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Autor Thema: Vollstr. ohne Bescheide > Antrag Wiedereinsetzg. > Widerspr.Besch. >> Klage?  (Gelesen 2978 mal)

A
  • Beiträge: 15
Guten Abend,

die fiktive Person A erhält Ende 2019 von der Finanzbehörde Kasse Hamburg einen mit "Zahlungsaufforderung vor Pfändung" überschriebenen Brief samt einer Kopie eines Vollstreckungsersuchens des NDR, in dem die Forderung auf drei angeblich im Zeitraum
Ende 2017/Anfang 2018 an A versendete Beitragsbescheide gestützt wird. A richtet daraufhin ein Schreiben mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - *keinen* Widerspruch - an den NDR und verweist darauf, dass:

- die gelisteten Bescheide nicht sämtlich zugegangen sind, ein rechtswirksamer Bescheid aber zwingend Voraussetzung für die zwangsweise Beitreibung des Rundfunkbeitrages ist

- laut Vollstreckungsersuchen in allen aufgeführten Bescheiden auch Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben wurden, diese aber,  da ein primärer Festsetzungsbescheid (d.h. ein solcher ohne Säumniszuschlag) niemals zugegangen war  - und der Aufstellung zufolge auch niemals verschickt worden war -  erst recht unzulässig sind

- A keinen nicht vollautmatisiert erstellten Bescheid erhalten hat,  ein vollautomatisiert erstellter Bescheid mangels die Vollautomatisierung legitimierender Rechtsvorschrift jedoch rechtswidrig ist

Mit gleicher Post bittet A die Finanzbehörde Kasse Hamburg um Aussetzung der Beitreibung bis zur Klärung seiner Einwände und fügt eine Kopie des an den NDR gerichteten Schreibens hinzu..

Schließlich erhält A ein vom 11.12.19 datiertes, "Widerspruchsbescheid" betiteltes Schreiben des NDR in dem sein Schreiben als "Widerspruch" bezeichnet und dieser wegen Fristversäumnis zurückgewiesen wird.

Nun müsste A wohl, um die drohende Beitreibung abzuwenden, beim Verwaltungsgericht klagen.
Er ist sich aber unsicher, wie er die Klage gestalten soll, da das Schreiben des NDR trotz des Titels "Widerspruchsbescheid" faktisch mangels Widerspruch keinen solchen darstellen kann. Kann er etwa auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" klagen?

Das eigenes Schreiben von Person A reiche ich wenn nötig noch nach, die Argementation ist aber hier schon genau wiedergegeben. Da die Zeit drängt (Monatsfrist), wäre es schön, wenn der Beitrag schonmal veröffentlicht werden könnte.

Danke


Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht ganz den eigentlichen Kern beschreibender Betreff "Widerspruchsbescheid ohne Widerspruch - wie/worauf klagen?" musste angepasst werden.
Dokumente waren tlw. nicht ausreichend anonymisiert.
Bitte immer alle individuellen Daten incl. Tel/Name/Unterschriften gewissenhaft entfernen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Ohne es konkret auszudrücken, wurde das Schreiben "Antrag auf Wiedereinsetzung" als "Widerspruch" ausgelegt und gleichsam am Ende entschieden:
Zitat
Gründe für eine Wiedereinsetzung sind nicht ersichtlich.
Insoweit könnte man auch meinen, dass damit über den Antrag auf Wiedereinsetzung entschieden wurde.
Die Frage könnte sein, ob dieser Satz in sich sozusagen einen "Verwaltungsakt innerhalb des Widerspruchsbescheides" darstellt, gegen welchen das Rechtsmittel des Widerspruchs möglich wäre.
Denn die Abfolge ist ja üblicherweise:
Antrag (hier "Wiedereinsetzung") > Enscheidung über den Antrag ("Verwaltungsakt") > Rechtsmittel gegen den "Verwaltungsakt" (z.B. "Widerspruch") und erst dann > "Widerspruchsbescheid"

Wiederum könnte man sich aber vielleicht auch auf die Position stellen, dass ein Widerspruchsbescheid zu einem nie eingelegten Widerspruch ergangen sei...
- schließlich sind die Bescheide selbst ja durch die Vollstreckung nicht bekanntgegeben, sondern nur deren angebliche Existenz durch das Vollstreckungsersuchen ersichtlich geworden -- gegen nicht bekanntgegebene und damit schlicht nicht existente Verwaltungsakte kann wohl auch gar kein Widerspruch eingelegt werden und wurde ja auch nicht -
...und statt dessen die eigentliche Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung noch ausstehe, was einer Fortsetzung der Vollstreckung entgegenstünde.

Hm... das ist jetzt aber erst mal nur halblaut vor mich hingedacht und zu spät für wirklich hilfreiche Analyse. Alles noch nicht in dem Topf, in dem es kochen soll.

