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Autor Thema: Antrag BY: Kleinrentner, Arbeitslose und Geringverdiener befreien  (Gelesen 3559 mal)

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Bayerischer Landtag
Drucksache18/5159
03.12.2019

Antragder Abgeordneten Ralf Stadler, Prof.Dr.Ingo Hahn, Dr.Ralph Müller, Ulrich Singer, Katrin Ebner-Steinerund Fraktion(AfD)

Kleinrentner, Arbeitslose und Geringverdiener vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreien

Zitat
Der Landtag wolle beschließen:Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen,

1.die Empfänger von Renten und gleichartigen staatlichen Leistungen, sofern diese 764 Euro monatlich nicht übersteigen,
2.die  Bezieher  von  Arbeitslosengeld  I,  sofern  diese  Lohnersatzleistung  764  Euro monatlich nicht übersteigt,
3.Empfänger  eines  Niedriglohns  mit  einem  monatlichen  BruttoEinkommen  unter 1.000 Eurovon der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.

Begründung:
Die  zwangsweise  Erhebungeines  Rundfunkbeitrags  durch  den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (vormals GEZ) ist grundsätzlich als unnötige Belastung anzusehen.  Bis  zur  notwendigen  Abschaffung  sind  wenigstens  die  schwerwiegendsten sozialen Auswirkungen abzumildern.Hierfürsollte wenigstens der Teil der Bevölkerung entlastet werden, der ohnehin keine finanziellen Mehrbelastungen verkraften kann.

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Kürzung der Bezüge von Hartz IVEmpfängern (Az: 1 BvL 7/16) wurde u.a. folgendermaßen begründet:„Der Gesetzgeber schafft hier für die betroffenen Menschen, denen dann ein Teil des Existenzminimums fehlt, eine außerordentliche Belastung“.Analog zu dieser Auffassung müsste es dann auch „eine außerordentliche Belastung“sein,  wenn  Personengruppen  wie Kleinrentner, Bezieher  von  Arbeitslosengeld  Iund Niedriglöhnenzum Rundfunkbeitrag herangezogen werden, unabhängig davon, ob sie das Angebot öffentlicher Sender überhaupt nutzen oder nutzen können.

In anderen Bundesländern wie z.B. Berlin, Brandenburg, Bremen und RheinlandPfalz sind beispielsweise die Empfänger von Pflegegeld nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetzohne Bedürftigkeitsprüfungbereits von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.

Es ist nach dem Gleichheitsgrundsatz nachArt 3. Abs. 1Grundgesetz (GG) nicht einzusehen, warum Bürgern in prekären Lebensverhältnissen die Rundfunkbeitragspflicht auferlegt wird, während andere Personengruppen in wirtschaftlich ähnlicher Lage davon befreit sind.Besonders tritt die Benachteiligung von Rentnern und Arbeitnehmernhervor, wenn man in Betracht zieht, dass von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist, wer Leistungen nach dem  Asylbewerberleistungsgesetz  erhält.  Damit  wird  ein  Personenkreis  rechtlich  den Rentnern und Arbeitnehmern gleichgestellt, der seinerseits nie in die Sozialkassen eingezahlt hat.

Darüber hinaus vermindert diese Regelung auch den bürokratischen Aufwand: Ein einfacher  Rentenbescheid  sollte  als  Nachweis  für  die  Befreiung  zukünftig  ausreichend sein. Der Einwand,dass der Rentenbescheid nicht das angesparte Vermögen berücksichtigt, verfängt hier nicht.
Denn das aus bereits versteuertem Einkommen für das Alter angesparte Vermögen sollte nicht angetastet werden.

Analog zur beabsichtigten Regelung bei der Grundrente kann auch in diesem Fall bei Rentnern und Geringverdienern auf eine weitere Bedürfnisprüfung verzichtet werden.Schließlich wird der arbeitende Bürger seit Jahrzehnten von staatlicher Seite ermahnt, sich nicht ausschließlich auf das staatliche Rentensystemzu verlassen, sondern selbst für seine Altersvorsorge zu sparen.Rentenempfänger sind u.U. schlechter gestellt als HartzIVEmpfänger, weil Rentner ihre  Kosten  für  Krankenversicherung,  Miete  und  Nebenkosten  aus  ihren  RentenEinkünften bestreiten müssen. Damit hat ein DurchschnittsRentner u.U. weniger Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung als ein HartzIVEmpfänger.

