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Autor Thema: KEK-Vorsitzender: „Die Gefahr vorherrschender Meinungsmacht ist nicht gebannt“  (Gelesen 1850 mal)

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medienpolitik.net, 21.10.2019

„Die Gefahr vorherrschender Meinungsmacht ist nicht gebannt“

KEK fordert von den Ländern, ein zeitgemäßes Medienkonzentrationsrecht zu beschließen

Interview mit Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht an der Philipps-Universität Marburg und Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) **

Zitat
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen sich während ihrer Jahreskonferenz auf Schloss Elmau in Bayern vom 23.Oktober bis 25. Oktober auch wieder mit medienpolitischen Themen befassen. So steht die Entscheidung über den Medienstaatsvertrag auf der Tagesordnung. Allerdings fehlt nach wie vor im Staatsvertrag ein wichtiger Aspekt: Die Neufassung des Medienkonzentrationsrechts. In einem medienpolitik.net-Interview verweist Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der KEK darauf, dass vorherrschende Meinungsmacht im konvergenten Zeitalter durch ein Konglomerat verschiedener Mediengattungen über alle Verbreitungswege entstehe. „Für all dies sind wir zurzeit blind, müssen wir blind sein. All dies wird vom derzeitigen Recht nicht erfasst.“ Es müsse darüber gesprochen werden, so der Medienrechtler, „wie sich die Mediennutzung insgesamt gerichtsfest messen lässt, ab wann eine Gefährdungslage für die Meinungsvielfalt vorliegt, welche Rechtsfolgen in einem solchen Falle sinnvoll erscheinen“. Insoweit mache es Sinn, diese Dinge in einem nächsten Anlauf auch gemeinsam einer Regelung im Rahmen eines Gesamtmeinungsmarktmodells zuzuführen. Prof. Dr. Georgios Gounalakis war im September für weitere zweieinhalb Jahre zum KEK- Vorsitzenden gewählt worden. Gounalakis hatte bereits die bisherige Amtszeit genutzt, um bei den medienpolitisch Verantwortlichen für das von der KEK geforderte „Gesamtmeinungsmarktmodell“ zu werben. Dieses soll das geltende fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht ablösen und alle meinungsbildenden Medienmärkte einschließen.
[…]

Zitat
„Das Bestehen einer Vielzahl von Angeboten allein reicht für die Annahme hinreichender Meinungsvielfalt nicht aus.“
[…]
Zitat
„Nicht unerheblich für den Einfluss auf die Meinungsbildung ist auch, welches Vertrauen ein Medium genießt.“
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/10/die-gefahr-vorherrschender-meinungsmacht-ist-nicht-gebannt/

** Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Zitat
wurde 1997 auf der Grundlage der Bestimmungen des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben gerufen. Die KEK hat den Auftrag, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zu prüfen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Zur bundeseinheitlichen Konzentrationskontrolle ist die KEK als Beschlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle Landesmedienanstalten tätig. Die Rechtsgrundlage bildet der Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
[…]

Die KEK besteht aus Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts (6 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder) sowie aus Direktoren der Landesmedienanstalten (6 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder). Die Sachverständigen werden von den Ministerpräsidenten der Länder für die Dauer von fünf Jahren einvernehmlich berufen. Die Direktoren werden durch die Landesmedienanstalt für die Amtszeit der KEK gewählt. Die Mitglieder der KEK sind nicht weisungsgebunden.

