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Autor Thema: Ist die Befreiung trotz Job nach Teilhabechancengesetz möglich?  (Gelesen 621 mal)

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  • Beiträge: 1
Person A könnte  lange ALG II bekommen haben und könnte jetzt in Teilzeit angestellt sein. Ihr Lohn könnte zu 100% über die neue Förderung für Langzeitarbeitslose (Teilhabechancengesetz) dem Arbeitgeber erstattet werden. Einen Bescheid bzw. irgendeinen Nachweis darüber könnte Person A nicht habe. Mit Kindergeld  könnte Person A  weit unter dem ALG II- Satz (ca. 500,-€) liegen. Aufstocken kommt nicht in Frage, also auch kein Antrag etc.

Da das Einkommen von Person A eine Sozialleistung ist, müsste sie ja eigentlich von der Beitragspflicht befreit werden, sofern sie sich einen Nachweis über die Förderung geben lassen würde?

Der zuständige Mitarbeiter des Jobcenters könnte auf ihre Frage diesbezüglich lieber nicht geantwortet haben, nachdem sie schon die Verpflichtung zum Coaching zerpflückt haben könnte.
Der neue Arbeitgeber könnte auf Wunsch hin von Person A einen Arbeitsplatz geschaffen haben, den es vorher noch nicht gab und Person A konsequent alles verweigert haben könnte, was sie in irgendwelche Abhängigkeiten gedrückt hätte.

Edit "Markus KA":
Beitrag musste angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Beitrag und der Betreff  musste zur Präzisierung seines Inhalts angepasst werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 13:13 von Markus KA«

 
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