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Autor Thema: Stiftungsmodell für eine neue ARD  (Gelesen 7112 mal)

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Stiftungsmodell für eine neue ARD
Autor: 20. April 2012, 23:46
Die Skandale um den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland sind zahlreich:
Veruntreuung von Mitteln, Betrug mit Manuskripten, Betrug mit (Schein-)Produktionsfirmen, Nötigung von Verfassungsorganen (in Zusammenhang mit den Ratifizierungen der »Rundfunkabgabe«), Verstöße gegen den Datenschutz, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Gremien als Beute der Parteien, die laut Grundgesetz lediglich dazu aufgerufen sind, an der Meinungsbildung mitzuwirken, und schlussendlich die Personalpolitik, die die Parteien via Gremien betreiben.
Mit Hausverstand ist nicht erklärlich, warum diese Entwicklung nicht gestoppt wird. Verfassungsjuristisch ist hingegen klar, dass die Krake ÖRR entstehen konnte, weil die Presse- bzw. Rundfunkfreiheit ebenfalls ein Grundrecht ist, es also »nur« um Abwägungsfragen zwischen Grundrechten ging, wenn das Bundesverfassungsgericht zu urteilen hatte.
• Die »Haushaltsabgabe« für ARD und ZDF stellt seine verfassungswidrige Kopfsteuer dar bzw. eine zweite Grundsteuer, die das Dilemma um die vermeintliche Staatsferne des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks versus dessen gegenteilige Wahrnehmung durch die Bürger weiter verstärken wird.
• Das Thema wird der Politik 2013 direkt auf die Füße fallen, weil der Deutschen liebste Behörde, die GEZ, personell (angeblich nur temporär) erheblich aufgestockt werden soll, um in Deutschland alles zu erfassen, was als »Haushalt« definierbar ist und um die Größe von Unternehmen zu erfassen, um die Gebühr einzutreiben. Im Vergleich zu dem, was dort praktisch geplant sein muss, um das Ziel zu erreichen, sind die Volkszählung von 1987 und der diesjährige »Zensus« ein Witz. Dabei sollte man sich in Erinnerung rufen, dass die ursprüngliche Volkszählung vom Bundesverfassungsgericht komplett gestoppt worden war.
• ARD und ZDF verlangen von der Politik eine Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge und der Grundsicherung der Rentner, damit diese Gruppen nicht mehr über eine Gebührenbefreiung geschont werden. Der entfallende Aufwand bei der GEZ, diese Gebührenbefreiungen zu bearbeiten, wird dann als Bürokratieabbau, Vereinfachung und perspektivische Verkleinerung der GEZ dargestellt. Es wird in Deutschland niemanden mehr geben, der sich nicht betroffen fühlen muss, und es wird eine Politik geben, die sich erpresst sieht. Diese Erpressung ist verfassungs- und damit auch strafrechtlich aber legal, weil der ÖRR von den Schöpfern des Grundgesetzes gewollt ein »Staat-im-Staate« ist.
• Der BDZV bzw. namhafte Verlage, darunter die F.A.Z., klagen gegen die »Tagesschau-App«. Hier geht es um die multimediale Ausdehnung der Aktivitäten von ARD und ZDF, die quasi dahin führen, dass um der Pressefreiheit des ÖRR willen die Onlinezukunft der Tageszeitungen so weit reduziert wird, dass sich nicht mehr viele am Markt werden behaupten können. Pressefreiheit ist aber kein Verfassungsgut, das nur in Abstinenz von marktwirtschaftlichen Implikationen beansprucht werden könnte und dem deshalb eine marktwirtschaftlich finanzierte Presse geopfert werden dürfte.