Die Mitglieder der KEK sind:
Sachverständige:

    Georgios Gounalakis (Vorsitzender)
    Insa Sjurts (stellvertretende Vorsitzende)
    Wilhelm Althammer
    Hans-Dieter Lübbert
    K. Peter Mailänder
    Ralf Müller-Terpitz
    Karl-Eberhard Hain (Ersatzmitglied)
    Franz Wagner (Ersatzmitglied)

Vertreter der Landesmedienanstalten:

    Joachim Becker (Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien)
    Uwe Conradt (Landesmedienanstalt Saarland)
    Andreas Fischer (Niedersächsische Landesmedienanstalt)
    Michael Sagurna (Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien)
    Siegfried Schneider (Bayerische Landeszentrale für neue Medien)
    Anja Zimmer (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)
    Cornelia Holsten (Bremische Landesmedienanstalt) (Ersatzmitglied)
    Tobias Schmid (Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen) (Ersatzmitglied)

Finanzierung
Die KEK wird durch Anteile der nach § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag den Landesmedienanstalten zukommenden Rundfunkgebühren finanziert (§ 35 Abs. 10 Satz 3 RStV). Zudem werden durch die Landesmedienanstalten gemäß § 35 Abs. 11 Satz 1 RStV angemessene Verfahrenskosten gegenüber den Verfahrensbeteiligten, z. B. den Antragstellern auf Zulassung eines Programms, erhoben. Die KEK ist verpflichtet, nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorzugehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_zur_Ermittlung_der_Konzentration_im_Medienbereich#Finanzierung
(Anm.: Die Daten sind möglicherweise veraltet)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 08:57 von ChrisLPZ«
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Schlußfolgere ich daraus, daß wenn sich der ÖRR auch im Internet krakenartig ausbreitet, er eine vorherrschende Meinungsmacht hat?
Ach nee, das war anders gemeint?
Komisch, dieser Widerspruch...


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Dieses Gefasel von "Medienkonvergenz" ist eine Erfindung des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In den Medienwissenschaften rangiert diese Begrifflichkeit als etwas unter ganz vielen Nebengedanken. Das lässt sich bei einer WWW-Suche leicht feststellen. Das ist kein aktuelles oder heißes Forschungsthema.

Es werden Radio (auch DAB) und klassisch verbreitetes Fernsehen (Non-IP) ganz einfach veralten und aussterben.

Dieser Tage habe ich in einem Flyer für hippe Appartements gesehen, dass in der Grundmiete eine große Mediathek für den Flachbildschirm enthalten ist und... jetzt kommt's: auf Wunsch gegen Aufpreis (IP-)TV eingerichtet wird, falls man gerne das klassische Fernsehprogramm haben möchte.

Da kann man ja echt froh sein, dass unsere Demokratiesender auch über IP verfügbar sind, damit die Hipster in den Appartements erreicht und somit die Quote von 85% erreichten in Schland lebenden Menschen weiterhin gehalten werden.

Aber wenn der IP-TV-lose Hipster dann gebeten wird, doch seinen Rundfunkbeitrag abzudrücken... vielleicht hipstert er mal nicht mehr konsumfreudig herum, sondern wird vielleicht etwas politisch? Nur so eine kleine Hoffnung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 12:59 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Da tut sich ja ein ganzes Sammelsurium an Floskeln auf, hinter denen wer weiß was stecken kann. Z. B. Gesamtmeinungsmarktmodell. Es gibt einen Meinungsmarkt, bzw. mehrere davon? So richtig, mit Anbietern, Abnehmern und Preisbildung an der Börse? Oder gibt es gar eine Gesamtmeinung, womöglich eine nach Vorgaben der RLP-Staatskanzlei, die auf einem staatlich geregelten Markt gehandelt wird? Natürlich nur "mit vernünftigen und operablen Schwellenwerten", was immer einem die Vernunft dabei gebietet. Wer wohl die Schwellenwerte definiert und kontrolliert? Weitere Knaller sind effizientes Recht der Vielfaltssicherung, fernsehzentriertes Medienkonzen­trationsrecht, massenmedialer Gesamtzusammenhang und die Aussage, dass Bewegtbild-Plattformen mit dem traditionellen Fernsehen konkurrieren. Fernsehen besteht nicht in der Ausstrahlung und Verbreitung von Bewegtbildern? Und ist diese Konkurrenz nun gut oder schlecht? Dass ausgerechnet die ÖR-Sender mit ihrem öden Gleichklang die Vielfalt der Meinungen sichern sollten, ist ein ziemlicher Witz.

