Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Korrekte Abmeldung & Gebührenpflicht - Urteil OVG Lüneburg vom 25.06.2012  (Gelesen 2752 mal)

T
  • Beiträge: 168
Das Urteil des OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 25.06.2012, 4 LA 158/12, findet sich hier: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-vwg&showdoccase=1&paramfromHL=true&doc.id=MWRE120002008


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.494
Jetzt bitte noch die übersetzung weil das irgendwie widersprüchlich verfasst ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

C
  • Beiträge: 78
  • im Osten nix Neues
So widersprüchlich ist der Beschluss des OVG Lüneburg eigentlich gar nicht und auch nicht so unverständlich.
Er besagt lediglich, dass die Gebührenpflicht gegenüber der abGEZockt erst mit der ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses endet.
Wer umzieht, aber seine Geräte - wie auch immer - nicht zugleich bei der abGEZockt abmeldet, "darf" so lange weiter zahlen, bis er die Abmeldung vornimmt.

Ist doch auch nichts anderes, als wenn du den Playboy im Abo beziehst. Irgendwann ziehst du mal um, ohne auch zugleich dein Abo zu kündigen.
Auch dieses läuft dann - genau so wie deine abGEZockt-Anmeldung - halt so lange weiter, bis du endlich mal auf den Trichter kommst,  den sollte ich doch mal abmelden - und erst wenn das geschehen ist, bist du - ab dem Folgemonat - auch nicht mehr zahlungspflichtig.

Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen, oder?
Es kommt auf die Rechtslage an - nicht auf den der die Zahlung fordert! und die ist im Ersteren eindeutig und richtig angewendet.
Ich mag die abGEZockt auch nicht - aber das steht hier auf einem anderen Blatt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
* Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!
* Auch deine goldene Regel sei: Nicht verzagen - immer erst im Forum fragen!
* Ach so: Schleicht der Scherge von der abGEZockt um's Haus, schick' einfach mal den
   Hund zum Spielen raus!

T
  • Beiträge: 915
Letztendlich ist das Urteil nix neues.....denn der Grund ist ja hinlänglich bekannt...es hat sich bis heute nix dran geändert


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

 
Nach oben