• Die WDR-Indendantin erhält mehr Gehalt als die Bundeskanzlerin – als Ergebnis der »Anmeldung von Finanzbedarf«. Man kann diese Kritik als Sozialneid abstempeln. Tatsächlich ist es einfach so, dass derartiger Hochmut stets dem »Fall« vorhergeht, also ein starkes Indiz für Gier ist, für ein System, das sich Privilegien herausnimmt. Der Anspruch der Bürger darauf, nicht für die Gewährung von Privilegien herangezogen zu werden, ist aber in Artikel 1 des GG garantiert und damit immer noch die höchste Verfassungsnorm.
• Es gibt starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ZDF. Und diese Zweifel gab es immer schon. Kultur als Ländersache schließt es eigentlich aus, dass sich die Länder zusammenschließen, um eine Art »Ersatzbund« zu schaffen, der ein nationales Programm gestaltet. Das war und ist illegal. Die Verfassungsdiskussion anno 1960 um ein »Adenauer’sches Regierungsfernsehen« war ja auch ganz klar: dieses ursprüngliche Konzept für ein ZDF wurde als verfassungswidrig bewertet, weil die Mütter und Väter des GG einen staatfernen und dezidiert nicht-zentralistischen Rundfunk wollten, der von einem eventuell wieder diktatorischen Regierungsregime nur schwer gleichzuschalten wäre, wie dies mit den Medien nach 1933 schnell von statten ging. Warum es gelingen konnte, einen klassischen Umgehungstatbestand – nämlich das ZDF –, der nach herrschender Lehre niemals geeignet ist, einen grundsätzlichen juristischen Makel zu kurieren, dennoch zu etablieren, ist an sich rätselhaft. Es gab einfach nur niemanden mehr, der dagegen vorging. Denn alle waren froh, dass es in Hinblick auf den Faktor Unterhaltung endlich mehr als ein Programm gab.
• Unterhaltung ist aber nicht Aufgabe des ÖRR in einem klaren Verfassungsverständnis. Die Aussagen von anno-dazumal, Rundfunkfrequenzen wären ein »knappes Gut«, das um einer Verteilungsgerechtigkeit willen hoheitlich verwaltet (und genutzt) werden müsse, waren immer schon Unfug, weil es sonst in den USA niemals so früh Privat-TV hätte geben können. Tatsächlich waren sich im »Weltpostverein« Demokratien und die miesesten Schurkenstaaten darin einig, dass die für TV-Medien verfügbaren Ressourcen künstlich verknappt werden müssten, um einem »Missbrauch« des Mediums durch Private vorzubeugen. Nutznießer waren Agentenfunk, Polizeifunk, Militär, Flugfunk und Taxifunk. Selbst der CB-Funk wurde in Deutschland noch um 1980 herum mit Argumenten behördlich bekämpft, denen zufolge die Handynetze von heute quasi technisch unmöglich wären bzw. die Menschen hierzulande infolge von Elektrosmog bereits alle tot umgefallen sein müssten.
• Der ÖRR erfüllt lediglich zu einem winzigen Prozentsatz seinen eigentlichen Auftrag: Nachrichten zu bringen, die wahrscheinlich nicht von einer marktgetragenen Presse enthüllt werden, die aber eessentiell für das kommunikationsabhängige Gelingen von Demokratie sind. Nur und ausschließlich dies ist eine »Grundversorgung«, zu der jeder Bürger auch zwangsweise herangezogen werden könnte, da eine Weigerung ein Selbstwiderspruch wäre: »Ich lehne es ab, eine unabhängige Basis- bzw. Konkurrenzinformation zu erhalten, weil ich ein freier Bürger bin«, wäre insofern widersprüchlich, weil nicht frei sein kann, der nix weiß bzw. wissen muss, dass er nur einseitig informiert sein kann, der also von einem Known-unknown ausgehen müsste, das seine Entscheidungskompetenz lähmt.
Aber Hand aufs Herz: Wie oft sendet der ÖRR eine »Wiesenhof-Reportage«? Braucht es dazu 9 Milliarden Euro jährlich? Was nicht Aufgabe des ÖRR ist: ein Recht auf Arbeit für diejenigen zu realisieren, die triviale mediale Inhalte herstellen! Für die Finanzierung eines im Grundgesetz nicht vorgesehenen und nach 1990 auch explizit weiterhin abgelehnten »Rechts auf Erwerbsarbeit« zwangsweise herangezogen zu werden ist eine indirekte Zwangsarbeit bzw. eine verfassungswidrige entschädigungslose Enteignung bzw. ein Verstoß gegen Art. 1 GG, insofern Menschenwürde heißt, dass man nicht als reines Mittel zur Glückseligkeit eines anderen (wie es der Philosoph Immanuel Kant ausgedrückt hat) dient, sondern in einem wesentlichen Umfang für seinen anderen immer Zweck bleibt. Mit »Sturm der Liebe« ist mir der ÖRR nicht zweckdienlich gewesen. Und das sah immerhin auch ein Bundestagspräsident so!
