Wie könnte die Geschichte von Person X ausgehen?
In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass zunächst Vorkehrungen zur finanziellen Absicherung getroffen worden sind, da die Möglichkeit einer Kontosperrung im Rahmen einer Kontopfändung bestanden haben könnte. Auch eine Gehaltspfändung könnte bestanden haben.
In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass zunächst Akteneinsicht beantragt worden sein könnte, um den Sachverhalt genauer zu betrachten.
In einem fiktiven Fall könnte man sich gefragt haben, wo sind die wirksamen Leistungsbescheide, wo sind die Mahnungen, wo ist das Vollstreckungs-oder Amtshilfeersuchen?.
In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass Widerspruch bei der Stadt gegen die Pfändung eingelegt worden sein könnte, weil die Voraussetzungen für eine Pfändung nicht vorgelegen haben könnten.
In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Stadt gegen die Pfändung gestellt worden sein könnte, weil die Voraussetzungen für eine Pfändung nicht vorgelegen haben könnten.
In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass Antrag auf Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Stadt beim VG gegen die Pfändung gestellt worden sein könnte und gleichzeitig Klage gegen die Stadt eingereicht worden sein könnte, weil die Voraussetzungen für eine Pfändung nicht vorgelegen haben könnten (Gerichtskosten).
Weitere Informationen siehe auch:
RBB Vollstreckungsankündigung Amt Amtskasse Biesenthal-Barnim>Gegenwehrhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32550.msg199924.html#msg199924und sich über weitere Themen z.B. über Stadtkasse, Kreiskasse, Amtskasse etc. und der Suchfunktion vertraut machen.