PersonX denkt, auch hier ist immer noch das aktuell:
Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentralehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28414.msg178941.html#msg178941Was Laura jetzt noch lernen muss ist, dass nur Steuerzahler mit dem Beitrag belastet werden, das ergibt sich schlüssig aus der Entscheidung. Deswegen würde Laura Widerspruch einlegen mit dem Verweis, dass noch nicht klar ist ob sie Steuern zahlen wird, weil das Einkommen gering ist. Der Beitrag aber erst nach Steuern anfällt, weil das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass der Steuerzahler über die Steuern hinaus mit Beiträgen belastet werden darf.
Und wieder: Natürlich gibt es keine grundsätzliche Befreiung, wozu auch.
Der Staat erlegt eine Beitragspflicht auf das Wohnen auf.
Ganz ohne einen Grundlagenbescheid! Das ist ja auch nicht notwendig, es wird ja per Gesetz fällig.
Die zwei nachfolgenden Links führen zu Angaben von Personen, welche den gleichen Namen wie die Autorin führen:
https://blmplus.de/author/tatjana-halm/https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/tatjana-halm-jbjj5Gegebenenfalls einfach einmal die Rechtsgebiete prüfen.
Wann hören
Verbraucherzentralen auf, Rechtsberatung zu Beiträgen mit Bezug zum Rundfunk zu machen?
Das ist doch kein
Verbraucherthema oder doch?