Die Frage könnte auch sein, ob nicht im kooperativen Gespräch mit der Stadtkasse anhand der Darlegung der Ungereimtheiten eine Aussetzung erwirkt werden kann - mglw. ohne Klage?

Vielleicht lassen sich auch ein paar zusammengefasste Infos aus diesem Thread verwerten:
Widerspruchsbescheid NDR & zurückweisen Erinnerung
...da snd die angeblichen Vollstreckungsgrundlagen angefordert worden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23076.msg197235.html#msg197235
...und dann weiter angreifbar geworden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23076.msg198522.html#msg198522
...wenn auch das Ende vom Lied wieder mal ernüchternd war.

Ist schon alles ziemlich bizarr...

Zu dem unsäglichen NONSENSE bzgl. "Bescheide versendet und kamen nicht als unzustellbar zurück" siehe u.a. unter
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20955.0.html
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28563.0.html
Im Weiteren auch
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.0.html
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18548.0.html
Im Übrigen sind diese den "(Gerichts-)Titel" ersetzenden "Bescheide" wenn, dann nach Auffassung von u.a. LG Tübingen sogar förmlich zuzustellen - siehe u.a. unter
LG Tübingen, Beschluss vom 29.08.2019 - 5 T 192/19 (Zustellungserfordernis)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32514.0.html
Es ist eine FARCE, dass sich ARD-ZDF-GEZ immernoch solchen Bockmist erdreisten!
Man muss es ihnen erst noch auf den TISCH NAGELN!!!


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l

lug

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Schau dir mal dieses Beispiel an (Anpassung an das Bundesland Hamburg nötig):
MDR/Stadtkasse (Thüringen) > Vollstreckung Ankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30896.msg193502.html#msg193502

Aktueller Stand bei Person L: Funkstille seitens der Stadtkasse.


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A
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Schau dir mal dieses Beispiel an
Danke, aber ist es empfehlenswert/glaubhaft, zu behaupten, dass *keiner* der Bescheide
zugegangen ist? A hatte bisher gezielt zu der Formulierung "*nicht sämtlich* zugegangen"
gegriffen, um sich noch vorbehalten zu können, welche er als zugegangen anerkennt.


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l

lug

  • Beiträge: 20
Danke, aber ist es empfehlenswert/glaubhaft, zu behaupten, dass *keiner* der Bescheide
zugegangen ist...

Die Behörde sollte doch Person A nachweisen das die "angeblich" zugestellten Festsetzungsbescheide per Zustellungsurkunde ankamen.
Dieser Nachweis benötigt Zeit und Aufwand bei der Behörde.
Vielleicht hat auch Person A zufällig "Festsetzungsbescheid" mit Erinnerungsschreiben verwechselt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2020, 16:42 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
In Kurzform (um den Thread nicht zu kapern) eine zusätzliche Verteidigungslinie: Europarecht

Die Vollstreckung verstößt gegen Europarecht:

Festsetzungsbescheid -> kein Leistungsgebot, bzw. das Leistungsgebot ist nichtig nach Europarecht, damit gibt es keine Grundlage zur ZV.
Das Gericht/GV muss Europarecht vorrangig vor nationalem Recht einhalten.

Siehe
Europäische Charta Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung:
Zitat
[...] ohne behördliche Ein­griffe [...]

Die ZV ist ein behördlicher Eingriff in meine garantierte Meinunungsfreiheit da behördlich ein Medienbeitrag eingetrieben wird - siehe u.a. unter

SWR Zwangsvollstreckung nach Urteil 1. Instanz > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32483.msg199733.html#msg199733

Ein übinger Urteil beschäftigt sich auch damit, dass die Vorraussetzungen zur ZV nicht gegeben sind:
Beschluss 5 T 127/18, LG Tübingen, 07.05.2019 - Vollstreckungvoraussetzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31919.msg196685.html#msg196685

(Nach nationalem Recht mag der Rundfunkbeitrag ja rechtes sein, das ist aber irrelevant, da die Zwangsvollstreckung gegen Europarecht verstößt.)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

A
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Danke für alle Tips und sorry für die Anfängerfehler beim Eingangsposting.
A erwägt, Klage zu erheben *und* die Stadtkasse nochmals nach dem Vorbild des von lug
verlinkten Schreibens zu kontaktieren.


