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Autor Thema: Internetanschluss: Bundesnetzagentur nennt 56 KBit/s funktional  (Gelesen 1192 mal)

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Golem, 15.11.2019

INTERNETANSCHLUSS:
Bundesnetzagentur nennt 56 KBit/s funktional

Wenn Menschen auf dem Land durch die IP-Umstellung der Deutschen Telekom ihren ISDN-Anschluss verlieren, haben sie Anspruch auf einen Universaldienst. Doch dabei darf die Datenrate laut Bundesnetzagentur sehr gering sein.


Zitat
Laut Ansicht der Bundesnetzagentur stellt eine Datenübertagungsrate von 56 KBit/s einen "funktionalen Internetanschluss" dar. Das gab Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, auf Youtube bekannt. Die Behörde hat die Angaben am 14. November 2019 im Verkehrsausschuss gemacht, in dem es zum zweiten Mal um die ISDN-Abschaltung und ihre Folgen ging. […]

Laut Telekommunikationsgesetz besteht zwar ein Anrecht auf einen "funktionalen Internetzugang" als Universaldienst, dessen Datenrate aber nicht spezifiziert ist. "An keiner Stelle steht beschrieben, was eigentlich ein funktionaler Internetzugang ist.  […]

Nachtrag:
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur teilte Golem.de auf Anfrage mit: "Nach der derzeit geltenden Regelung wird unter einem 'funktionalen Internetzugang' ein schmalbandiger Internetzugang verstanden. […] In der Universaldienst-Richtlinie vom 7. März 2002 werden 56 KBit/s genannt. […]

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/internetanschluss-bundesnetzagentur-nennt-56-kbit-s-funktional-1911-145016.html

Danke an User lex für den Hinweis.

Anmerkung:
Zitat von: lex
Mit 56kbit/s ist es eben nicht möglich, Audio- und Videoangebote "in Standardqualität" zu empfangen. Oder nochmal weitergesponnen. Die deutsche Politik hat das Internet bisher nicht als Medium für Audio-visuelle Medien verstanden. Daher hat der öffentlich rechtliche Rundfunk dort erst recht keine Daseinsberechtigung.


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H
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INTERNETANSCHLUSS:
Bundesnetzagentur nennt 56 KBit/s funktional

Wenn man in der heutigen Zeit eine ca 25 Jahre alte Verbindungsgeschwindigkeit als "funktional" unterstellt, dann sollten drei ÖR Programme (bei deutlicher Preisreduzierung) aber auch als "funktional", und damit als Grundversorgung ausreichend sein.

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2019, 18:26 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.572
Für die Nachgeborenen: 56 kbit/s ist die typische Geschwindigkeit bei  Datenübertragung über Modem+ Analog-Telefon (Omas Wählscheibe). Die Daten werden als Schallwellen übertragen.

Wer im ICE versucht hat, über andere Protokolle als über http(s) zu arbeiten (z.B. VPN oder SSH): Im ICE ist es langsamer als 56 kbit/s. Vor diesem Hintergrund ist diese Übertragungsrate, was die BNA meint, tatsächlich noch funktional. Im ICE kommt sich regelmäßig wie im Morse-Zeitalter vor, man kann jedem Buchstaben dabei zuschauen, wie er über die Datenleitung geht.

Um den Rundfunkbeitrag selbst für abgehängte Gegenden zu "rechtfertigen", muss der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk nunmehr dafür sorgen, dass man ihre 99 Programme übers Telefon empfangen kann. Mit Bild! Erst dann kann der deutsche örR von "Schwarzsehern" faseln, die heimlich übers Telefon Herrn Staatsoberhauptbelehrer C. K. anschauen und erhören.

(Bis tief noch in den 1980ern gab es ja mal Radio übers Telefon - direktanalog natürlich.)


Edit "Bürger":
Thread zu Informationszwecken für die weitere Diskussion vorerst geschlossen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2019, 19:45 von Bürger«

 
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