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Autor Thema: Zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften -> Stellungnahme EuGH-Generalanwalt  (Gelesen 967 mal)

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Der EuGH beschäftigt sich auch aktuell mit der Frage zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften, bzw. "einen europäischen Haftbefehl ausstellenden Justizbehörden".

Aus dieser Stellungnahme geht nochmals* hervor, daß die dt. Staatsanwaltschaften nicht über die von Europa vorgegebene Unabhängigkeit verfügen, die nötig ist, um einen europäischen Haftbefehl ausstellen zu dürfen.

Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr.148/19
Luxemburg, den 26.November2019
Schlussanträge des Generalanwalts in den verbundenen Rechtssachen
C-566/19 PPU Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und
C-626/19PPU Openbaar Ministerie sowie in den Rechtssachen
C-625/19PPU und C-627/19PPU Openbaar Ministerie

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190148de.pdf
Zitat
Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona muss die Justizbehörde, die einen europäischen Haftbefehl erlässt, völlig unabhängig sein, darf keinen hierarchischen Bindungen unterliegen und darf keinen Anordnungen oder Weisungen unterworfen sein.

Zudem müssen Europäische Haftbefehle Gegenstand eines Rechtsbehelfs im Ausstellungsmitgliedstaat sein können, ohne die Übergabe der gesuchten Person abwarten zu müssen.

Im  Mai  dieses  Jahres  hat  der  Gerichtshof  zwei  Urteile  in  drei  Vorabentscheidungsverfahren1*** erlassen,  in  denen  es  im  Wesentlichen  um  die Frageging, ob  die  Staatsanwaltschaften  der Mitgliedstaaten als „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne des  Rahmenbeschlusses  über den  Europäischen  Haftbefehl2 angesehen  werden  können.  In  diesen  Rechtssachen handelte es  sich  konkret  um  die  deutschen  Staatsanwaltschaften  bzw.  um  den  Generalstaatsanwalt  von Litauen. Der  Gerichtshof  unterschied  zwischen  den  deutschen  Staatsanwaltschaften–hinsichtlich  deren  er  der  Auffassung  war,  dass  sie  nicht  unter  dieses  Konzept  fallen,  weil  sie der Gefahr  ausgesetzt  sind, im  Rahmen  des  Erlasses  einer  Entscheidung  über  die  Ausstellung  eines Europäischen  Haftbefehls  unmittelbar  oder  mittelbar  Anordnungen  oder  Einzelweisungen  seitens der  Exekutive  unterworfen  zu  werden [...].

In seinen heute vorgelegten Schlussanträgen zur Frage der Cour d’appel (Chambre  de  Conseil) (Spezialkammer  des  Berufungsgerichts,  Luxemburg),  ob  die  französische  Staatsanwaltschaft  die Voraussetzung  der  Unabhängigkeit  erfüllt,  die  Europäische  Haftbefehle  ausstellende  Behörden haben  müssen,  hebt  Generalanwalt  Manuel  Campos  Sánchez-Bordona  zwei  Probleme  hervor:
[...]

[...] Folglich ist der Generalanwalt der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft nicht als „ausstellende Justizbehörde“ angesehen werden könne, wenn ihre Mitglieder bei der Entscheidung über einen Europäischen Haftbefehl für sie verbindlichen allgemeinen Weisungen des Justizministers auf dem Gebiet der Strafrechtspolitik und Weisungen ihrer Vorgesetzten im Zusammenhang mit dieser Art von Haftbefehlen Folge leisten müssten.
[...]

In der neuerlich zur Entscheidung anstehenden Sache wurden mehrere Verfahren zusammengefasst; es sind demnach nicht nur die dt. Staatsanwaltschaften nicht mit der nötigen Unabhängigkeit ausgestattet, sondern auch die französischen und schwedischen.


Edit "Bürger":
Kontexte ergänzt, da anderenfalls verwirrend angesichts bereits existierender Threads zu diesem Thema.
*Einer nochmaligen Bestätigung der bereits mit Urteil manifestierten Äußerung des EuGH bzgl. der deutschen Staatsanwaltschaft bedarf es nicht - und gleichsam in Frage stehende Unabhängigkeit der französischen Staatsanwaltschaft ist für den deutschen Rundfunkbeitrag/ das deutsche Rechtssystem nicht relevant.
Thread vorerst zu rein informativen Zwecken für die Diskussion geschlossen, da die erwähnten Urteile bzgl. der deutschen Staatsanwaltschaften*** nicht Haupt-Gegenstand dieser Pressemeldung sind und zudem bereits andernorts im Forum behandelt werden - siehe u.a. unter
EuGH zur Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31158.0.html
Löschung des Threads aus Gründen der Übersicht und Thementreue bleibt vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2019, 03:22 von Bürger«
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