Wieso auch? Geld ist ja immer da und wenn man es einmal geschafft hat, muss man nach unten immer nur treten.
Die Länder haben auch keinen Reformzwang.
Die "Angearschten" sind dann "nur" die LRA selber und die lokalen Behörden, die sich alleine an den Rundfunkstaatsverträgen orientieren und den Rest des gesetzten Landes-, Bundes- und Europarechts unbeachtet lassen.
Wir erinnern uns daran, daß sich die LRA nur auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG stützen dürfen und sonst alle Grundrechte allen anderen gegenüber einzuhalten haben.
Wir erinnern uns ferner daran, daß die Behörden, bzw., die Gemeinden als lokale Gebietskörperschaften, keine Befugnis haben, sich über die völkerrechtlichen Verträge des Bundes, (Rn. 169 1. BVerfG-Rundfunkentscheidung), wie auch über Recht und Gesetz hinwegzusetzen, (Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung=Bundesrecht).
Die Landesgesetzgeber jedenfalls haben nirgendwo definiert, daß sich die ihrer Hoheit unterworfenen/zugeordneten lokalen/landeszugehörigen Gebietskörperschaften darüber hinwegsetzen dürfen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;