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Zitat aus einem Wiki-Artikel

Begonnen von Daniel61, 08. Januar 2013, 23:53

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Daniel61

Schaut Euch einmal diesen Wiki-Artikel an:    http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Akzeptanz_der_Finanzierung

Hier das Zitat, das ich im Besonderen meine:

"Gesellschaftliche Akzeptanz - Akzeptanz der Programme

Die Akzeptanz von Programmen lässt sich nur über verschiedene Indikatoren messen. Dazu gehören:

Der Marktanteil: Beim Fernsehen liegen die Marktanteile (erhoben von der Gesellschaft für Konsumforschung) der öffentlich-rechtlichen Programme im Bundesdurchschnitt etwas unter 50 %, im Hörfunk etwas darüber. Das heißt: Ungefähr die Hälfte ihres Medienkonsums widmen die Deutschen im Schnitt einem öffentlich-rechtlichen Programm. Die Zahlen schwanken allerdings zwischen den verschiedenen Bundesländern.[20]
Die Glaubwürdigkeit des journalistischen Angebots: Auf die Frage ,,Journalisten welcher Medien vertrauen Sie besonders?" votierten 69 % für die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gegenüber 15 % für das Privatfernsehen, Radiosender kamen dabei ohne Unterscheidung nach öffentlich-rechtlich und privat auf 37 %.[21]

Akzeptanz der Finanzierung

Die gerätegebundene Gebührenpflicht wird von vielen Bürgern als Zwang wahrgenommen. Spätestens mit der Einführung der privaten Sender und der Etablierung des dualen Systems wurden vermehrt Stimmen laut, die Finanzierung entweder grundsätzlich abzuschaffen oder als Grundabgabe zu realisieren (Praktisch jeder Haushalt verfügt über Empfangsgeräte, daher könne die Erfassungsbürokratie abgeschafft werden). Diese Haltung wird häufig an Einzelaspekten festgemacht:

Die Gebühren werden auf die Teilnahme an der ,,Gesamtveranstaltung Rundfunk" erhoben; Gebühren zahlen muss also auch, wer das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzt. Wer etwa ein TV-Gerät nur zum Empfang von Privatsendern oder – wie viele Haushalte von Bürgern mit Migrationshintergrund – ausländischen Sendern einsetzt, muss dennoch Gebühren zahlen, und fühlt sich gegenüber den Haushalten ohne TV, die nicht gebührenpflichtig sind, benachteiligt. Die technisch mögliche Kontrolle der empfangenen Sender und die Abrechnung nach Nutzung auf Basis einer Grundverschlüsselung widersprächen dem Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Abgrenzungsbestimmungen zur Gebührenpflicht sind nicht eindeutig: Verwaltungsgerichte kommen in identischen Situationen zu unterschiedlichen Urteilen. Beispielsweise gelten im Ladengeschäft zum Verkauf stehende verpackte Geräte in einem Bundesland als zu ,,Prüf- und Vorführzwecken" bereitgehalten und kosten eine Händlergebühr,[22] in einem anderen Bundesland gelten diese mangels Strom- und Antennenanschluss nicht als zu ,,Prüf- und Vorführzwecken" bereitgehalten und kosten keine Gebühr.[23] Ebenso können selbst defekte Geräte eine Gebührenpflicht auslösen, wenn der Defekt einfach zu beheben ist, ohne dass das Ausmaß des Defekts definiert wäre.

Internetnutzer (mit neuartigen Rundfunkempfangsgeräten wie PC oder Mobiltelefon) werden ebenfalls als Rundfunkteilnehmer angesehen, da sie durch ins Internet gestreamte Rundfunkprogramme ebenfalls die Möglichkeit haben, diese zu empfangen. Die bis Ende 2006 geltende Befreiung von Internet-PCs wurde ab 2007 aufgehoben. Damit wird erstmalig eine Gebühr für Geräte erhoben, die für andere Funktionen unabdingbar und daher teilweise beruflich unverzichtbar sind. Die neue Regelung betrifft alle Privathaushalte und Gewerbetreibende ohne Rundfunkgerät. Die Zweitgerätebefreiung wurde aber in diesem Zusammenhang auch auf Gewerbetreibende ausgedehnt, d. h. beispielsweise, dass ein einziger herkömmlicher Radioempfänger alle Internet-PCs auf demselben Grundstück zu gebührenfreien Zweitgeräten macht. Welche Mehreinnahmen die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch diese Erweiterung auf internetfähige Geräte zu erwarten haben, ist noch unklar.

