die Wohnung weder bewohnt hat
Besser noch mal prüfen, was im Brief/Bescheid tatsächlich steht.
Allgemein bekannt ist oft gar keine "genaue" Wohnung angegeben oder es steht etwas da z.B. "1 Wohnung".
Natürlich enthält so ein Brief meist eine Anschrift, diese sagt jedoch nichts darüber aus, für welche "eindeutige" Wohnung, sondern ist eine Adresse, damit die Post weiß wohin.
-> um gedanklich folgen zu können --> Stellen Sie sich vor sie wohnen in einem Haus mit mehr als zwei Wohnungen in zwei Wohnungen. Ja das ist möglich, warum auch nicht. ->Tip: Es geht auch mit zwei oder mehr Wohnungen in zwei oder mehr Häusern.
Natürlich wäre es möglich jetzt auch eine Wohnung von diesen zweien zu befreien. Sagen wir Sie sind von einer Wohnung der einzige Mieter und teilen sich eine weitere Wohnung mit anderen Mietern. Für welche Wohnung gilt jetzt der "Bescheid", wenn auf diesem steht "1 Wohnung". Kann sich der weitere Mieter, wo Sie sich eine Wohnung teilen jetzt darauf berufen nicht zu zahlen, weil für diese Wohnung bereits bezahlt wird? Oder können Sie sich für Ihre Wohnung, welche Sie allein bewohnen teilweise/voll befreien lassen, weil Sie bereits vollständig/teilweise -auch nur im Innenverhältnis- für die gemeinsame Wohnung bezahlen?
Das wäre halt zu überlegen. ->
Sehr wahrscheinlich sind solche Bescheide, welche nicht erkennen lassen, für welche "eindeutige" Wohnung bezahlt werden soll, in diesem Punkt unbestimmt. Was können Sie damit jetzt anfangen? -> Dazu fragen Sie vielleicht einmal einen passenden Anwalt, was mit unbestimmten Bescheiden gemacht werden sollte und wie Unbestimmtheit tatsächlich auch geprüft werden sollte/könnte.
Sie müssen wohl dazu den Hintergrund verstehen, dass wenn nicht eindeutig klar ist, dass später beliebige Forderungen folgen könnten. Wie wollen Sie nachweisen, dass Sie bereits für genau "diese" Wohnung bezahlt haben.
-> Es werden ja auch gar keine "Wohnungskonten" geführt, sondern "personbezogene Beitragskonten", obwohl für jede Wohnung nur einmal zu zahlen ist. Stellen Sie sich vor, Sie ziehen in eine Wohnung zur Monatsmitte ein. Wurde jetzt bereits für diese Wohnung bezahlt oder nicht? Sollen Sie jetzt nochmal zahlen. -> Eine Wohnung ein Beitrag. Ja es sollte wohl so einfach sein, ist es aber nicht. -> Da die Wohnung an sich nichts mit dem Rundfunk zu tun hat. Sie könnte ebenso entfallen, wenn sowieso alles "personbezogen" geführt wird.