• Der ÖRR betreibt eine Konkurrenz mit den Privatmedien, im Rahmen derer alle Maßstäbe für Kultur und insbesondere Kindererziehung vollständig verloren gegangen sind. Und der Jugendschutz ist ein verfassungsrechtlich verankerter Beschränkungsbereich der Pressefreiheit! Das Fernsehen ist Hauptursache für einen immer weiter zunehmenden, immer häufiger nicht nur strukturellen Analphabetismus, der unsere Kultur- und Technologienation in konkreten Zahlen fixierbar bedroht. Von einem ÖRR kann man erwarten, sich daran nicht zu beteiligen und mit seinen Inhalten, insbesondere aber mit seiner Quantität auch anderen Kulturformen nicht zu nahe zu treten.
• Die Vorstellung, die Staatsferne und Unabhängigkeit des ÖRR speise sich praktisch vollständig aus einer finanziellen Selbstbedienungsmentalität, ist aberwitzig. Tatsächlich zeigen die den ÖRR kontrollierenden Gremien, dass dort die seit Jahrzehnten staatstragenden Parteien das Sagen haben und insbesondere die Personalpolitik bestimmen (der Fall Brender beispielsweise). Genau dies: die Auswahl tatsächlich unabhängiger Persönlichkeiten, ist aber in erster Linie Grarant der Staatsferne. Eine privilegierte, gierige Finanzausstattung kann einen derartigen strukturellen Fehler niemals beheben.
• Deshalb gibt es im Grunde auch gar keinen Circulus vitiosus aus »Garantie der Unabhängigkeit« von der Politik mittels finanzieller Ausstattung durch legale (?) Erpressung der Politik«. Aber selbst wenn man einen solche annähme, dann wäre klar, dass eine saubere Lösung des Problems vom Umfang und der Finanzierung des ÖRR gefunden werden müsste und es nicht bei einem »Aushalten« dieses angeblichen Dilemmas bleiben müsste. Denn es gibt ja ein
• Stiftungsmodell für die ARD:
1) Das ZDF wird durch die Bundesnetzagentur zum 1.1.2014 privatisiert. Rechtliche Voraussetzung ist die Bejahung der Verfassungswidrigkeit bzw. ein entsprechender Staatsvertrag.
2) Der Gebührenanteil des ZDF wird in der ARD-Fernsehlotterie, die zu einer Stiftung ausgebaut wird, angespart.
3) Die ARD reduziert ihre Programmanteile, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit medialen Leistungen für die »überpositiven kommunikatorischen Voraussetzungen für Demokratie« stehen, sukzessive innerhalb einer »Gebührenperiode« und speist die Einsparungen ebenfalls in die ARD-Stiftung.
4) Die ARD-Stiftung ist weiterhin lotterieberechtigt und finanziert sich ergänzend dadurch. Ob es dann noch Honorare für Werbeträgerinnen in der bekannten Größenordnung geben wird, bleibt dahingestellt. Desweiteren wird der ARD ein fester Anteil an den Überschüssen sämtlicher anderer staatlich lizensierter Lotterieveranstaltungen eingeräumt.
5) Einsparungen, Kapitalstock und Marktrendite konvergieren in einem Finanzierungsumfang, der von der ARD dann beliebig genutzt werden kann.
6) Die bisher indirekt gewählten Rundfunkräte werden analog zu den Sozialwahlen direkt gewählt. Sich dann einstellende Tendenzen zu einem Parteieneinfluss werden hingenommen, weil sie hochgradig, da vom Souverän direkt, legitimiert sind.
7) Nach Ende der nächsten »Gebührenperiode« wird die GEZ abgeschafft, Rundfunkgebühren oder Beiträge werden nicht mehr erhoben.
