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Autor Thema: Streit um Rundfunkgebühr von Komapatientin  (Gelesen 3386 mal)

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Streit um Rundfunkgebühr von Komapatientin
Autor: 18. Januar 2020, 07:36

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/thueringer_allgemeine.jpg

Thüringer Allgemeine, 17.01.2020

Mutter kämpft für Tochter aus Mühlhausen
Streit um Rundfunkgebühr von Komapatientin

Anita Lifka aus Wiegleben kämpfte zunächst vergeblich für die GEZ-Beitragsbefreiung ihrer Tochter. Nach Anfrage unserer Zeitung rückte die Servicestelle von den Forderungen ab.
Von Sabine Spitzer

Zitat
Auf die letzten Mahnungen hat Anita Lifka nicht mehr reagiert. Ihr fehlt die Kraft dazu. Die Tochter Caroline liegt im Koma und soll trotzdem Rundfunkgebühren zahlen. Dagegen wehrt sich die 55-jährige Mutter aus Wiegleben.
[…]
Tochter wird nicht mehr aus dem Koma aufwachen
[…]
Beitragsservice: Fehler lag in der Kommunikation
Der Beitragsservice drückt auf Nachfrage unserer Zeitung sein Bedauern aus. Sprecher Dennis Sponholz nennt es schiefgelaufene Kommunikation. Der Fehler liegt darin, dass zunächst ein Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gestellt wurde. Als Anita Lifka das Konto abmelden wollte, hatte der Beitragsservice versäumt, sie auf die Möglichkeit einer Befreiung als besonderer Härtefall hinzuweisen. Laut Sponholz ist die Tochter ab sofort von der Beitragspflicht befreit – und auch die Mahngebühren müssen nicht bezahlt werden. […]

Weiterlesen auf:
https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/muehlhausen/wiegleben-komapatientin-soll-rundfunkgebuehren-zahlen-id228167307.html


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a) Dieser Vorgang ist hier archiviert auch unter folgendem rechtlichen Schlüssel-Gesichtspunkt:
--------------------------------------------------------------------
Im Entscheid BVerwG vom 30. Oktober 2019 ist eine rechtlich mehrfach fehlerhafte RN 30, die wie "nachträglich reingeschoben am Ende des Urteil" wirkt und klar im Widersrpruch zu den juristisch hochwertigen Randnummern 1 bis 29. Was ist da beim Gericht wohl vorgefallen? Diese Frage wird dem Präsidium des Gerichts wohl irgendwann gestellt werden.

Denn:
RN 1 bis 29 widersprechen der angeblichen Sozialbescheid.
RN 30 aber behauptet sie (rechtlich auch insoweit fehlerhaft).


b) Wir haben hier also einen Fall-Nachweis, wie absurd es wäre,
-----------------------------------------------------------------
für die generelle Sondersituation eines Härtefallantrages einen "Gang zu den Sozialbehörden für den Sozialbescheid" zu verlangen.  Die Forderung von Sozialbescheiden ist auch bei Geringverdienern aus verschiedenen Rechtsgründen "rechtsfehlerhaft".  (Mit dieser zurückhaltenden Wortwahl werden hier im öffentlchen Forum sehr viel härtere Formulierungen für diesen Missstand vermieden).

c) Pannen, Entschuldigungen... was ist da los?
-------------------------------------------------------------
Bei 40 Millionen mal Inkasso für nur je rund 200 Euro ist eine spürbare Fehlerquote unvermeidbar. Die Konsequenz kann eigentlich nur lauten: Ein Direkt-Zwangsinkasso für so niedrige Beträge mit derart viel Widerspruch-Potential ist nicht vernünftig realisierbar. Das Bezahlsystem für ARD, ZDF,... muss neu geordnet werden und zwar auf Freiwilligkeits-Basis.

Dieser Einzelfall ist symptomatisch für den Bedarf der Neuordnung.

Neben unserer rechtlichen Analyse dürfen wir die menschliche Seite des Falles nicht beiseite schieben. Mutter und Tochter haben größere Probleme als die Rundfunkabgabe.


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Ein derart automatisiertes Verwaltungsverfahren kennt keine Empathie!

Sie hat ärztliche Atteste, Formulare und Anträge bereits mehrfach eingereicht.
Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/muehlhausen/wiegleben-komapatientin-soll-rundfunkgebuehren-zahlen-id228167307.html, Moment: http://archive.is/K4d2A

Welche*r Sachbearbeiter*in liest "Koma" und vollzieht "munter" weiter?

[..] ab sofort von der Beitragspflicht befreit [..]
Und das für die Zeit davor, seit dem Beginn des Komas bezahlte Geld behält der "Beitragsservice"?

Ein automatisiertes Verwaltungsverfahren kennt keine Grundrechte!
Art. 1 Grundgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
Zitat von: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
[...]

Anita Lifka aus Wiegleben kämpfte zunächst vergeblich für die GEZ-Beitragsbefreiung ihrer Tochter. Nach Anfrage unserer Zeitung rückte die Servicestelle von den Forderungen ab.
Durchstreichung von Service habe ich hinzugefügt.