Das Bundesverwaltungsgericht begründet sein Urteil vom 30.10.2019(Az:6C10.18)wie folgt:Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht durchaus eine Befreiung in besonderen Härtefällen vor.
Der Begriff des besonderen Härtefalls erfasst vor allem diejenigen Fälle, in denen der Beitragsschuldner eine mit den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)Siebtes Buch(XII)vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen kann. Hierzu zählen einkommensschwache Beitragsschuldner wie die Klägerin, die  nach  Abzug  ihrer  Wohnkosten  weniger  Einkommen  zur  Verfügung  haben  als  ein Bezieher von derartigen Leistungenund kein verwertbares Vermögen haben.

Gründe der  Verwaltungsvereinfachung  rechtfertigen  es  nicht,  einkommensschwachen  Personen, die mit ihrem Einkommen unter den sozialhilferechtlichen Regelsätzen liegen und dieses zur Deckung ihres Lebensbedarfs benötigen, eine Befreiung zu versagen, während die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nicht auf ihr  Einkommen zur  Entrichtung des Rundfunkbeitrags zurückgreifen müssen.

Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten  müssen  in  solchen  Fällen  anhand  der  vom  Beitragspflichtigen  vorzulegenden Nachweise das Vorliegen einer vergleichbaren Bedürftigkeit prüfen.

Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden, dass viele, die berechtigt wären, Hilfe zum Lebensunterhalt  zu  beantragen, diese aus Scham nicht beantragen  und  nicht in Anspruch nehmen. Es wäre somit unsozial, diese Personengruppe von der Beitragsbefreiung auszuschließen.Es würde außerdem das Verfahren für alle Beteiligten vereinfachen, wenn die Antragsteller automatisch zur Beitragsbefreiung berechtigt wären und kein gesonderter Antrag gestellt werden müsste.Diese  Regelung  vermindert  darüber  hinaus  den  bürokratischen  Aufwand,  wenn  die elektronische Übermittlung eines Rentenbescheidsbzw. Bescheidsüber Bezug von Arbeitslosengeld Ibzw.Lohnabrechnungan den Beitragsservice für die Befreiung genügen würde.Die Rundfunkbeiträge dienen dem Unterhalt von neun Landesrundfunkanstalten sowie ZDF und Deutschlandradio.7,97 Mrd.Euro Ertrag vermeldet der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahr 2017.Die öffentlichrechtlichenSendeanstalten könnten mit weitaus weniger Einnahmen auskommen, wenn die Anzahl der Sendeanstalten und der dahinterstehende Verwaltungsapparat  reduziert  würde  und  sich  Sendeanstalten  analog  zu Wirtschaftsunternehmen zusammenschließen würden, um Synergieeffekte zu heben.

Insbesondere die Vergabe von teuren Fernsehproduktionen an Produktionsfirmen wie DEGETO Film  GmbH sowie  die  überdimensionierten  Gehälter  von  Nachrichtensprechern und Showmastern müssten neu überdacht werden, um Einsparpotenziale zu realisieren.Damit  könnten  die  Mindereinnahmen,  die  durch  diese  Regelung  entstehen,  mehr  als aufgefangen werden.
Download des Originaldokuments (pdf, ~260 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003500/0000003638.pdf


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Gut formuliert bereits der Einstieg in die Begründung:
Die zwangsweise Erhebungeines Rundfunkbeitrags durch  den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (vormals GEZ) ist grundsätzlich als unnötige Belastung anzusehen.

Und auch der zweite Satz gibt die richtige Zielrichtung vor und verbreitet bereits eine Stimmung von Gewissheit, was ohnehin kommen wird:
Bis zur notwendigen Abschaffung sind wenigstens die schwerwiegendsten sozialen Auswirkungen abzumildern.

Man kann sich nur viele weitere solcher Anträge wünschen und fragen, wann endlich auch andere Parteien das Thema aufgreifen.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ungeachtet was man nun von der AfD hält oder nicht hält, scheint dies doch derzeit die einzige Partei in diesem Land zu sein, die sich wirklich noch Gedanken um die Bürger macht.
Etwas, was andere Parteien schon lange verlernt haben.

