Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
BGH 2 StR 104/09 - Urteil vom 27. November 2009 (LG Frankfurt am Main); Link:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/09/2-104-09.phpBestechlichkeit; Amtsträgereigenschaft der Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ("Fall Emig"; sonstige Stelle; Grundversorgung; Vorsatz bei normativen Tatbestandsmerkmalen: sachgedankliches Mitbewusstsein); Untreue (Vermögensnachteil; sog. Beistellungen als Exspektanzen: Abgrenzung von zulässigem Sponsoring und unzulässiger Schleichwerbung).
§ 332 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 266 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 11 Personen- und Sachbegriffe
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
...
2.
Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a)
Beamter oder Richter ist,
b)
in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c)
sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;
Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.htmlImmer fein unterscheiden um was es geht und wer (natürliche Person) handelt.
Es gibt nun "2 Arten" von "Landesrundfunkanstalten".
Die eine "Art" sind die in § 11b Fernsehprogramme RS TV, Absatz 2 aufgezählten "Organisationen" (NDRangheta, SWRangheta, MDRangheta, RBangheta, BRangheta, SRangheta, WDRangheta und RBBangheta):
(2) Folgende Fernsehprogramme von einzelnen oder mehreren in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten werden nach Maßgabe ihres jeweiligen Landesrechts veranstaltet:
1.
die Dritten Fernsehprogramme einschließlich regionaler Auseinanderschaltungen, und zwar jeweils
a)
des Bayerischen Rundfunks (BR),
b)
des Hessischen Rundfunks (HR),
c)
des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR),
d)
des Norddeutschen Rundfunks (NDR),
e)
von Radio Bremen (RB),
f)
vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
g)
des Südwestrundfunks (SWR),
h)
des Saarländischen Rundfunks (SR) und
i)
des Westdeutschen Rundfunks (WDR),
Mist! Ick hab die HRangheta vergessen! Egal hol ick nach: Nieder mit der HRangheta, Teil der ARD-Cosa-Nostra!
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien; (Rundfunkstaatsvertrag - RStV -); Link:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=RdFunkStVtr+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=trueDann gibt es die "andere Art" die "Landesrundfunkanstalt i.S.d. RBStV".
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Link:
http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/8a/page/bsbeprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBErahmen&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=trueMafiatypisch arbeitet sie im Verborgenen (§ 11 Abs. 4 Satz 1 RBS TV):
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt verarbeitet für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis der betroffenen Person.
Hinterlistig schleicht sich die "Landesrundfunkanstalt i.S.d. RBS TV" an die Bewohner_innen dieses Landes heran und verabeitet ohne deren Wissen die personenbezogenen Daten des jaaaaaanzen volljährigen, wohnenden VolX!
Ziel ist die Schutzgelerpressung in Gestalt eines "WohnungsbeitraX"!
Dazu haben sich windige "Mafia-Anwälte", die sich als Politiker_innen tarnen, ein "Gesetz" ausgedacht.
Das "Gesetz des Schweigens" (die Gerichte verschweigen die Verfassungswidrigkeit) nannten sie:
RB TV!
Auch verschwimmen die Mafia-Strukturen mit Geheimdienststrukturen!
Es wurde nämlich eine "Nationale Service Agentur" (NSA) geschaffen und die als "BeitraXservus" getarnt! Der "Service" besteht daran
- bargeldlos - Wohnungs- und Betriebsstätten-Schutzgelder "einzutreiben" und diese auf "BeitraXkonten" "zu waschen".
In diesem Thread geht es jetzt zwar um die "Landesrundfunkanstalt i.S.d. RS TV". Also um die NDRangheta, SWRangheta, MDRangheta, RBangheta, BRangheta, SRangheta, WDRangheta, RBBangheta und HRangheta die sich als "Dritte Programme" ausgeben und sich zur ARD-Cosa-Nostra getarnt i.S.d. § 11b Abs. 1 Nr. 1 (Vollprogramm; nicht zu verwechseln mit Vollidiotenprogramm) zusammengeschlossen haben, doch muss auch ein Blick auf die Gesamt-Mafia-Struktur geworfen werden.
§ 11 Abs. 3 und 4 bezeichnet auch das ZDF, welches das ZDF-Öhmermann-Grundrecht der Schmähkritik ins Licht der Öffentlichkeit brachte. Eigentlich die einzige nennenswerte Errungenschaften der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme.
Hier im Anti-NDRangheta, SWRangheta, MDRangheta, RBangheta, BRangheta, SRangheta, WDRangheta, RBBangheta und HRangheta-GEZ-Boykott-Forum geht es hauptsächlich um das "Handeln" der NDRangheta-, SWRangheta-, MDRangheta-, RBangheta-, BRangheta-, SRangheta-, WDRangheta-, RBBangheta- und HRangheta-BeitraXservus-Strukturen i.S.d. RBS TV.
Also die heimlichen, verborgenen "Behörden".
Ob nun die / der (natürliche Person) Betreffende als Behörde handeln will und STAATSGEWALT auszuüben gedenkt, muss nach dem Verwaltungsrecht i.S.v. Veraltungakt
einer Behörde beurteilt werden, im Strafrecht also der Beamte i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB der nicht für eine "sonstige Stelle" tätig wird, sondern für
eine Behörde.
Handelt jetzt kein AMTSTRÄGER kommt der Tatbestand der Amtsanmaßung in Betracht (§ 132 StGB), also z.B. der Fall des HAUPTMANN´S VON KÖPENICK!
In unseren Fällen "der vollautomatischen Bescheidung" (bargeldlose Wohnungs-Schutzgeld-Erpressung) geht GIM, die irre Maschine, straffrei aus.
Er iss zwar der HAUPTMANN VON KÖLLE, aber er iss ne Maschine und damit keine natürliche Person.
Ick hoffe ick konnte "laienhaft" die Unterscheidung "Amtsträger" i.S.d. StGB bei einer "Landesrundfunkanstalt sonstige Stelle" und "Amtsträger" einer
Behörde darstellen.
Kehren wir nun zurück zu dem Thema welches da lautet:Korruptions-Affäre bei der RBBangheta – Mafia-TV-Redakteure nahmen Geschenke und Schutzgelder v. Filmfirma an
Ey DU! Come to the bright side of life! Join the Anti-ARD-Cosa-Nostra-Forum! Join the GEZ-Boykott-Forum!
Der HAUPTMANN VON KÖLLE will Wohnungs-BeitraX-Schutzgeld von DIR?
Hier werden Sie geholfen!
ZDF-Öhmermann-Schmähkritik-Claim: Ick berufe mich uff mein ZDF-Öhmermann-Grundrecht:
ZDF-Mafia! ARD-Cosa-Nostra! NDRangheta-, SWRangheta-, MDRangheta-, RBangheta-, BRangheta-, SRangheta-, WDRangheta-, RBBangheta- und HRangheta-Organisationen!
Weg mit dem 23. Ätz-Vertrag!
An die Unterzeichner_innen dieses ZDF-Mafia-/ARD-Cosa Nostra -
- Werkes:
Ihr seid keene Länderchefs / -chefin! Ihr seid windige Mafia-Anwälte!
Schmähkritik! Ätsch! Bäääh!
An die Landtage, die Bürgerschaften und das Abgeordnetenhaus:
Nehmt keene Gefälligkeiten, insbesondere Sendezeiten von der ZDF-Mafia, der ARD-Cosa-Nostra und ihren Unterorganisationen an!
Das sind alles "Geschenke" die euch "schmieren" sollen!