6) Das sich ergebende Programmschema (ausgedrückt in der bisherigen Linearität des Mediums) wäre in etwa das folgende:
Morgens: Studiobilder der kulturell hochstehenden Radiomorgensendungen, beispielsweise des »Schönen Morgens« vom RBB oder »nix«.
Vormittags: Schulfernsehen, fallweise Parlamentsfernsehen oder »nix«.
Nachmittags eine Stunde Kinderfernsehen – zwischen diesen Inhalten immer wieder »Pause«, die zum Ausschalten des TV animiert und dazu, erst nach einer bewussten Entscheidung wieder einzuschalten.
Vorabend: Regionalmagazine und Regionalnachrichten (Die sog. Dritten haben keine eigenen Kanäle mehr, sondern nutzen wie weiland Radio Bremen sog. Fenster in der ARD)
Abends: eine Mischung aus bisherigen Inhalten von ARD, ZDF, 3sat, arte und BR alpha. Erstausstrahlung bzw. Onlinestellung aller Politmagazine und Enthüllungsdokumentationen plus der Tagesthemen täglich bis 22 Uhr.
Im nonlinearen(-digitalen) TV beschränkt sich der Umfang des Produzierten auf ein Äquivalent dieses einen Kanals bzw. auf das, was der Stiftungsertrag hergibt und was von den Gremien durch Etat genehmigt ist!
• Stiftungen sind andernorts – beispielsweise in den USA – gerade dabei, die Umwälzungen in der Medienlandschaft aufzufangen, die die Gratis-Kultur des Internets mit sich bringt. Eine Stiftung ist auch die Lösung für den ÖRR in Deutschland!
• Vefassungsrechtlich wäre die Crux die, dass die offiziellen Gewalten Judikative, Exekutive und Legislative strenggenommen mit allem, was sie zur Wandlung des Systems ÖRR täten, einen problematischen »Zensurakt« durchführten. Diese Auffassung setzt aber voraus, dass die Abschaffung von Trivialinhalten überhaupt in einem einigermaßen objektivierbaren Zusammenhang mit »Pressefreiheit« stünde. Und das kann man auch verneinen. Des weiteren ist klar, dass der Europäische Gerichtshof die Freiheit hätte, einem solchen Stiftungsmodell eine wesentlich höhere Staatsferne zu attestieren und damit einen Systemwandel legitimieren könnte. Die tatsächlich sauberste Lösung aber wäre nur etwas, was nur noch ein paar in die Jahre gekommene ehemalige DDR-Bürger aus eigenem Erleben kennen: eine Revolution, die auf der Straße stattfindet. Eine partielle Revolution, in der mittels Volkssouveränität ein Verfassungsdilemma geheilt wird, wäre aber ein historisches Novum. Praktisch ist nicht absehbar, dass es dazu kommen wird, da die strukturelle Mehrheit der deutschen Wählerinnen und Wähler Transferleistungsempfänger im weitesten Sinne sind: (quasi-)Beamte des ÖRR, allgemeines Verwaltungsbeamte, Finanzbeamte, Bürokraten in Verbänden (TÜV-Dozenten für »Beauftragte für Tritte und Leitern) und Großbetrieben, Hartz-IV-Empfänger, Rentenempfänger, Angehörige von Berufen wie Rechtsanwalt und Steuerberater, die in der Summe aller diese Professionen Ausübenden wissen, dass sie davon abhängig sind, dass die Legislative die ihnen Arbeit verschaffenden Kodifizierungen auch zukünftig immer weiter verkomplizieren werden und nirgendwo einmal Fortschritt durch Komplexitätsreduzierung erreicht wird. Der kommt dem Philosophen Thomas Kuhn zufolge auch nur im Rahmen von »wissenschaftlichen Revolutionen«.
Der EU-Gerichtshof dürfte die tatsächlich einzige realistische Chance sein. Und ab dem Oberverwaltungsgericht wird es richtig teuer, wenn nicht ein Rechtsordinarius sich als persönlich Engagierter der Sache annimmt.
Richtig Drive würde die Sache bekommen, wenn einer Rot-Grünen-Regierung nur noch die Stimmen der Piraten fehlen würden und die das Stiftungsmodell zur conditio-sine-qua-non machen würden.


