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Autor Thema: NDR: Rundfunkbeitrag - Sind 86 Cent mehr zu wenig?  (Gelesen 1813 mal)

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ZAPP (NDR), 22.01.2020

Rundfunkbeitrag: Sind 86 Cent mehr zu wenig?

Von Daniel Bouhs

Zitat
Ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro, das ist der vorläufige Vorschlag von Heinz Fischer-Heidlberger und vieles spricht dafür, dass es bei diesem Korridor bleibt, wenn er Ende Februar in Berlin Endgültiges vorstellen wird. Fischer-Heidlberger leitet die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Vor allem Vertreter der Landesrechnungshöfe durchleuchten die Bücher von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie rechnen nach, wie viel Geld die Sender brauchen, um ihren Auftrag zu erfüllen und wie hoch der Rundfunkbeitrag dafür sein muss. […]

Beitragserhöhung de facto eine Nullrunde
[…]
KEF-Chef sieht Sender ausreichend finanziert
[…]
Eigenmittel der Sender als Sparpotential
[…]
Beitragsumstellung führte zu Mehreinnahmen - auch in Zukunft?
[…]
Buhrow: "KEF ist optimistischer als unsere Experten“
[…]
Runkfunkbeitrag als Politikum im Wahlkampf
[…]
Bundesverfassungsgericht garantiert Finanzierung
[…]
"Eine moderate Erhöhung ist besser als gar keine Erhöhung“
[…]
Buhrow will Prioritäten setzen, Regionalität stärken
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Rundfunkbeitrag-Sind-86-Cent-mehr-zu-wenig,rundfunkbeitrag312.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)



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Z
  • Beiträge: 1.564
"Der Rundfunkbeitrag liegt bei 17,50 Euro, das Programm kostet allerdings 18,35 Euro..."
Das nenne ich mal Fake-News!
Seit wann wird der komplette Rundfunkbeitrag für das Programm ausgegeben?
Und olle Buhrow kommt wieder mit Taschenspielertricks, um die Abgezockten zu täuschen, dann wieder und wieder die Lüge, daß wir 10 Jahre keine Beitragserhöhung hatten - Z ist anschauliches Beispiel dafür, daß er von 0 (in Worten Null!) Euro auf 210 Euro kommt, Z kennt reichlich viele nur-Radio-Nutzer, die jetzt auch das Dreifache von vor 10 Jahren bezahlen.
Ich kanns nicht mehr hören!
Ein Fall für den ARD Faktenfinder...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2020, 19:00 von Bürger«

b
  • Beiträge: 465
[...] wieder und wieder die Lüge, daß wir 10 Jahre keine Beitragserhöhung [Anm.: Hervorhebung hinzugefügt] hatten - Z ist anschauliches Beispiel dafür, daß er von 0 (in Worten Null!) Euro auf 210 Euro kommt, Z kennt reichlich viele nur-Radio-Nutzer, die jetzt auch das Dreifache von vor 10 Jahren bezahlen.
Ich kanns nicht mehr hören!
Ein Fall für den ARD Faktenfinder...
Dazu aus
RBB-Intendantin Patricia Schlesinger: "Unser Geld liegt im Programm"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32806.msg201154.html#msg201154
Zitat
Schlesinger: Der Rundfunkbeitrag ist seit zehn Jahren nicht gestiegen, sondern er wurde abgesenkt. [..]
Wer hierzu ("Die 2009 Lüge") mehr lesen möchte, findet in meiner Korrespondenz mit Frau Motschmann (Politikerin und Bundestagsabgeordnete der CDU), deren Unglaubwürdigkeit in Rundfunksachen auch nach jüngstem BVerwG-Urteil bestätigt wird, Gründe, die diese Aussage zerreißen.

Frau E. Motschmann: Ihr Umgang mit Fakten u. Referenzen z. "Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30965.msg192988.html#msg192988
[Anmerkung: siehe im dortigen Thread oben oder direkt unter, https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30965.msg192874.html#msg192874]

Darin sind noch nicht alle Urteile berücksichtigt, durch welche Menschen entlastet wurden, die in ihren Grundrechten, ab 1.1.2013 mit der "Rundfunkbeitragspflicht"/Rundfunkbeitragszahlungszwang um so mehr verletzt wurden und mehr zahlen mussten. Das Jüngste:

BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32804.0.html

Genauso das Urteil vom 18.7.2018 des BVerfG zu Zweitwohnungen oder ein anderes Urteil für die, die kaum einen Rundfunkbeitrag über den Regelleistungen liegen, Hotelzimmern, ... Jedes dieser Urteile zeigt doch die rechtswidrige Mehrbelastung, die Erhöhung - die Erfüllung der Gier der Öffentlich-Rechtlichen mit Zwang, seit 1.1.2013.

Eine Erhöhung lässt sich auch dadurch realisieren, indem die Anzahl der betroffenen Zahler durch Zwang erhöht wird - wie mit Einführung des Rundfunkbeitrags geschehen, wenn nicht sogar beabsichtigt.

Seit rund 7 Jahren wird diese Lüge immer wieder aufgegriffen.
Für Interessierte enthält die verwiesene Korrespondenz eine deutliche Abhandlung, wie über die tatsächliche Erhöhung hinweg getäuscht wird. Bei der Untersuchung muss beachtet werden, für wen sich Erhöhungen ergaben. Die Zu- und Mitarbeiter*innen des ÖR wollen (wohl in ihrem Interesse?) nur die "Preisentwicklung" betrachten und verlieren dabei jeglichen Bezug zur Realität.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2020, 19:01 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

 
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