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Autor Thema: Drohungen oder Einschüchterungen von BS und LRA [Sammelthread]  (Gelesen 1439 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Anlass für diesen Sammelthread könnte ein Hinweis eines Forumsmitglied sein, dass sich am Inhalt von Festsetzungsbescheiden seit 2019 etwas geändert haben könnte, um den/die Betroffene mit einem Hinweis einzuschüchtern.

Zitat
Dieser Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Er wird im Wege der Zwangsvollstreckung (z.B. durch Sachpfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontoguthabens) durchgesetzt, wenn der festgesetzte Betrag nicht gezahlt wird.

Man könnte auch den "Hinweis" in Mahnungen kennen:

Zitat
„Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution.“

Sonderbarerweise hat man wohl die Eintragung in das Schuldnervezeichnis oder Haftbefehl als Vollstreckungsmaßnahme/Druckmittel zur Einschüchterung absichtlich oder unabsichtlich nicht aufgeführt. Möglicherweise wird dies in den nächsten  Wochen und Monaten von BS und LRA noch ergänzt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2020, 00:45 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das Schreiben des Beitragsservice ist ohne rechtliche Relevanz. Es ist wirklich ein wenig traurig, dass das bisher bei so wenigen angekommen ist und erneut darüber diskutiert wird. Die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" soll eine Verwechslung mit der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der Vollstreckungsstelle erzeugen. Letztere ist allerdings ernst zu nehmen.

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
15) Vortäuschung eines laufenden Zwangsvollstreckungersuchens
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg94773.html#msg94773


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Neuerungen bei den Anschreiben des Beitragsservice:
Beitragsservice verschickt künftig keine Zahlungsaufforderungen mehr

Umstellung beim Beitragsservice - Zitat: "Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren"

Auszug aktueller Anschreiben des Beitragsservice an Mitstreiter:

Zitat
Zahlungstermine für Ihre Rundfunkbeiträge | Beitragsnummer ...

[...]

WICHTIGE ÄNDERUNG
Wir treten heute persönlich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wichtige Neuerung zu informieren:
Künftig werden Sie von uns zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten.
Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren.

Bitte überweisen Sie in Zukunft Ihre Rundfunkbeiträge selbstständig zu den untenstehenden Terminen. Diese
Zahlungstermine gelten auch für kommende Jahre, solange sich an Ihrer Beitragspflicht und -höhe nichts ändert.
Ihr nächster Rundfunkbeitrag wird am 15.02.2022 fällig.

Ihr Rundfunkbeitrag für 3 Monate: 55,08 EUR
Zukünftige Zahlungstermine: 15.05. 15.08. 15.11. 15.02.

Zahlungsempfänger: Beitragsservice von ARD, ZDF, Dradio
[...]

Wir bedanken uns, dass Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen.

Freundliche Grüße

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


Dem Nichtzahler werden die "Zahlungsaufforderungen", besser Hinweise mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" wie gewohnt geschickt.

Bei den Zahlern dürften, seit der neuen Vorgensweise des Beitragsservice, keine Schreiben mehr mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" im Briefkasten liegen (was noch zu klären wäre).

Für den Nichtzahler ist es möglicherweise auch schwer nachzuvollziehen, wie ein Betroffener (Zahler) reagieren kann, wenn er nicht mehr die quartalsmäßige Erinnerung bekommt und befürchten muss einen Festsetzungsbescheid mit einer Säumnisgebühr von 8,- Euro zu bekommen.

Ja schlimmer noch, der unerfahrene Betroffene befürchtet sogar gleich die Mahnung und Vollstreckung mit all ihren Schreckensmeldungen ("Schufa", "Haftbefehl" etc.).

So lächerlich das für den Nichtzahler auch klingt, man glaubt es kaum, aber diese Betroffene (von denen möglicherweise einige gerne nicht zahlen würden) könnte es geben und möglicherweise nicht wenige.

Nun könnten sogar Betroffene überlegen einen Dauerauftrag einzurichten.

Ganz davon abgesehen, dass man sich von Seiten des Beitragsservice auch durch diese neue Vorgehensweise mehr Kontodaten und Lastschriften erhofft.

Die weitere Diskussion und Informationen zu diesem Thema im folgenden Thread:
Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35913.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2022, 17:06 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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