Wohl einer der unglaublichsten Fälle, von denen ich gelesen habe. Auch Komapatient*innen also!

Zitat von: Art. v. 31.05.2016, WELT
in Deutschland leben schätzungsweise 8000 bis 10.000 Wachkomapatienten
Hervorhebung hinzugefügt.
Quelle: https://www.welt.de/wissenschaft/article155842918/So-laesst-sich-vorhersagen-wer-aus-dem-Koma-erwacht.html
Moment: http://archive.is/xI3yD

Zitat von: Art. v. 24.04.2019, Bayerische Staatszeitung, Gespräch mit der Deutschen Wachkoma Gesellschaft, Armin Nentwig
Nach seiner Schätzung liegen in Deutschland rund 7000 Patienten im Wachkoma.
Hervorhebung hinzugefügt.
Quelle: https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/leben-in-bayern/detailansicht-leben-in-bayern/artikel/frau-erwacht-nach-27-jahren-aus-dem-koma.html#topPosition
Moment: http://archive.is/EtLqY

Wir kennen ja die unmenschlichen Briefe, z.B.
  • Sie wenden sich gegen ... Rundfunkbeiträge
  • Überweisen Sie ...
  • Zahlung ... verpflichtet
  • Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gegeben ***

Unvorstellbare Kälte. Die Verwendung der Begriffe "Befreiung", "besonderer Härtefall" werde ich in diesen Zusammenhängen verweigern. Wie schrecklich das auf einen Menschen in dieser Situation wirken mag, der einen geliebten Menschen hat, der im Koma liegt. Meiner Meinung ist hier auch strafrechtliche Bedeutung gegeben. Jedoch dürfte es Angehörigen unzumutbar sein, sich damit auseinanderzusetzen. Das kann ich gut nachvollziehen.

Auf die letzten Mahnungen hat Anita Lifka nicht mehr reagiert [ *** ]. Ihr fehlt die Kraft dazu. [..] „Ich lebe nicht mehr, ich funktioniere nur noch“, sagt Anita Lifka
Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/muehlhausen/wiegleben-komapatientin-soll-rundfunkgebuehren-zahlen-id228167307.html, Moment: http://archive.is/K4d2A

Neben unserer rechtlichen Analyse dürfen wir die menschliche Seite des Falles nicht beiseite schieben. Mutter und Tochter haben größere Probleme als die Rundfunkabgabe.
Wahrscheinlich der Hauptgrund, weshalb wir so von solchen Fällen erfahren. Vorher hat beim Rundfunk niemand daran gedacht, das so etwas passiert!? Aber erstmal die Finanzierung mit Hilfe des BVerfG decken. Finanzierung vor Menschlichkeit, war die Devise der politischen Entscheidungsträger und des Rundfunks selbst. Diese Vorgehensweise ist historisch chronologisch belegbar. Erst fordern und danach gucken wer überfordert wurde. Rücksichtslose Gier - Finanzierung des Rundfunkbeitrags vor Würde und sozialer Gerechtigkeit. Gesunder Menschenverstand, Logische Argumente durch einen Verwaltungswall aus Automatisierung und Recht so lange wie möglich abhalten. Und selbst wenn es nicht gewollt wäre, das System Rundfunkbeitrag ist aber genau so konstruiert, dass es das tut. Dulden und klagen. Ein makaberes Verfahren auf Zeit und Geld beim Beitragseinzug. Ein Kampf ums Überleben, auf der anderen Seite.

Und das passiert bei einem hoch automatisierten Verwaltungsverfahren, bei dem noch Sachbearbeiter beteiligt sind. Schon die Idee ein vollautomatisches Verfahren für den Rundfunkbeitrag einzusetzen ist krank. Der Schutz von Art. 1 GG ist nicht länger garantiert. Die Ewigkeitsklausel ausgehebelt. Das zeigt dieses weitere (!) Beispiel deutlich.

Zitat
Beitragsservice: Fehler lag in der Kommunikation
Nein, der Fehler liegt im System Rundfunkbeitrag!

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Das Grundproblem ist eigentlich, dass sich der ÖRR für die Härtefallregelung keine ausreichenden Gedanken gemacht hat. Das man nur dann arm ist, wenn man vom Staat Geld bekommt, ist ja genauso falsch wie, dass man auch dann zahlen könnte, wenn man im Koma liegt.


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Rundfunkbeitrag: Mutter (35) liegt im Koma – und soll ihn trotzdem zahlen


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Mutter (35) liegt im Koma – und soll trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen.

https://www.fnp.de/ratgeber/geld/gez-rundfunkgebuehr-mutter-35-liegt-koma-soll-ausgerechnet-bezahlen-zr-13458707.html

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Mutter (35) liegt im Koma – und soll trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen.

https://www.tz.de/leben/geld/mutter-35-liegt-koma-soll-ausgerechnet-bezahlen-zr-13458707.html

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Mutter (35) liegt im Koma – und soll trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen.

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Mutter (35) liegt im Koma – und soll trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen.

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