Bekanntlich ist die Pressefreiheit die von ein paar Hundert Familien, die sich Zeitungs- und Zeitschriftenverlage leisten können. Deren Geschäftsmodell stirbt langsam aber beharrlich. Der Axel Springer Verlag hat sich daher vor ein paar Jahren vom größten Teil seiner Printprodukte getrennt und erlöst das Gros der Einnahmen schon lange im Internet. Wenn man den Bereich von Rundfunk- und Fernsehanstalten als weitgehend gesättigt betrachtet, dann ist es eigentlich logisch, dass man verstärkt das Internet nutzt. Die Medienregulierung muss sich daher fast zwangsläufig auf diesen Verbreitungsweg stürzen, weil den "Machern" sonst die Aufgabe abhanden kommt. Und dieser Eigennutz trifft sich gut mit den Interessen der Politik, da den Politikern der drohende Kontrollverlust nicht schmeckt. So darf man die Diskussionen um die Regulierung von "Intermediären" und Co., von Bedienoberflächen und anderem Schnickschnack wohl auch als Teil des Versuchs ansehen, die Kontrolle und die Spielzeuge zu behalten, die zur Macht- und Einkommenssicherung mindestens solange erforderlich sind, als man nicht zur Gewalt greifen mag. Wie die Entmachtung der Bürger zu Gunsten einer Oligarchie nahezu geräuschlos und schleichend erfolgt, das hat Herr Juncker ja einmal klar erklärt.

@ope23: technisch betrachtet gibt es die Konvergenzdebatte etwa seit Ende der 1990er Jahre, als Computer Töne und Videos leidlich flüssig wiedergeben konnten, sich als IP-Telefon einsetzen ließen usw. Die getrennten Infrastrukturen für Telefonie, TV und Datentransport wurden peu á peu überflüssig. Seit Anfang des ersten Jahrzehnts diesen Jahrhunderts reden die Telkos gern von "Triple-Play". Ich vermute, die TV-Fuzzis haben ziemlich als letzte bemerkt, dass sich die Welt der Medien verändert hat. Für die Politik ist ja eh alles technische weitgehend Neuland.  ;D

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.286
Der Axel Springer Verlag hat sich daher vor ein paar Jahren vom größten Teil seiner Printprodukte getrennt
Bitte für die Vergangenheit "vor ein paar Jahren" belegen.

Für die Gegenwart ist allerdings ein Umbau geplant, aber tatsächlich eingestampft wird kaum ein Printprodukt; nachstehender Artikel ist aus 09/2019.

Springer-Verlag baut Konzern massiv um
https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/axel-springer-konzern-verzahnt-redaktionen-und-baut-jobs-ab-a-1289272.html


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Axel Springer Verlag hat sich daher vor ein paar Jahren vom größten Teil seiner Printprodukte getrennt
Bitte für die Vergangenheit "vor ein paar Jahren" belegen.

Wirtschaftswoche, 25.07.2013
Verkauf von Abendblatt, Hörzu und Co.
Springer wird radikal digital
Der Verkauf der Traditionsblätter von Hörzu über Hamburger Abendblatt und Berliner Morgenpost zeigt, wie konsequent Axel Springer an seiner Zukunft arbeitet.
https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/verkauf-von-abendblatt-hoerzu-und-co-springer-wird-radikal-digital/8546412.html

Spiegel Online, 26.07.2013
"Hörzu"-Verkauf
Mecki wird zum Zombie
Schafft Omas Fernsehillustrierte den Medienwandel? Der Verkauf der "Hörzu" zeigt, dass der Axel-Springer-Verlag nicht mal mehr an die Zukunft seiner stärksten Marken glaubt. Unter dem Dach der Funke Mediengruppe droht nun auch der inhaltliche Ausverkauf.
https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/kommentar-zum-verkauf-der-hoerzu-an-die-funke-mediengruppe-a-913259.html

Wikipedia: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beteiligungen_der_Axel_Springer_SE

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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