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Re: Stiftungsmodell für eine neue ARD
#1: 21. April 2012, 00:05
Gut zusammengefasst. Vielleicht ein paar leerzeilen mehr  ;)

Ich wünschte ein richter würde obiges als genug grund ansehen um gegen dieses system vorzugehen und allen beteiligten wirklich mal so dermaßen in die eier hauen mit dem ganzen gesetzbuch dass keiner von denen noch geld übrig hat um sich aus dem knast freizukaufen.


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Obwohl mit diesem Text eigentlich jedem einleuchten müsste, warum weder Steuer- noch Pay-per-View-Konzept tatsächliche Alternativen sind, nochmal ein Erläuterungsversuch:
Verfassungsrechtlich bzw. demokratietheoretisch ist nur ein unabhängiger, staatsferner ÖRR wünschenswert. Dies ist in Deutschland insbesondere auch deshalb zwingend erforderlich, weil die Parteien die politische Willensbildung monopolisiert haben, obwohl sie durch das Grundgesetz nur dazu aufgerufen sind, »an der politischen Willensbildung mitzuwirken«. Tatsächlich haben sie im »Kommunikationsraum Parlament« die Willensbildung in einer Weise ausgestaltet, die dem »imperativen Mandat« entspricht. Jüngstes Zeugnis dafür ist der Versuch der Großparteien, dem Bundestagspräsidenten zu verbieten, »Abweichlern« Redezeit einzuräumen. Wer sich dagegen empört, weil es demokratietheoretisch schon bedenklich bzw. als verfassungsfeindlich einzustufen ist, wenn Parlamentarier überhaupt mit sprachlichen Methoden der Stigmatisierung behandelt werden (beispielsweise auch wenn es Selbstbekundungen der Art gibt, die »Fresse« des »Abweichlers« nicht mehr sehen zu können), der kann nur wollen, dass wenigstens abseits des parlamentarischen Raums eine Diskussionskultur herrscht, die jenseits der Parteien liegt. Diskussionskultur benötigt als Basis aber eine Organisation, in der die Gewinnung von Informationen parteiunabhängig ist. Deshalb ist ein Modell, demzufolge sich der Wille des Souveräns in Hinblich auf »Kommunikationsdienstleister« vollständig durch den Willen der Parlamente verwirklicht, logisch falsch. Es wäre sogar noch am ehesten denkbar, dass die Exekutive durch Ministererlass die Gebühren festsetzt. Da die Exekutive im politischen System Deutschlands aber faktisch auch ein Monopol der Parteien darstellt, weil nur Parteipolitiker Regierungen angehören, scheidet dies ebenfalls aus. Die Judikative wiederum erfüllt keine Verwaltungsaufgaben, sie initiiert nur indirekt.
Das Steuermodell wäre also ein Ausbau der Fehler, die schon dem jetzigen System innewohnen. Dass nämlich das Empfinden der Bürger, bei ARD und ZDF handele es sich quasi um Staatsfunk deshalb schlüssig ist, weil die Parlamente, also die Exekutive in Gestalt der Rundfunkstaatsvertragsänderungsgesetze die Rundfunkgebühren »anpassen«. Für die Bürger ist klar: ARD und ZDF sind Staatssender, weil ihnen die Politiker die Knete verschaffen. Im Falle einer Steuerfinanzierung wäre diese Abhängigkeit total. Die Landesparlamente müssten im Rahmen des Haushaltsrechts die Mittel für den ÖRR bewilligen. Das hätte mit Rundfunkfreiheit nichts mehr zu tun.
Nichts mit Rundfunkfreiheit hat es auch zu tun, wenn eine sogenannten »Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten«, die berüchtigte KEF, faktisch die Mittelbewilligung vornimmt. Dieses Gremium erfüllt nicht einmal ansatzweise die Mindestvoraussetzungen für Transparenz und demokratische Rückkoppelung. Gleichzeitig ist die KEF praktisch wirkungslos, weil die Judikative einen grundsätzlichen Fehler begangen hat, indem sie dem ÖRR ein legales Erpressungsrecht zugestanden hat, dem auch die KEF unterliegt. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn die KEF-Entscheidungen nicht durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbar wären. In einem Rechtsstaat ist das aber keine akzeptable Regelung.
