Ein Land kann gar nicht anders, als aus der Patche helfen. Hat ein Land eine LRA durch Gesetz gegründet, dann ist das Land so gesehen in der Verantwortung - also auch in der Finanzierungsverantwortung. Jetzt kommt, dass diese Finanzausstattung so gestaltet sein muss, dass die LRA den Auftrag, welcher Ihr zugeteilt wurde, erfüllen kann. Das Problem dabei: Die LRA darf bestimmen, was zur Erfüllung benötigt wird. Zur KEF wird ein Bedarf angemeldet, dieser setzt sich so gesehen zusammen aus dem Teil für den Auftrag und den Teil der über den Auftrag hinausgeht. Das Problem der KEF: Es gibt keine richtige Abgrenzung, also wo der Auftrag endet. Es gibt auch keine Budget-Vorgaben für verschiedene Bereiche beim Auftrag für z.B. Unterhaltung, Bildung, Kultur, Sport .... Die KEF kann damit schlecht prüfen, ob gegen eine Budgetvorgabe verstoßen wird und mangels genauer Aufträge kann sie nicht prüfen, ob es funktionsnotwendig ist. Somit kann fast jede LRA ihr Land mittels Klage verpflichten. Das Land müsste wohl den Nachweis erbringen, dass es nicht funktionsnotwendig ist, denn anderenfalls wird das Land wohl die Klage verlieren. Das Land könnte dann wie zahlen?