In der Theorie ja, in der Praxis sieht es völlig anders aus.
Nun, wir haben förmlich Gewaltenteilung, bitte differenziere zwischen Legislative und Exekutive und Judikative.
Die Exekutive hat umzusetzen, was die Legislative beschlossen hat; die Legislative hat aber nicht nur den RBStV beschlossen, sondern auch die Landesverfassung, das Grundgesetz mit Art. 31, die EMRK mit Art. 10, etc.; das Problem ist die Durchführung, also eines der Exekutive und in Teilbereich auch der Judikative, wenn diese an der Legislative vorbeihandelt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;