Zum Pay-per-View muss man den aus dem hermeneutischen Zirkel entlehnten Gedanken erläutern, wonach niemand etwas fordern kann, was die Voraussetzungen zerstört, die er dafür benötigt, gedanklich – also jenseits von »Gefühl und Wellenschlag« – zu seiner Forderung zu kommen.
Auch eine negative Forderung: »Ich will die Inhalte eines parteipolitisch unabhängigen ÖRR nicht wahrnehmen«, kann nur das Ergebnis des Denkens eines freien Menschen sein. Freiheit setzt aber voraus, dass es prinzipiell alle Informationsmöglichkeiten gibt, die ich objektiv zu einem Urteil benötige. Genau diese Basisinformation zu liefern, die soweit wie irgend möglich objektiv ist, ist ja Kern dessen, was man vernünftigerweise unter »Grundversorgung« zu verstehen hat.
Wer die Grundversorgung ablehnt, hat keine Chance darauf, sein Urteil revidieren zu können. Das ist quasi eine Art Kommunikationssuizid. Der Suizid ist beispielsweise aus eben diesem Grunde unlogisch, weil der hypothetisch Tote ja nicht dazu in der Lage ist, seinen Tod zu wünschen und die Forderung im übrigen in einem weiteren Zeitablauf nicht korrigierbar ist.
Den Tod eines unabhängigen Informationsmediums um einer negativen Informationsfreiheit willen kann also nur unter Inkaufnahme eines grundlegenden logischen Selbstwiderspruchs gefordert werden. Die Demokratie im »Zeitalter der Aufklärung«, also in Zeiten einer hochgradigen Rationalisierung auch des politischen Denkens, ist so nicht konzipierbar. Wer Demokratie will, muss die Existenz eines ÖRR also weitestgehend sichern. Der ökonomische Schutzlevel muss hoch sein, kann aber eben nicht der allerhöchste denkbare Schutzlevel sein: die Finanzgarantie durch die Parlamente. Unterhalb dieses Schutzniveaus ist in einem grundsätzlich marktwirtschaftlichen System nur die Stiftung denkbar. Sie ist exakt für diesen Fall die rechtliche Institution.
Politisch gibt es nur eine Erfolgsaussicht für eine Reform des ÖRR in Deutschland, wenn die Mitstreiter möglichst schnell und möglichst einhellig alle von vornherein untauglichen Alternativen verwerfen und sich auf die Verfolgung eines Ziels konzentrieren, das überhaupt nur schlüssig ist: das Stiftungsmodell. Da das Bundesverfassungsgericht eine veritable Fehljurisdiktion begründet hat und nicht zu erwarten ist, dass sie diese korrigiert, bleibt nur der Weg einer Musterklage bis zum EUGH und möglichst vieler Klagen, die bis zum endgültigen Urteil ausgesetzt werden. Bis dahin wird man zahlen müssen, weil ein Aussetzen der Vollstreckung unwahrscheinlich ist. Ein Kollaps der Systems ÖRR ist ja auch nicht wünschenswert.
Der Königsweg wäre also ein Zahlen beispielsweise nur des bisherigen Betrags für Rundfunk (ohne TV) durch möglichst viele Bürger (von der GEZ zu »Teilnehmern« degradiert) ab 2013. Folge wären möglichst viele Verwaltungsgerichtsverfahren, im Rahmen derer dann mit der erforderlichen juristischen Deutlichkeit die »Zahlung unter Vorbehalt« erreicht würde. Nach circa fünf bis zehn Jahren bis zum EUGH (der möglicherweise schon früher auf dem Beschwerdeweg wegen langer Verfahrenszeiten in Deutschland ins Spiel gebracht werden müsste) könnte man dann darauf hoffen, dass dieser der deutschen Exekutive aufträgt, dass System mit Ziel eines Stiftungsmodells zu reformieren. Dazu gäbe es dann eine Zeitvorgabe. Erst nach Ablauf dieser Zeitvorgabe wäre es möglich, effektiv Zahlungen zu verweigern, weil dann ein Vollstreckungssschutz final vom EUGH zu haben wäre.
Dieses politische Projekt ist definitiv nichts für reine Geizkragen oder Bürger, die ihr Gehirn abgeben möchten bzw. denen schon die Existenz einer Medienorganisation Depressionen bereitet, die anspruchsvolle Inhalte produziert, mit deren Hilfe man gedankliche Reflexionen zu sich und dem Zustand der Gesellschaft anstellen kann. Es geht bei diesem Projekt ausschließlich um die Rechte derjenigen, die glaubwürdig an Demokratie interessiert sind.