Dass der Antrag abgelehnt werden wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Hat doch schon das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr eindeutig durchblicken lassen, wer den Großteil der "Zeche" stemmen soll und welche Schultern die größte Belastung tragen sollen.
Bessergestellte werden weiter entlastet, während die Kleinen und Ärmsten immer skrupelloser ausgebeutet werden.

Ich weiß wovon ich spreche, denn ich gehöre auch einer der von der AfD benannten Gruppen an. Eine Zahlung würde für mich Hunger bedeuten, denn ich müßte es von meinem Essensgeld abzweigen. Aber noch bestimme ich, wofür ich hungere und wofür nicht. Und eine über 9 Milliarden schwere Unterhaltungsschleuder gehört nicht dazu.

Das Problem ist, dass diese ganzen Politiker von den sogenannten Altparteien, sogar angeblich christliche Parteien sind dabei, von der Realität des Alltags keine Ahnung mehr haben. Sie leben mittlerweile in einer digitalen und crossmedialen Scheinwelt.

Man lasse diese Politiker, Richter und auch Rundfunkmenschen einmal eine Woche lang fasten. Dann gebe man ihnen 20 Euro in die Hand mit denen sie sich Essen nach Herzenslust kaufen können. Aber HALT! - erst müssen sie noch 17,50 Euro für den Rundfunk abdrücken. Den Rest haben sie dann aber zur freien Verfügung.

Aber das ist alles noch relativ harmlos. Mittlerweile gehen diese Rundfunkmenschen sogar noch weiter. Unlängst wurde ich von einem Mitarbeiter des "Heiligen" öffentlich-rechtlichen Rundfunks persönlich angegriffen. Er spricht mir das "Menschsein" ab, ganz so, als gehöre er einer "Elite"*** an.

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Man lasse diese Politiker, Richter und auch Rundfunkmenschen einmal eine Woche lang fasten. Dann gebe man ihnen 20 Euro in die Hand mit denen sie sich Essen nach Herzenslust kaufen können. Aber HALT! - erst müssen sie noch 17,50 Euro für den Rundfunk abdrücken. Den Rest haben sie dann aber zur freien Verfügung.
Wenn die Basis eine Woche sein soll, also die 20,00 € pro Woche sein sollten, was bereits wenig erscheint, dann sollte auch der abzuziehende Betrag und Restbetrag für eine Woche bestimmt werden. Vielleicht so:
20,00€ - 17,50€ /30 Tage * 7 Tage = 15,92€

Oder der Betrag pro Monat angegeben werden. Weil 20,- € pro Monat aktuell mir unrealistisch erscheint, die Annahme getroffen wurde, dass der Wert pro Woche gelten soll.

Aber das ist alles noch relativ harmlos. Mittlerweile gehen diese Rundfunkmenschen sogar noch weiter. Unlängst wurde ich von einem Mitarbeiter des "Heiligen" öffentlich-rechtlichen Rundfunks persönlich angegriffen. Er spricht mir das "Menschsein" ab, ganz so, als gehöre er einer "Elite" an.
Es folgt eine persönliche und wertungsfreie Betrachtung:

Ohne Belege für diese Behauptung "Er spricht mir das 'Menschsein' ab"
sollte das nachfolgende im gleichen Satz nicht stehen bleiben, weil damit ein falsches Bild vermittelt werden kann. Für hier Lesende ist es schlicht nicht nach zu vollziehen. Eine Bewertung somit nicht möglich. Eine Diskussion auf Grundlage einer Behauptung sollte zunächst nicht erfolgen. Damit soll nicht ausgedrückt werden, dass die Behauptung falsch ist oder nicht den Tatsachen entspricht. Sie ist ohne Beleg lediglich nicht nachvollziehbar.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das genannte Beispiel mag extem sein und sollte nicht akribisch bis auf den Cent runtergerechnet werden. Aber es soll verdeutlichen, dass es eben auch Menschen in diesem Land gibt für die 17,50 Euro im Monat durchaus kein Trinkgeld sind, sondern eine wiederkehrende, lebenslange und nicht unerhebliche Belastung darstellen.
Das ist aber etwas, was sich diese ganzen Politiker einfach nicht vorstellen können, da sie wohl kaum jemals eine solche Situation selber erlebt haben.

