Gegenthese 1: Mit Digitalisierung verbundene Netzwerkeffekte machen Marktversagen in der Tendenz eher häufiger, weil damit monopolistische Winner-Takes-All-Logiken einhergehen. Wenige kommerzielle Plattformen wie Facebook oder YouTube dominieren zunehmend die digitale Öffentlichkeit.
Kommentar 1: die Tatsache, dass "Garagenunternehmen" zu weltweiten Milliardenunternehmen heranwachsen, zeigt vor allem, dass eine gesicherte, recht hohe Finanzierung offenbar Kreativität, Phantasie und Flexibilität tötet und einen langweiligen Trott auf eingefahrenen Geleisen fördert. Anders ist die Geschichte der Gates, Page, Brin, Zuckerberg auf der einen Seite und des ÖR-Rundfunks in Deutschland auf der anderen kaum zu lesen.
Gegenthese 2: Finanzierung von Inhalten über Rundfunkbeiträge stellt politisch betrachtet einen Beitrag zu vielfältiger, demokratischer Öffentlichkeit dar. Sie ökonomisch als „Subvention“ zu klassifizieren und so Einschränkungen zu rechtfertigen, widerspricht diesem Ziel.
Kommentar 2: Demnach ist die Betrachtung der EU falsch, da sie die Rundfunkfinanzierung als staatliche Beihilfe betrachtet? Die Höhe der Finanzierung und die Begründung wird durch die Regierungen der Ländern verhandelt, durch die Gesetzgeber beschlossen. Egal was das BVerfG herbeifabuliert, so stellt der sogn. Rundfunkbeitrag faktisch eine Steuer auf wohnen dar.
Gegenthese 3: Der Public Value des öffentlich-rechtlichen Auftrags besteht primär darin, einem demokratischen Auftrag zu folgen. Anstalten brauchen hier mehr, nicht weniger Freiheiten, wie diesem Auftrag in digitalen Kontexten am besten zu entsprechen ist. So sollten ihnen zum Beispiel (viel) weniger Beschränkungen für das Verfassen von Textinhalten auferlegt werden und das Verbot presseähnlicher Angebote ersatzlos gestrichen werden.
Kommentar 3: Dass ein Auftrag auf demokratischen Wege erteilt wurde, verhindert grundsätzlich weder dessen Schlechterfüllung durch die Beauftragten, noch steht das demokratische Prinzip einer Änderung inkl. Begrenzung/Reduzierung des Auftrags bis hin zu dessen Einstellung im Wege.
Gegenthese 4: Eine Beschränkung auf "Schwerpunkte wie Bildung, Kultur und Information" würde eine Erfüllung des Auftrags erschweren und mittelfristig die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden. Denn: Geschmacksfragen sind Klassenfragen.
Kommentar 4: Wenn Geschmacksfragen Klassenfragen sind, warum sollte die größte Klasse, die der hier arbeitenden Menschen, eigemtlich keinen Einfluß auf das Programm nehmen dürfen? Weil die den "falschen Geschmack" haben oder weil die herschende Klasse sich bei ihrer Demokratiesimulation in Gefahr sieht?
Gegenthese 5: Der sparsame Einsatz von Rundfunkbeiträgen braucht vor allem eine demokratischere Rundfunkaufsicht, die nicht nur staats- sondern auch senderfern organisiert sein muss.
Kommentar 5: Dummer Weise lässt sich weder ein sparsamer Einsatz der sogn. Rundfunkbeiträge beobachten noch eine demokratische Rundfunkausicht, noch Ansätze solche sender- und staatsfern zu organisieren.
Gegenthese 6: Ein transparenter und effizienter Mitteleinsatz muss für die Öffentlichkeit nachprüfbar sein. Die Höhe der Beiträge sollte anhand eines transparenten und demokratisch legitimierten Kostenmaßstabs festgelegt werden. Das ist deshalb so wichtig, weil jede Form der „Effizienzorientierung“ immer auch ein Werturteil impliziert: effizient für wen, nach welchem Maßstab. Und im öffentlich-rechtlichen Kontext sollte eine demokratisierte Aufsicht über diesen Maßstab befinden.