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Politisch gibt es nur eine Erfolgsaussicht für eine Reform des ÖRR in Deutschland, wenn die Mitstreiter möglichst schnell und möglichst einhellig alle von vornherein untauglichen Alternativen verwerfen und sich auf die Verfolgung eines Ziels...

[Abschnitt zur Wahrung der Übersichtlichkeit gekürzt]

...politische Projekt ist definitiv nichts für reine Geizkragen oder Bürger, die ihr Gehirn abgeben möchten bzw. denen schon die Existenz einer Medienorganisation Depressionen bereitet, die anspruchsvolle Inhalte produziert, mit deren Hilfe man gedankliche Reflexionen zu sich und dem Zustand der Gesellschaft anstellen kann. Es geht bei diesem Projekt ausschließlich um die Rechte derjenigen, die glaubwürdig an Demokratie interessiert sind.

Hier kann ich nur absolut zustimmen. Jedoch für diese Umsetztung wäre noch sehr viel Aufklärungsarbeit nötig um soviel wie möglich zahlende Mitglieder der GEZ zu solch einem Schritt zu bewegen. Auch würde es in vielerlei Hinsicht an der finanzellen Hürde für solch eine Aktion, die anstrebenswert ist, scheitern.
Dazu hatte ich aber bereits vor einiger Zeit einen Vorschlag in diesem Forum unterbreitet um derartige Verfahrensweisen verwirklichen zu können.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2470.msg15212.html#msg15212

Aufgrund der Tatsache, dass es in Deutschland keine Möglichkeit einer Sammelklage gibt, sondern nur die subjektive Klagehäufung, wäre die Schaffung einer juristischen Person zB. in Form eines gemeinnützigen Vereins eine Möglichkeit soviel wie mögliche Betroffene auf den angestrebten Weg zu bringen. Ich denke die Erfolgsaussicht wäre um ein Vielfaches höher als würde jeder Einzelne eine Klage anstreben.


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Re: Stiftungsmodell für eine neue ARD
#4: 21. April 2012, 17:38
Zitat
Zitat
Aufgrund der Tatsache, dass es in Deutschland keine Möglichkeit einer Sammelklage gibt, sondern nur die subjektive Klagehäufung
Wenn sich einige leute zusammenschliessen und als geschädigte gruppe gemeinsam klagen, könnte man damit etwas ähnliches erreichen. Das problem ist dass es bei einem gericht landen muss dass ein urteil für ganz deutschland aussprechen kann anstatt nur für ein bundesland.


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Re: Stiftungsmodell für eine neue ARD
#5: 21. April 2012, 17:59
Zitat
Zitat
Aufgrund der Tatsache, dass es in Deutschland keine Möglichkeit einer Sammelklage gibt, sondern nur die subjektive Klagehäufung
Wenn sich einige leute zusammenschliessen und als geschädigte gruppe gemeinsam klagen, könnte man damit etwas ähnliches erreichen. Das problem ist dass es bei einem gericht landen muss dass ein urteil für ganz deutschland aussprechen kann anstatt nur für ein bundesland.
Genau dies ist mit subjektiver Klagehäufung oder auch Streitgemeinschaft gemeint.