Zu Punkt 2:
Den Beleg dazu gibt es, ist aber nicht Thema dieses Threads und daher nur eine zusätzliche Information. Eine Vertiefung dessen wird auch zur Zeit nicht angestrebt. Aber es wird Gegenstand einer kommenden Klage sein, denn dieses Mal sind sie einfach zu weit gegangen.


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Das ist aber etwas, was sich diese ganzen Politiker einfach nicht vorstellen können, da sie wohl kaum jemals eine solche Situation selber erlebt haben.

... und genau das ist das Problem. Deshalb wird sich auch nichts ändern.
Man kann Geringverdiener sein und dagegen halten wie man will, der Rundfunk zieht das gnadenlos bis zur Vollstreckung durch. Vermutlich sogar bis erneut der/die Nächste verhaftet wird... (Das könnte eine fiktive nicht zahlungsfähige Person demnächst am eigen Leib erleben).


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Was ist aus der Eingabe geworden?

Der im bayrischen Landtag eingebrachte Antrag ist mir sehr sympathisch, und das formulierte Anliegen wird sicher vielen Bürgern plausibel sein. Es entlarvt einmal mehr die unsoziale Struktur der Zwangsgebühr.


Dass hier eine Ungerechtigkeit vorliegen könnte, scheint den gut bezahlten Politikern und Verfassungsrichtern bisher nicht aufgefallen zu sein oder sie wollten bei den armen Landeskindern nicht weiter differenzieren.

Ich kenne einige Leute, die sich genau in dieser Situation befinden und keinen Anspruch auf staatliche Zuzahlung haben und dann noch die Rundfunkgebühr bezahlen müssen.
Wer z.B. wegen Selbstständigkeit oder lückenhafter Erwerbsbiografie weniger als z.B. 300 Euro Rente erhält, vielleicht im ererbten Elternhaus lebt oder in einer für's Alter erarbeiteten Wohnung, ist gekniffen, wenn die finanziellen Rücklagen dahinschmelzen.
Wer eine sehr geringe Rente bekommt und ein kleines (!) Barvermögen besitzt muß letzteres erst aufbrauchen.

Die Leute müssen sparen, haben wichtigere Ausgaben und würden gerne auf die Zwangsgebühr für
den Propagandafunk verzichten.
Für arme Rentner, die laut Bildzeitung (-ist natürlich auch Propaganda-) immer zahlreicher werden, gibt es kaum Verdienstmöglichkeiten.


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Dass hier eine Ungerechtigkeit vorliegen könnte, scheint den gut bezahlten Politikern und Verfassungsrichtern bisher nicht aufgefallen zu sein oder sie wollten bei den armen Landeskindern nicht weiter differenzieren.
Bitte differenziere zwischen den verfasssungsrechtlichen- und den fachgerichtlichen Entscheidungen; dem BVerfG sind fachgerichtliche Entscheidungen verwehrt. Verfassungsrechtlich sind alle für uns relevanten Bereiche durchentschieden, sie bedürfen lediglich der Neusortierung für Belange der Geringverdiener, Rentner und Rundfunknichtnutzer/-nichtinteressenten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Hallo pinguin,

Du verwendest den Begriff „Neusortierung“. Ist das ein gebräuchlicher juristischer Terminus oder ist das eine gängige Vorgehensweise innerhalb des Justizapparates?
Für mich hätte da längst mal was „umsortiert“ werden müssen. Ich hab heute wenig Hoffnung, daß sich etwas ohne Anstoß von Außen bewegt.

Ich bin juristischer Laie und bisher immer davon ausgegangen, daß die Entscheidungen der unteren Instanzen letztlich vom Verfassungsgericht „überwacht“ werden.
Oder anders herum: Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, daß das Verwaltungsgericht mit dem Verweis auf die nächsthöhere Instanz gegen meine Rechtsauffassung entschieden hat.
Und in der juristischen Hirarchie, die ich als kohärenten Block wahrnehme, steht nun mal ganz oben das Verfassungsgericht (?).

Für mich hat es ein Geschmäckle, wenn gut verdienende Richter die ursprüngliche Fassung des Rundfunk-Staatsvertrages vom 1.Januar 2013 (ich meine das in Kraft treten) zu Gunsten von Besitzern mehrerer Wohnungen verändern, aber mehrere andere Ungerechtigkeiten (nach meinem Gerechtigkeitsempfinden) aufrecht erhalten.


