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Autor Thema: Landesrechnungshof NRW: Prüfung Zentrale Dispositionsstelle ARD/ZDF 2015-2017  (Gelesen 1278 mal)

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Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019


Abschließender Bericht nach § 46 Satz 3 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“

Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben
Zentrale Dispositionsstelle ARD/ZDF
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2015 bis 2017


Zitat
1. Vorbemerkungen
Die zum 01.01.1969 gegründete Zentrale Dispositionsstelle ARD/ZDF (ZDS) mit Sitz in Köln ist als Gemeinschaftseinrichtung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)1 Teil der Gemeinschafts- sendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA). Diese bestehen für den gesamten Bereich organisatorisch verfestigter gemeinsamer Aktivitäten der ARD. An vielen Ge- meinschaftseinrichtungen ist auch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und/oder das Deutschlandradio (DRadio) beteiligt. An der ZDS sind das ZDF sowie die Deutsche Wel- le (DW) beteiligt.
Die Aufgaben der ZDS untergliedern sich in zwei Teilbereiche:
- Zentrale Disposition und
- Mobile Produktionseinheiten (MPE).2

Die durch die Gemeinschaftseinrichtung verursachten Kosten beinhalten lediglich Per- sonal- und Sachkosten der zentralen Disposition. Die Personalkosten stellen dabei mit durchschnittlich rund 96 v. H. den weitaus größten Aufwandsposten dar. Für die Aufga- benwahrnehmung im Bereich der MPE werden keine Personal- oder Sachkosten umge- legt.
Die Kosten der ZDS werden seit dem Jahr 2012 im Rahmen des sogenannten Pauscha- lierungsverfahrens3 abgerechnet. Die federführende Landesrundfunkanstalt der ARD (LRA) erhält danach für den Betrieb der GSEA während eines festgesetzten mehrjähri- gen Pauschalierungszeitraums per Kostenumlage eine von der Finanzkommission (FIKO)4 vorab bestimmte jährliche Pauschale. Am Ende eines Pauschalierungszeit- raums erfolgt die Abrechnung dieses Zeitraums mit den tatsächlich entstandenen Kos- ten (Ist-Kosten) der federführenden LRA.

Nach den Kostenverrechnungsrichtlinien der ARD und des ZDF (KVR)5 werden die Kos- ten der zentralen Disposition mit 30 v. H. auf das ZDF und mit 70 v H. auf die ARD (ein- schließlich der DW) aufgeteilt. Der für die ARD nach Abzug der Beteiligung der DW ver- bleibende Betrag wird sodann auf die LRA nach dem Beitragsschlüssel6 (im Fall der ZDS ohne DRadio) verrechnet.

Für die Gemeinschaftseinrichtung im Rundfunkbereich steht allen für Rundfunkprüfun- gen zuständigen Rechnungshöfen, soweit die Beteiligten einer Gemeinschaftseinrich- tung in deren Zuständigkeitsbereich fallen, ein Prüfrecht zu. Für GSEA im Rundfunkbe- reich – hierunter fällt, wie ausgeführt, die ZDS – haben die Rechnungshöfe der Länder und der Bundesrechnungshof eine Vereinbarung zur Übertragung von Prüfungsaufga- ben getroffen. Danach wird die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben bei der jeweiligen GSEA (nach § 93/Art. 93 der jeweils geltenden Landes- bzw. der Bundeshaushaltsord- nung) auf den für diejenige Rundfunkanstalt (RFA) zuständigen Rechnungshof übertra- gen, der für die für die jeweilige GSEA federführende Anstalt zuständig ist. Federführen- de LRA für die ZDS ist der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR). Das Prüfrecht des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (LRH) leitet sich aus den §§ 42 ff. des Ge- setzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ (WDR-Gesetz) ab.

Die Prüfung des LRH erstreckte sich auf die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der ZDS. Geprüft wurden die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Der LRH führte hierzu örtli- che Erhebungen bei der ZDS in Köln durch. Die Prüfung wurde im Wege einer Stichpro- be durchgeführt. Die daraus resultierenden Prüfungsmitteilungen (PM) datieren vom 23.01.2019.
[…]
Download des Originaldokuments (pdf, ~285 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://lrh.nrw.de/images/LRHNRW/Unterrichtung/LRH_NRW_Abschliessender_Bericht_ZDS_P46S3_WDR-Gesetz.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2019, 15:03 von Bürger«
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Gee

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Im Jahr 2015  beliefen sich die Personalkosten der ZDS (s.u.) auf 222.320,98 € für 2,5 Stellen (inkl. Sekretärin)! Und 2017 sollen die Kosten für diese 2,5 Stellen  bereits 239.434,00 € betragen!!!