Sammelklage
Klagehäufung

Quelle: Wikipedia


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Re: Stiftungsmodell für eine neue ARD
#6: 21. April 2012, 18:12


Ich finde die Idee einer Stiftung als eine Bereicherung der bisher diskutierten Alternativen. Daher würde ich gerne die Beiträge auf unserem Portal http://online-boykott.de veröffentlichen und in Facebook, Google+ und Twitter verlinken.

Vielen Dank für diese Beiträge!

René



P.S.: Der Bildschirm ist für Facebook & Co.


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Re: Stiftungsmodell für eine neue ARD
#7: 21. April 2012, 18:22
Die wievielte instanz braucht man um ein DE weites urteil zu erwirken oder eins das überhaupt eine auswirkung auf das system hat?

Rene, der fernseher auf deinem bild müsste einen sprung in der mattscheibe haben  ;D


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Re: Stiftungsmodell für eine neue ARD
#8: 21. April 2012, 18:44
Meines Wissens nach ist für Sachen die den ÖRR betreffen das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig in oberster Instanz zuständig. Aber es kommt auch auf den Inhalt der Klage an und welches Gesetz betroffen ist.
Ich denke da könnte Thomas bestimmt bessere Auskunft geben.  ;)

Oder diese Übersicht --> Übersicht über den Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland

Quelle: Beck


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Re: Stiftungsmodell für eine neue ARD
#9: 28. April 2012, 22:43
Was eine Stiftung hier bewirken soll ist noch etwas schleierhaft. Aber OK - die Robert Bosch GmbH wird auch von der Robert-Bosch Stiftung gehalten. Die Stiftung ist die Eigentümerin. Der Vorteil einer solchen Konstruktion ist, daß die Firma praktisch nicht mehr veräußert werden kann, da der Kapitaleigner die Stiftung ist und diese wird von Ihren Statuten geregelt.
Man spricht hier u.a. daher von einer "Neutralisierung des Kapitals" was ja durchaus sinnvoll wäre, da sonst ja z.B. die Gefahr bestünde, daß ARD und ZDF z.B. von Berlusconi oder Murdoch oder sonst noch jemandem gekauft werden könnten.
Auch sollte es keine Stiftung öffentlichen Rechtes mehr sein sondern eben eine wirtschaftliche!

Aber BITTE das wäre erst die HALBE Miete! - Die Vermögenswerte der ÖRR in eine Stifung einbringen - und DANN ABER Klare Regeln und VOLLER WETTBEWERB und keine Zwangs-Gebühren mehr von Unschuldigen Bürgern, die das gar nicht interessiert.


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Rechtslage ÖRR
#10: 28. April 2012, 23:02
Ja - also da haben wir ein anderes großes Problem! - Durch die "föderale Veranlagung" haben wir quasi fast eine Hydra mit soviel Köpfen wie Bundesländern. Fast - deshalb, weil ja bereits einige Länder ihre ÖRR zusammengelegt haben wie z.B. der SWR (aus SWF und SDR? ) Dass das offensichtlich nicht so optimal war sehen wir ja daran, daß daraus dann die ARD und das ZDF gegründet wurden...

D.h. wir müssen das in jedem Land nochmal von vorne anfangen! ;-(( Und wir kommen erst auf eine "Bundes" d.h. natiaonale Ebene vor den Bundesgerichten, die da sind je nach Rechtslage:
Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof (BGH), Bundesverfassungsgericht (BVG).

Da zuvor ggf. noch die Landesgerichte zu durchlaufen sind und vor dem BVG ggf. auch noch der BGH zu befragen ist, kann das schon etliche Jährchen dauern..

Wir können das Ganze also nur noch TOPPEN dadurch, daß wir allgemeinere Regeln aufstellen für die ganze BRD incl. ggf. einer Grundgesetzänderung. Aber da wird ja unser Freund die USA nicht mitmachen wollen...

Die beste Alternative wäre daher wohl eine Volksabstimmung!


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