Du sagst, es sei alles „durchentschieden“, - vielleicht mit einem resignativen Unterton(?).
Das mag für den juristischen Bereich stimmen. Aber es suggeriert dem Leser, daß alle Lebensbereiche bestens durch Paragrafen geregelt sind. In diesem Fall sicher nicht.
Die AfD im bayrischen Landtag hat ganz in meinem Sinn auf eine „Ungereimtheit“ hingewiesen.


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Hm, dass wirklich alles bereits durchentschieden wurde, wage ich jetzt einmal zu bezweifeln.
Das Problem ist, dass das Bundesverfassungsgericht sich ausschließlich nur mit den Aspekten befasst (befassen kann?), die in Verfassungsbeschwerden auch vorgebracht werden. Z.B. das Thema Zweitwohnungen war ein Punkt in den Beschwerden, die 2018 behandelt wurden.

Was der Antrag der AfD sehr deutlich veranschaulicht, sind die weiterhin bestehenden Ungereimtheiten bezüglich des Artikel 3 Abs. 1 GG.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2020, 21:40 von Bürger«
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Hm, dass wirklich alles bereits durchentschieden wurde, wage ich jetzt einmal zu bezweifeln.
Zu bezweifeln wären eher Aussagen dahingehend, daß alle Entscheidungen des BVerfG bereits gesichtet und ausgewertet worden sind.

Das Problem ist, dass das Bundesverfassungsgericht sich ausschließlich nur mit den Aspekten befasst (befassen kann?), die in Verfassungsbeschwerden auch vorgebracht werden.
Das ist nicht richtig; wenn ein Sachverhalt grundlegende Bedeutung hat, werden auch Randbereiche mit in die engere Betrachtung einbezogen, was beim EuGH auch so ist, sofern nicht darin bereits entschieden worden ist.

Der Punkt ist doch eher, daß sich kaum jemand wirklich die Mühe macht, die Fülle an Entscheidungen auf relevante Aussagen zu sichten, die sich tlw. auch nur im Text zu einer Randziffer befinden?

Bspw. eben Rn. 274 aus BVerfG 2 BvE 2/11; es eröffnet doch dem abgezockten Bürger ganz andere Möglichkeiten, wenn auch die ÖRR verfassungsrechtlich als Unternehmen zu behandeln sind?

Gerade deshalb, weil sich keiner wirklich einzulesen scheint, bleibt das Zusammenspiel aus EuGH, BVerfG, BGH und BFH verborgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2020, 00:33 von Bürger«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der im bayrischen Landtag eingebrachte Antrag ist mir sehr sympathisch, und das formulierte Anliegen wird sicher vielen Bürgern plausibel sein. Es entlarvt einmal mehr die unsoziale Struktur der Zwangsgebühr.
Wenn man erst jenseits von Einnahmen in Höhe von 764 € den sogn. Rundfunkbeitrag zahlen soll, dann ist das sympathisch? Mir nicht! Das Mindeste ist, dass Nettoeinkünfte in Höhe der Pfändungsgrenze zzgl. des aktuellen "Beitrags" von der Abgabe befreit werden. Das wären fast 400 € mehr.
Zudem darf man m. E. nur diejenigen belasten, die über die technischen Voraussetzungen einer Rundfunknutzung verfügen. Wer keine Empfangsgeräte besitzt, soll wie früher nicht zahlen müssen. Dass zum Ausstieg aus der Finanzierung des ÖR-Rundfunks nur die Möglichkeiten Tod, Obdachlosigkeit, staatlich bescheinigte Armut und auswandern bestehen, finde ich zynisch.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

B

BM

  • Beiträge: 105
Hallo drboe,
Du hast Recht.

Ich habe die Initiative in Bayern begrüßt, weil sich die AfD sozial gibt und besondere Härten, die ich kenne, abstellen möchte.
Daß sie mit dieser Grenzziehung (bei 764 Euro) im Grunde die Zwangsabgabe beibehalten will, habe ich glatt überlesen (mein fehlendes Gespür für relevante Details ist eine Krux).

Ich bin von der Annahme ausgegangen, daß die AfD grundsätzlich die Zwangsgebühr für den Rundfunk abschaffen will. Das scheint, jedenfalls in Bayern, nicht zu stimmen und das ist für mich eine neue Erkenntnis.


