Division ergibt, dass für besagte 32625 M€ eine Zwangsabgabe von 18,01 € abzupressen ist.
Diese Zahl steht auch drin.

Für die Landesmedienanstalten errechne ich rückwärts aus den angegebenen 0,35 € einen noch zu deckenden Bedarf von 634 M€. Diesen Betrag finde ich erstmal allerdings nicht so schnell auf der Seite, aber mit dem Sehen von örR-(Fake)Texten habe ich es nicht so.

Es geht nun auch darum, wie man auf den og. Wechselkurs 1 ct Zwang = 18,115 M€ kommt.

(Hallo, was für Summen sind da im Spiel? Allein mit dem, was die LMA verbrennen, könnte man alle deutschen Universitäten mit einem tollen Mittelbau [Assistenten, Lektoren, Tutoren] ausstatten!  >:( >:( >:( )

drboe:
Eine Überschlagsrechnung ergibt bei 40 Mio. Zahler, die pro Jahr 12 ct mehr zahlen:
40.000.000 x 0,01 € x 12 = 4.800.000 €. Wenn die KEF auf 18,115 Mio Euro kommt, dann gibt es entweder ca. 160 Mio. Zahler, - unwahrscheinlich :D - die KEF rechnet falsch oder die Kolportage in den Medien ist fehlerhaft.

M. Boettcher

ope23:
Moment,...habe ich vorhin bei den Zahlen ein Komma vergessen...

...oder hat der gesamte Haushalt des deutschen örR wirklich ein Volumen von 38668,6 Mio. Euro, also knapp neununddreißig Milliarden Euro?!? Nee, nich' wirklich, oder?  :o

Und wo kommen jetzt diese 8 oder 9 Milliarden Euro her/vor, die sonst immer zitiert werden?

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