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Autor Thema: Neue Masche des NDR um Beitragsgegner finanziell zu Schaden  (Gelesen 7359 mal)

g
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Der NDR hat eine (für mich) neue Methode, um Beitragsgegner finanziellen Schaden zuzufügen und somit wohl mundtot zu machen:

Person A hat nach nun 2 Zwangsvollstreckungen und diversem Schriftwechsel mit dem NDR (zuletzt Antrag auf Barzahlung) einen weiteren Festsetzungsbescheid erhalten.

Hier werden Zwangsbeiträge ab 07.2019 gefordert incl. Säumnis- und Mahngebühren.
In einem im Dezember 2019 an A gesendeten "Kontoauszug" waren die Zwangsbeiträge aber als gezahlt aufgeführt. (siehe Anhang)

Ziel ist es wohl, den Beitragsgegner Widerspruch einlegen zu lassen, der dann natürlich abgelehnt wird mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, bei einem vom NDR genannten VG Klage einzureichen. Das kostet selbstverständlich einen Haufen Geld, wie auch die ständigen Schreiben per Rückschein.

A hat im Dezember 2019 schon einmal eine solche falsche Forderung (Festsetzungsbescheid) bekommen für einen vorhergehenden Zeitraum in 2015/2016 und 2019 auf den er (sinnloserweise) nicht mit einer Klage sondern einem erneuten Widerspruch geantwortet hatte.


Edit "Bürger":
Betreff nicht aussagekräftig und muss präzisiert werden.

> Aus welchen konkreten Zeilen des "Kontoauszugs" soll hervorgehen, dass die Beträge für die im Festsetzungsbescheid ausgewiesenen Zeiträume bereits gezahlt wurden?
Merke zudem: Zahlungen werden immer erst auf die älteste Schuld angerechnet - beginnend mit Säumniszuschlägen, Mahngebühren usw., d.h. es werden immer erst die ältesten noch offenen Beträge verrechnet, bis der persönliche "Beitragstopf" wieder gefüllt ist.

Es scheint, dass Person A erst einmal eine Übersicht über die geleisteten Zahlungen benötigt - siehe dazu u.a. unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32289.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2020, 18:06 von Bürger«

 
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