Der ÖRR führt Krieg gegen die AfD und die AfD sollte in allen Parlamenten, wo sie vertreten ist, den ÖRR als Propagandafunk anprangern.
Das tun nach meiner Einschätzung ihre prominenten Vertreter nicht oder in eher begrenztem Umfang. Vielleicht weil sie persönlich nicht auf die Multiplikatorfunktion ihres Fernsehauftritts verzichten wollen oder weil sie sich den Apparat für später „warmhalten“ möchten, wenn die AfD einmal an der Machtausübung teilhaben kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2020, 20:36 von Bürger«

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
1.  @Spark hat sicherlich Recht.
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Der Ansatz sei einmal umformuliert: Pro Monat bleiben bei rund 10 % der Haushalte nach Miete, Krankenversicherung usw. nur rund 350 Euro pro Kopf (wie dem Bundesverfassungsgericht im Herbst 2017 in einer volkswirtschaftlich-statistischen "Meta-Analyse" dargelegt wurde, von hier begleitet).

Das BVerfG hat dann in das Urteil vom 18. Juli 2018 einfließen lassen. dass soziale Härtefälle zu befreien seien. Neuer Entscheid war überflüssig. Damit war dieser Beschwerde "Rechnung getragen" durch den berichterstattenden Richter, ohne dass Professor Ferdinand Kirchhof das so richtig "gepeilt" haben dürfte?


2. Bei so wenig Geld ist der Monat immer länger als das Geld reicht.
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Es stellt sich also in der Ökonomen-Theorie wieder die Grenzbereich-Frage: Wenn da am Monatsende rund 20 bis 40 Euro neben den Muss-Ausgaben frei verfügbarer Rest verbleiben, so ist es unmenschlich, dass dies entwendet wird, um daraus die Multi-Millionärs-Karriere von Intendaten usw. mit finanziert wird.
Der Gesichtspunkt der "Unmenschlichkeit" ist verankert in Artikel 1 Grundgesetz "Menschenwürde" und die Formulierungen von @spark sind also nicht übersetzt, soweit sie die Forums-Moderation in Sichtbarkeit überlebten.


3. In allen Schriftsätzen von hier für die Geringverdiener wird immer in rot auf S. 1 oder 2 darauf verwiesen:
------------------------------------------------------------------------------------------
Die Millionen "der da oben" gehen - rechtswidrig - zu Lasten beispielsweise der paar verfügbaren Euros von 1,5 Millionen alleinerziehenden Müttern und damit sogar zu Lasten des Kindeswohls.


4. Nun zur Rechentechnik:
---------------------------------------
Die Frage "im Bereich des Existenzminimums" kann nur einzefall-bezogen ermittelt werden. Es kann jemandem mit 1 500 Euro brutto möglicherwese per Saldo weniger als das Existenzminimum verblieben, sofern hohe Miete, teure private Krankenversicherung (Wechsel in die GKV ab Alter 55 unzulässig...) usw. vorliegen. 
Alle Berechnungs-Infos über die Umrechnung und Einstufung gibt es auf einer Plattform im Web.


5. Was die AfD fordert, ist letztlich das, wofür unsere Richter immer so entsetzlich großzügig sind, wenn zu Gunsten ARD, ZDF...
------------------------------------------------------------------------
"Typisierung". Da nahezu 100 % der bezeichneten Geringverdienergruppen nur "maximal Existenzminimum" haben, kann man zur Vereinfachung in Kauf nehmen, dass davon einige wenige "profitieren", obgleich ihnen ein wenig mehr bleibt.
Also: "Typisierung" erlaubt - angeblich - Gerechtigkeitsmängel, sofern nur bezüglich einer kleinen Minderheit.


4. Die Landesregierung in Bayern hat zugleich andere Vorgänge im gleichen Sinn zu bearbeiten,
-----------------------------------------------------------------------------
die viel gezielter die juristischen Probleme bezüglich der Geringverdiener herausarbeiten und die Befreiungspflichten klarstellen.
Politik (AfD) ist Grobarbeit für politisches Ermessen, also ohne Muss.
Von hier erfolgt juristische Filigran-Arbeit mit dem Vorteil der juristischen "Muss"-Auslösung. 

Diese Form des Ausstreitens ist (jedenfalls bisher) nicht Forumssache. Deshalb hier keine näheren Angaben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2020, 20:38 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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