Für die Gebührenkontrollen werden selbstständige ,,Rundfunkgebührenbeauftragte" auf Provisionsbasis eingesetzt. Für diese gibt es aufgrund der Provisionen einen finanziellen Anreiz, die Regelungen und Vorschriften weitläufig auszulegen bzw. zu umgehen, wie verschiedene Presseberichte dokumentieren. Die Rundfunkgebührenbeauftragten sind als freie Mitarbeiter den Landesrundfunkanstalten verantwortlich und unterliegen deren Kontrolle.

Es erscheint aufgrund des Aufwandes, Millionen von Haushaltsdatensätzen zu verwalten, nicht rentabel, da diese Verwaltung entsprechend teuer erscheint.

Eine staatlich verordnete Abgabe auf teils unerwünschte und ungenutzte Fernsehprogramme aufgrund der einzigen Tatsache der eigenen Existenz (und eines Wohnsitzes) zu legitimieren, ist mit den Grundrechten einer Demokratie nicht vereinbar."

Der letzte Satz gefällt mir ausnehmend gut.....  :-)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

obelix

Das ist wohl wahr, aber ein Rechtsverdreher hebelt das mit einem Doppelsatz so geschickt auseinander das dir hören und noch viel mehr vergeht. Er braucht nur Zwei Juristische Worte darin verpacken. diese sind "Typisierung und Klongkudent". Was bedeutet: Erlaubte Vergewaltigung von
von Minderheiten wegen Unwichtigkeit und Gleichzeitiger Wichtigkeit der Mehrheit.
Das zweite: Stillschweigende Akzeptanz durch fortlaufendes Verhalten ohne Vertragliche Grundlage
ohne Widerspruch. Für dich in normal deutsch: Du bist ein Querulant und hast dem Gewohnheitsrecht nie widersprochen.
Vielleicht kommt jetzt so langsam bei dem einen oder anderen die Erkenntnis wie
grundlegend wichtig der 100€ teure Widerspruch ist und die Begründung fast egal ist.
Bei "fast" gibt es ein Schlupfloch wo sich Juristen immer wieder ihre §Zähne ausbeisen und da wollen sie zuerst mal vorbei (Kopftuch, das Holzkreuz im Schulzimmer, Beschneidung, Gebets räume
usw.) Und wenn du/ ihr das Zauberwort drauf schreibt bekommt ihr noch nicht einmal einen Rechtstsanwalt weil er dann sagt:"da verdien ich ja nix mehr"!




Daniel61

Zitat von: obelix am 09. Januar 2013, 06:40
Das ist wohl wahr, aber ein Rechtsverdreher hebelt das mit einem Doppelsatz so geschickt auseinander das dir hören und noch viel mehr vergeht. Er braucht nur Zwei Juristische Worte darin verpacken. diese sind "Typisierung und Klongkudent". Was bedeutet: Erlaubte Vergewaltigung von
von Minderheiten wegen Unwichtigkeit und Gleichzeitiger Wichtigkeit der Mehrheit.
Das zweite: Stillschweigende Akzeptanz durch fortlaufendes Verhalten ohne Vertragliche Grundlage
ohne Widerspruch. Für dich in normal deutsch: Du bist ein Querulant und hast dem Gewohnheitsrecht nie widersprochen.
Vielleicht kommt jetzt so langsam bei dem einen oder anderen die Erkenntnis wie
grundlegend wichtig der 100€ teure Widerspruch ist und die Begründung fast egal ist.
Bei "fast" gibt es ein Schlupfloch wo sich Juristen immer wieder ihre §Zähne ausbeisen und da wollen sie zuerst mal vorbei (Kopftuch, das Holzkreuz im Schulzimmer, Beschneidung, Gebets räume
usw.) Und wenn du/ ihr das Zauberwort drauf schreibt bekommt ihr noch nicht einmal einen Rechtstsanwalt weil er dann sagt:"da verdien ich ja nix mehr"!

Das ist aus mehrfacher Hinsicht nicht ganz richtig, Obelix.

Zum einen habe ich den jährlichen Anschreiben durch die GEZ zur Feststellung, ob nun doch noch ein TV-Gerät den Weg in mein Haus gefunden hat oder nicht, jedes Mal widersprochen.  Ein konkludentes Verhalten liegt somit keinesfalls vor.

Der Typisierung durch den ÖRR setze ich die Typisierung der Bürgerschaft aufgrund Artikel 1, GG, entgegen.  Ich denke nicht, dass das GG geben den Rundfunkbeitrag den Kürzeren zieht.

Ausserdem freue ich mich schon sehr darauf ein "Karlsruhe-Tourist" zu werden!  Und das entweder innerhalb einer Gruppe oder auch ganz alleine...



Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

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