Im o.g. Bericht des LRH NRW steht u.a. unter 2.1 - Auslastung  zentrale Disposition - wie folgt:

Zitat
Für die  Aufgabenwahrnehmung  stehen  der  ZDS seit ihrer Gründung  im  Jahr 1969  zweieinhalb  Stellenanteile  zur Verfügung.   
Der LRH  wertete die Jahresberichte8 der ZDS  für die Jahre  2016 bis  2017  aus und stellte  fest, dass  sich in diesem  Zeitraum  die Anzahl der  Anfragen  von 702 im  Jahre 2016 auf  602  im Jahre  2017  reduzierte.9

Die  Aufgabe  der  Produktionshilfestelle des  WDR  werde nunmehr  von  der ZDS mit  wahrgenommen.  Im Gegenzug  sei die  Sekretariatsstelle  der  ZDS aufgewertet und  aufgrund  der nunmehr  höherwertigen Tätigkeit die  Vergütungsgruppe dieser Stelle angehoben  worden.

Im  Rahmen der  Erhebungen  konnte nicht festgestellt  werden, ob  die  vorgenommene Aufgabenübernahme  der Produktionshilfestelle des  WDR durch die ZDS sowie die Aufwertung  der Vergütung  gegenüber der FIKO transparent gemacht wurde.

Aber nicht nur der technische Fortschritt in  der Verwaltung  hat zu  einer Veränderung geführt, sondern auch  der technischen Fortschritt bei  den  Produktionsmitteln.  Standen bei der Gründung  der  ZDS noch 51  Fernsehübertragungswagen  für eine Disposition zur Verfügung,  reduzierte  sich  deren  Anzahl auf  19 Fernsehübertragungswagen  bis ins Jahr 2017.

Trotz  der aufgezeigten Entwicklungen ist die  Anzahl der Mitarbeiterkapazitäten  der ZDS über die Jahre  indes gleich geblieben.


Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen  an den Landtag NRW vom 14.02.2020 (s.u. Vorlage 17/3038)
Zitat
Am  20.01.2020  wurde  im  Ausschuss  … des  Sächsischen  Landtags  auf  den  abschließenden  Bericht  eingegangen. Daraus  folgte  ein  Informationsbegehren,  …

Fragen des  Sächsischen  Landtags und Antworten des LRH NRW nachstehend:

Zitat
1. Wie viele Mitarbeiter sind bei der Zentralen Dispositionsstelle ARD/ZDF in absoluten Zahlen beschäftigt, wie hat sich diese Zahl über die letzten zehn Jahres entwickelt und um wie viele Vollzeitäquivalente handelt es sich jeweils?

Im Prüfungszeitraum (2015 bis 2017) waren zwei Vollzeitkräfte und eine Teilzeitkraft (50 % ), mithin drei Mitarbeiterinnen in der ZDS tätig. Erhebungen über den Prüfungszeitraum hinaus haben nicht stattgefunden.

2. Wie hoch fallen die Personalkosten der Zentralen Dispositionsstelle ARD/ZDF in absoluten Zahlen aus und wie hat sich diese Zahl über die letzten zehn Jahre entwickelt?

Die Personalkosten (inkl. der Sozialabgaben und der Aufwendungen für die Altersversorgung) betrugen im Prüfungszeitraum (2015 bis 2017):

   2015    222.320,98 € (Ist-Kosten)
   2016    235.697,04 € (Ist-Kosten)
   2017    239.434,00 € (Soll-Kosten).

Die Kosten der ZDS werden seit dem Jahr 2012 im Rahmen des sogenannten Pauschalierungsverfahrens abgerechnet. Am Ende eines Pauschalierungszeitraums erfolgt die Abrechnung dieses Zeitraums mit den tatsächlich entstandenen Kosten (Ist-Kosten) der federführenden Landesrundfunkanstalt. Die Abrechnung des Pauschalierungszeitraums 2017 bis 2020 liegt außerhalb des Prüfungszeitraums, so dass hier nur die voraussichtlichen Soll-und nicht die tatsächlichen Ist-Kosten genannt werden können.

3. Produzieren die der Zentralen Dispositionsstelle ARD/ZDF zu-und untergeordneten Gremien weitere Kosten? Wenn ja, wie hoch fallen diese Kosten aus und wie setzen sie sich zusammen?

Die Erhebungen beschränkten sich auf die ZDS. Im Übrigen bestehen diesseits keine Erkenntnisse über die Existenz etwaiger ihr „zu-oder untergeordneter Gremien".


Des Weiteren erfolgte die Beantwortung einer Sachstandanfrage  zum Prüfungsbericht – Seite 8 unten bis 9 - durch den LRH NRW  an den Landtag NRW vom 28.02.2020 - s.u. Vorlage 17/3087 (PDF, 5 Seiten,~70kB)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3087.pdf

Zitat
… Der WDR hat sich seit der Stellungnahme vom 20. Mai 2019 hinsichtlich der von ihm angestrebten Prüfungen nicht geäußert.


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