"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
VGkoblenz:
Nachdem das BVerwG in Sachen "Härtefall" nun ein eindeutiges Urteil gefällt hat - siehe u.a. Diskussion unter
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199368.html#msg199368
sowie auch weitere diesbezügliche Meldungen unter
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32431.0
stellt sich nun - da dieses aktuelle BVerwG-Urteil dem in dieser Sache ergangenen Urteil einer Person A gänzlich widerspricht - die Frage:
Wie kann man bei einem rechtskräftigen Urteil in Sachen "Härtefall" eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf die Entscheidung BVerwG 6 C 10.18 vom 30.10.2019 erreichen?
Person X hatte zum Zeitpunkt des Urteils nicht die Mittel und nicht die Kraft den Instanzenweg bis vors BVerwG zu beschreiten. Zwischenzeitlich sollte sogar ein Haftbefehl erlassen werden.
Edit "Bürger":
Diese aktuelle Frage wurde der Themen-Treue und zielgerichteten Diskussion wegen ausgegliedert aus dem ursprünglich 2015 begonnenen Thread
Person A wird am Montag Klage einreichen. Hilfe bei der Begründung!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16038.0
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0
Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
pjotre:
Der exakte Urteilstext des BVerwG wird abgewartet. Danach sollen die daraus sich ergebenden Konsequenzen erarbeitet werden und allen als Option der Vorgehensweise verfügbar gemacht werden. Die hier aufgeworfene Frage rechnet zu denjenigen, für die dann Antworten sehr viel leichter sind als zum jetzigen Zeitpunkt. Es geht möglicherweise deutlich einfacher als hier in der Fragestellung vorgedacht.
marga:
--- Zitat ---Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens
(1) Die Behörde hat auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn
1. sich die dem Verwaltungsakt zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat; …
--- Ende Zitat ---
Hervorhebung von user @marga!
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__51.html
Einer fiktiven Person ist es gelungen, einen Ausschnitt aus dem Schriftsatz der Klage mit dem Urteil AZ. 6 K2043/15 gegen das Unrechtssystem „Zwangsrundfunkbeitrag der LRAn“ zu ergattern und nun zu veröffentlichen:
Zitat aus dem Klageschriftsatz zu Urteil AZ: 6 K 2043/15 vom 11. Januar 2017
--- Zitat ---Der Beklagte *** geht fälschlicherweise auch davon aus, dass er selbst nicht verpflichtet oder in der Lage ist, zu prüfen, ob ein Antragssteller im Rahmen der Härtefallregelung des RBStV zu befreien ist. Der Beklagte beruft sich lediglich darauf, dass dies im Gesetz ausgeschlossen sei. Dies ist jedoch unzutreffend.
(…)
Der Beklagte ist jedoch verpflichtet *** selbst zu überprüfen, ob der Kläger gemäß § 4 Abs. (6) RBStV als Härtefall anzusehen ist und somit von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien ist. Der Beklagte geht lediglich vielmehr davon aus, dass er *** nicht verpflichtet ist, eine Härtefallprüfung vorzunehmen, wenn keine Bescheinigung einer Sozialbehörde vorgelegt wird. Dies widerspricht jedoch ausdrücklich der Regelung des § 4 Abs. (6) RBStV.
Der Beklagte verkennt jedoch, dass er gemäß § 4 Abs. (7) RBStV die Voraussetzungen des Härtefalls auch dann zu überprüfen hat, wenn eine Bescheinigung der Behörde oder des „Leistungsträgers“ vorgelegt wird. Dies hat der Kläger getan, in dem er seine Einkommensverhältnisse vollkommen offengelegt hat. Der Beklagte kann sich daher nicht darauf berufen, eine Härtefallprüfung nur dann vorzunehmen, wenn eine Bescheinigung einer Sozialbehörde vorliegt.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Schriftsatz der Klage zu Urteil AZ: 6 K 2043/15
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5671&Blank=1
Die hierzu nicht mehr klar existierende „Parallel-Welt“ zu Gunsten der LRAn wird in der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 78/2019 vom 01.11.2019 wortwörtlich zitiert:
--- Zitat ---***Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen in solchen Fällen anhand der vom Beitragspflichtigen vorzulegenden Nachweise das Vorliegen einer vergleichbaren Bedürftigkeit prüfen.
Erfasst die zu erteilende Befreiung rückwirkend einen Zeitraum, für den die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt bereits rückständige Rundfunkbeiträge festgesetzt hat, ist diese verpflichtet, den Festsetzungsbescheid insoweit aufzuheben.
--- Ende Zitat ---
Hervorhebung von user @marga!
Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78
PS ***
Das Urteil der untersten Instanz der Deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit AZ: 6 K 2043/15 vom 11. Januar 2017, ist damit als „ad absurdum“ zu betrachten.
Die LRAn müssen selbst prüfen und nicht die Sozialbehörden unnötig belasten und involvieren! >:D
pjotre:
Es wird von bundesweit einigen tausend VG-Urteilen ausgegangen, die fehlerhaft sind im Sinn wie von @marga vorstehend dargelegt.
Wie damit effizient umgegangen werden kann, diesbezüglich ist etwas in Vorbereitung für die nächsten Wochen.
Es ist aus bestimmten Gründen noch etwas verfrüht, dies bereits jetzt darzulegen. Denn vorher müssen noch ein paar Vorgänge nicht-öffenlicher Art ablaufen, die an anderer Stelle in Arbeit sind.
Übrigens ist @marga auf dem Verteiler hier, über den Fortgang per E-Mail auf dem Laufenden gehalten zu werden. Natürlich wird es sich auch hier im Forum niederschlagen.
Markus KA:
Auch einem Beobachter von mündlichen Verhandlungen am VG Karlsruhe könnte aufgefallen sein, dass trotz Hinweise durch Rechtsanwälte von Betroffenen auf die Härtefallregelung, das Gericht an der Begründung des Südwestrundfunks, nämlich weniger arbeiten zu wollen, wohl größeren Gefallen hatte, als an der Begründung des Klägers und seines Rechtsanwaltes.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Kläger die aktuelle Entscheidung des BVerwG mitbekommen und ein Wiederaufgreifen bei der verantwortlichen LRA beantragen.
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