Kommentar 6: Gegenthese 6 ist gar keine, sondern wiederholt in den ersten beiden Sätzen wortwörtlich die These und ergänzt den Standpunkt unwesentlich.
Gegenthese 7: Eine pauschale Indexierung von Rundfunkbeiträgen in Kombination mit einer Demokratisierung der Aufsicht ist Voraussetzung für die dringend notwendige, größere Flexibilisierung beim Mitteleinsatz für den Aufbau neuer, digitaler Angebote.
Kommentar 7: Eine Indexierung würde die Lethargie und Unbeweglichkeit der Sender erhöhen und selbst die vorhanden minimale Kontrollfunktion ausschalten. Genau dies Ziel verfolgen die ÖR-Anstalten, denen Kontrolle grundsätzlich nicht passt.
Gegenthese 8: Eine stärkere Aufwertung von vermeintlich entpolitisierten Aufsichtsorganen wie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) würde eine „Rechnungshofisierung“ bedeuten, die der demokratischen Idee öffentlich-rechtlicher Medien entgegen steht.
Kommentar 8: mit solchen Behauptungen fördert man einerseits ungebremste Finanzierungsforderungen der Sender und deren undurchsichtiges Finanzgebahren mit den Tochterfirmen, und sorgt perfekt für das, was als "Politikverdrossenheit" gehandelt wird, in Wahrheit aber "Politikerverdrossenheit" und Verzweiflung an den undemokratischen Strukturen ist.
Gegenthese 9: Die Größe bestehender Spielräume für Kosteneinsparungen ohne Qualitätseinschnitte bei öffentlich-rechtlichen Anstalten wird überschätzt. Wo sie vorhanden sind, sollten sie für neue digitale Angebote genutzt werden (dürfen).
Kommentar 9: Es ist merkwürdig, dass die Digitalisierung, die an fast allen Stellen riesige Einsparungen ermöglicht, dies ausgerechnet beim Rundfunk nicht möglich machen soll.
Gegenthese 10: Die gute finanzielle Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist bedroht. Die aktuellen KEF-Vorschläge sehen eine nominelle Beitragsstabilität vor, was eine reale Beitragskürzung bedeutet.
Kommentar 10: die Rundfunkmacher sind zu satt, weil sie übermäßig gut bezahlt werden und mit fürstlichen Rentn rechnen können. Heute kann der ÖRR jährlich nett0 20% mehr ausgeben als 2012. Welcher Rentner, welche Rentnerin hat in der gleichen Zeit 20% mehr Rente netto?
Gegenthese 11: Statt bzw. vor verstärkten Kooperationen mit privaten Sendern in digitalen Kontexten sollten Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Anbietern (z.B. freie Radios, GLAM-Sektor) und Plattformen (z.B. Wikipedia) vorangetrieben werden.
Kommentar 11: vor allem sollte der ÖRR auf ein zuträgliches Maß gestutzt werden. Doppelstrukturen müssen beseitigt werden. So werden die Nachrichten aus den USA nicht besser, wenn sie von zwei Sendern geliefert werden. Soll heißen: der 2Adenauer-Sender" ZDF muss weg. Desgleichen sollet die Subvention von Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk aufhören. Aus den übrigen Sendern könnte man 4-5 Sender machen, die je 3-4 Rundfunkprogramme liefern und regionale Fenster im TV-Programm.
Gegenthese 12: „Dass nach den Plänen der Bundesregierung ab 2025 ein flächendeckendes Gigabit-Netz“ geben wird, glaube ich erst, wenn ich am 1.1.2025 nach der Landung am BER in der „Supermediathek“ den neusten Tatort in 8K unterbrechungsfrei streamen kann.
Kommenter 12: einzige Gegenthese, die "Hand und Fuss" hat. Wer an den BER glaubt, glaubt vermutlich auch an den Weihnachtsmann.
M. Boettcher
Anm. Mod seppl: zu Gegenthese 12: Wobei schon der Gedankengang, dass es Personen geben soll, die (nach einer Landung mit dem Flugzeug!) am ersten Tag des neuen Jahres wie Süchtige sofort den neuesten Tatort sehen müssen, unglaublich absurd ist.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.