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A
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A hat folgenden Vordruck des VG Hamburg entdeckt:

VG Hamburg - Klage-Formular (PDF, 1 Seite, ~30kB)
https://justiz.hamburg.de/contentblob/2393032/0947478595e6b658e562b84b5fde9680/data/anfechtungsklage.pdf

Eignet sich dieser  auch für eine Klage, deren Begründung nachgereicht werden soll?
Gibt es evtl Musterschreiben, die besser zum vorliegenden Fall passen?
Es sollen laut Vordruck die angefochtenen Bescheide beigefügt werden. Sollte A hier
zunächst nur den Widerspruchsbescheid beifügen, um sich noch nicht festlegen zu müssen,
welche der Festsetzungsbescheide ihn erreicht haben? Danke


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Vielleicht hilft auch das weiter?
Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.0.html


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A
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Kurzes Update: Bestätigung des Eingangs der Klage sowie Aufforderung, sie zu begründen und die
angefochtenen Bescheide in Kopie vorzulegen. Bei einigen geht dies aber nicht, da sie nicht zugegangen sind.


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A
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Was könnte man A raten, wenn sein Entwurf für die Klagbegründung bisher so aussieht?

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im November 2019 habe ich von der Kasse.Hamburg ein mit „Zahlungsaufforderung vor Pfändung “ betiteltes Schreiben erhalten (Anlage 1). Gleichzeitig wurde mir die Kopie des dieser Aufforderung zugrundeliegenden vom NDR and die Kasse.Hamburg gerichteten Vollstreckungsersuchens zugestellt, das bereits vom 05.07.2018 datiert war (Anlage 2). Ich habe daraufhin am 27.11.2019 den NDR darauf hingewiesen, dass sein Vollstreckungsersuchen keine rechtliche Grundlage hat und Wiederein-setzung des Verfahrens in den vorigen Stand beantragt (Anlage 3). Mit gleicher Post habe ich die Vollstreckungsbehörde darum gebeten, Einziehungsmaßnahmen auszusetzen, bis meinen Einwänden Rechnung getragen wurde. Auf die gleichen Einwände stütze ich meine Klage. Sie lauten im einzelnen (bezüglich des Zugangs der Bescheide konkretisiert):

1.   Im Vollstreckungsersuchen werden Bescheide vom 01.09.2017, 01.12.2017 und 02.03. 2018 genannt. Von diesen ist mir einzig derjenige vom 01.09.2017 zugegangen (Anlage 4). Ein wirksamer Bescheid ist aber laut BGH notwendige Bedingung für die zwangsweise Beitreibung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkbeitrages.

2.   Aus dem  Vollstreckungsersuchen geht hervor, dass in allen aufgeführten  Bescheiden auch Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben wurden. Diese sind, da ein primärer Festsetzungsbescheid (d.h. ein solcher ohne Säumniszuschlag) niemals zugegangen ist  - und der Aufstellung im Ersuchen zufolge auch niemals verschickt wurde -  erst recht unzulässig.


3.   Mindestens der mir vorliegende Bescheid wurde vollautomatisiert erstellt.
Ein vollautomatisiert erstellter Bescheid ist mangels die Vollautomatisierung legitimierender Rechtsvorschrift rechtswidrig und nichtig. Ein solcher Bescheid ist unwirksam, auch wenn er zugegangen ist und kein Widerspruch eingelegt wurde.


Obgleich mein Schreiben an den NDR keinen Widerspruch darstellte, hat er mir am 11.12.2019 in einem „Widerspruchsbescheid“ betitelten Schreiben mitgeteilt, dass mein „Widerspruch“ wegen Fristversäumnisses zurückgewiesen wird. Ferner wird behauptet, dass die angeblich versendeten Bescheide nicht als unzustellbar zurückgekommen seien und daraus ihre korrekte Zustellung gefolgert werden dürfe.
Der NDR ist aber in der Pflicht, zu beweisen, dass alle Bescheide verschickt wurden und nicht an Mängel wie dem unter 3. dargestellten krankten.

Ich beantrage Aufhebung der Bescheide des NDR und Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 18:46 von Bürger«

A
  • Beiträge: 15
Zudem: Was sollte A  zu den anderen Fragen im Schreiben des Gerichts sagen, z.B. Übertragung der Sache auf den Einzelrichter?


Edit "Bürger": Hier bitte keine vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifende bzw. darüber hinausgehende Vertiefung von im Forum zudem bereits behandelten Einzelthemen wie "Übertragung auf den Einzelrichter", "Entscheidung durch den Einzelrichter" und "Verzicht auf mündliche Verhandlung". Siehe dazu bitte Forum-Suche - damit findet sich u.a. dies:
Welche Gründe gibt es gegen den Einzelrichter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21524.0.html
Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter und die Folgen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14863.0.html
Verfahren vor dem Einzelrichter oder vor mehreren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12879.msg86734.html#msg86734
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10415.msg71414.html#msg71414

Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Vollstr. ohne Bescheide > Antrag Wiedereinsetzg. > Widerspr.Besch. >> Klage?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 18:53 von Bürger«

 
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