Danke Wo is'n hier der "Like"-Button?Dne Fragebogenvorschlag würde ich so wohl eher nicht aufgreifen wollen, aber er ist schon mal ein Anfang für eine Diskussion.
wir haben in unserer GEZahler-Stammtischrunde darob trefflich philosophiert und die Edelsteine aus unseren geheimen Gewissenkästchen über den Tisch kullern lassen:
Kann man Gewissensfragen überhaupt in einen Fragebogen packen?
Bei Rechtfragen mögen vorformulierte Versatzstücke sicher hilfreich sein, nicht nur dem juristischen Laien, sondern auch nur gelegentlich mit der Thematik befassten Juristen das Destilliat fleißiger Vorarbeiter zu kommen zu lassen.
Eine Gewissensargumentation kann und darf imho auf so etwas gar keine Rücksicht nehmen, denn das Gewissen ist etwas absolut persönliches und der formalen Analyse eines juristischen Rabuilsten nicht zugänglich.
Ein "Gewissensformular" würde wohl eher den (berechtigten?) Vorwurf eines vorgeschobenen Gewissenshindernisses evozieren.
Aber es gibt ja schon einen Gewissensthread, wo das ausgeführt ist.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.75.htmlWas kann man mit diesem "Fehlenden Vorteil" noch machen?
Nichterfüllung? das muß erst mal bewiesen werden.
Da hab' ich schon einen Entwurf aus 2010 auf meinem Rechner gefunden, wo ich an der Stelle der Beweislast nicht mehr weiter kam.
Eine Beweislastumkehr wäre ein Geschenk des Himmels :-)
Ehrverletzung?
Ja, könnte klappen, mein Weg wär's zwar nicht, aber über Rückmeldung würde ich mich freuen.
evtl. ja als Teil in der Argumentationskette, indem ich mir die "Massenmediale Bewertung" ausdürcklich selbst vorbehalte
(das BVG ist da etwas schwammig)
"... das kann ja gar nicht anders gemeint sein, sonst würde es ja gegen 5 (2) GG verstoßen "
Systemimmanente Nichterfüllbarkeit?Nach
A 139 GG sind die Rundfunkanstalten an bestimmte
Vorgaben gebunden, die eine
Unabhängige Berichterstattung gar nicht möglich machen.
Transatlantischer Bias ist also kein Ausrutscher, sondern systemimmanent unvermeidbar.
Damit kann ich
einseitige Berichterstattung zu Russland, Lybien, Syrien, Ukraine, 9/11 etc. einfach nur als
exemplarische Belege anführen.
Das ist imho wesentlich leichter, als eine schlüssige Beweiskette daraus ableiten zu müssen.
Reicht das schon für eine Beweislastumkehr? (- rhetorische Frage Ende -)
Wer die Geschichte nicht verstehen will, ist verdammt, sie zu wiederholen.
Dazu brauche ich sowohl für die Vergangenheit als auch für die Gegenwart zuverlässige Berichterstattung.
Für die Vergangenheit gäb's wissenschaftliche Geschichtsschreibung.
Wesentlicher Bestandteil
wissenschaftlichen Arbeitens ist der Zweifel: die laufende. öffentliche Überprüfung der eigenen Annahmen durch sich und Andere.
Ein Prozess, den man - sofern er systematisch durchgeführt wird - "
Revision" nennt.
Wer also
"historischen Revisionismus" in despektierlicher Konnotation verwendet, hat sich von der
Wissenschaftlichkeit in der Geschichtsschreibung und damit von den zitierten
Anforderunge des BVerfG verabschiedet.
Was die Gegenwart betrifft, wäre es vielleicht mal nicht schlecht, das
Framing-Manual neben das Vorwort und TOC von
Bernay's "Propaganda" zu legen.
Ich denke, man wird da viel Übereinstimmung finden und letztlich zu dem Schluß kommen, daß das
Selbstverständnis der ÖR darauf ausgelegt ist, die
öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung - mögen wir sie "transatlantisches Demokratieverständnis" nennen oder noch einen trefferenderen / umfassenderen / unverfänglicheren Begriff finden - zu
lenken.
Das ist
nach A 139 GG selbstverständlich korrekt, kollidiert aber mit der Vorteilsdefinition des BVG. Strukturell, fundamental, unabdingbar, unauflöslich.
Ein öffentlich rechtlicher Rundfunk kann die Aufgabe "Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" gar nicht wahrnehmen, solange der einem A 139 GG unterliegt.Was wären die Auswege?
Eine privatrechtliche Organisation? Ich fürchte, das würde das Budget der ÖR arg eindampfen.
Eine Steuerfinanzierung? Möglicherweise böte A 120 GG einen Weg dazu, aber es ist nicht unsere Aufgabe, das zu eruieren.
Eine Streichung des 139 GG? Ich fürchte, das liegt nicht in unserer Macht. Eine detailliertere Behandlung ist durch § 11 der Forumsregeln abgeschnitten.
Womit wir wieder beim Gewissen wären?
Bellingerente Kriegspropaganda seit Jugoslawien und Afghanistan (warum sind wir bitte noch mal dort?)
OK, wir haben (bis jetzt noch) die Möglichkeit, zumindest die Vorgeschichte zum ersten Weltkrieg (in nicht schlafwandelnder Deutung, eher so wie von Docherty/MacGregor nachgewiesen) als Parallele heran zu ziehen.
Was die (imho wichtigere) Entwicklungen im Vorfeld des zweiten Weltkrieges betrifft, gibt es da leider einige öffentlich zurückgehaltene Hintergrundinformationen, welche "die Bevölkerung beunruhigen" könnten. So unruhig, daß das Rechtsgut des Öffentlichen Friedens gefährdet sein könnte, und der Gesetzgeber sich in Abwägung zwischen den Rechtsgütern "Wahrheit" und "Frieden" entschieden hat, den § 130 StGB mit einer wuchernden Reihe von Sonderklauseln auszufüttern.
Ich kann nur mutmaßen, daß dafür ein A 139 GG eine wesentliche Rolle gespielt haben könnte.
Für unseren vorliegenden Erwägungen muß ich an dieser Stelle wohl leider befürchten, daß jede Beweisvorlage in dieser Richtung abgeschnitten, eine wirksame Wahrung meiner berechtigten Interessen mithin nicht gegeben ist.
Was folgt daraus jetzt für meine Beitragspflicht?
Ich bitte den Sachverhalt zu den Akten zu nehmen, widerspreche jeder Verjährung und behalte mir gesamtschuldnerischen Regress vor für den Fall des Wegfalls der beweisabscheidenden Rechtshindernisse?
Sind wir wieder bei § 11 der Forumsregeln.
Es bleibt schwierig...