Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Um wie viel % ist das GEZ-Gebührenaufkommen seit 1975 gestiegen?  (Gelesen 6207 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Primär geht es darum, das Aufkommen vor und nach der Wende vergleichbar zu machen. Dies ist in der von drboe geposteten Grafik nicht gemacht wurden, weswegen man dort einen Sprung zur Wende sieht, der nichts mit Gebührenerhöhung sondern mit dem Hinzukommen von ostdeutschen Beitragszahlern zu tun hat.
Das ist richtig. Dennoch ist die Grafik aussagekräftig. Wenn man sich nämlich den Verlauf der Kurven vor und nach der Wende ansieht, so ist leicht erkennbar, dass der Anstieg der Rundfunkeinnahmen auch nach diesem Zeitpunkt stärker war als die übrigen Werte. Mit den Rohdaten könnte man jeweils eine lineare Regression bis zur Wende und danach durchführen, so dass deutlich würde, dass die Einnahmen aus der Rundfunkfinanzierung in den letzten 30 Jahren praktisch durchgehend stärker als die Verbraucherpreise und - ganz wichtig - die Arbeitsentgelte gestiegen sind. Wobei leider nicht klar ist, ob es um dabei die Nettoentgelte geht. Wir zahlen ja seit der Wiedervereinigung einen nicht unerheblichen Steuerzuschlag, mussten also mehr Steuern zahlen, ohne dass die Nettolöhne in gleicher Höhe stiegen.

M. E. ist die Normierung auf die Einwohnerzahl völlig OK. Die Zielgruppe des "Angebots" ist schließlich mit der Gesamtbevölkerung identisch.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

v
  • Beiträge: 1.194
M. E. ist die Normierung auf die Einwohnerzahl völlig OK. Die Zielgruppe des "Angebots" ist schließlich mit der Gesamtbevölkerung identisch.
Die Zielgruppe des "Angebots" beinhaltete auch vor der Wende schon die Ost-Bevölkerung!  8)
Seit der Wende dürfen sie nun endlich selber zahlen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2020, 21:10 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

b
  • Beiträge: 465
@Joachim S.: Ich finde deine Idee sehr gut. Aus Interesse: Hast du dich dabei von deiner Vernunft leiten lassen oder sogar gestützt auf Literatur? Hier lesen die unterschiedlichsten Menschen mit. Berechnungen sprechen in gewisser Weise für sich. Es tut dazu gut, wie in deinem letzten Beitrag die Leitgedanken zu lesen.

Vielleicht findet sich hier (endlich) eine Gruppe zusammen, die sich um die Aufbereitung statistischer Daten zur Rundfunkfinanzierung kümmern kann. Ein Vorschlag: im Internet gibt es einschlägige Statistik-Foren / Mathematik-Foren mit Statistik-Bereich, oder passenden Spezialgebieten. Es würde sich anbieten, die Berechnung zusätzlich auch in einem solchen vorzustellen, um wertvolles Feedback zu bekommen und die Foren zu verlinken.

Die Kritik hier sollte grundsätzlich konstruktiv sein und maßt sich nicht an, selbst korrekt zu sein. Für meinen Geschmack ist es noch etwas zu wenig Kritik. Denn diese würde in einer Diskussion mit den Öffentlich-Rechtlichen bestimmt kommen. Welche Einwände könnten öffentlich-rechtliche Kritiker-Kritiker haben?

Es könnten weitere Abgabenaufkommen in den Vergleich mit einbezogen und eine interessante Übersicht geschaffen werden. Hat jemand Vorschläge?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2020, 00:16 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

J
  • Beiträge: 3
@ befreie_dich @dr_boe
Entschuldigt bitte die Pause. Bin ganz euer Meinung, es wäre klasse, wenn wir hier mehr Statistiken und Zahlen zusammen tragen könnten.
Um stärker in die Details der Ausgaben der Sender einsteigen zu können, bräuchte man allerdings mehr Daten, die, wenn ich das richtig sehe, nicht so leicht aufzutreiben sind. KEF und die Rundfunkanstalten veröffentlichen wenig und wenn dann in sehr sperrigen Textformaten. Oder kennt jemand gute Online-Quellen?
Denke aber auch, dass es nicht immer komplizierte Rechnungen und sehr detailliertes Zahlenmaterial braucht.
Manchmal ist es auch schon erhellend, ungewöhnliche Vergleiche zu ziehen. Hier und da findet man in diesem Sinne z. B. Vergleiche von ÖR-Ausgaben in unterschiedlichen Ländern.
Oder, wenn man z. B. umrechnet wie viel Arbeitsstunden Nettolohn pro Jahr und dann pro Leben nötig sind, um den ÖRR zu bezahlen.
Für einen Alleinwohnenden der Vollzeit arbeitet und nur Mindestlohn verdient sind das, wie ich gerade nachgerechnet habe, sagenhafte 165 Arbeitstage (ca. 3,3 Tage pro Jahr), also etwa ein dreiviertel Jahr Vollzeitarbeit (wenn man von ca. 50 beitragspflichtigen Jahren ausgeht und einem Verdienst von ca. 1680 Brutto im Monat bei Euro 9,35 Mindestlohn = 1235 Netto = ca. 63 Euro / Arbeitstag (Urlaub und Feiertage eingerechnet)).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben