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Autor Thema: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung  (Gelesen 5556 mal)

S
  • Beiträge: 2
Hallo liebe Leidensgenossen der Zwangsgebühr!

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich schildere euch im Folgenden einen bestimmten Fall und würde gern von euch wissen, ob eine Klage sinnvoll wäre und unter welchem finanziellen Aufwand diese stehen würde. Alternativ wäre noch die Option einer Spendensammlung für eine Klage eine Überlegung wert.

Es handelt sich um folgenden Fall:

Person A hat eine diagnostizierte Epilepsie. Der Grad der Behinderung beträgt aktuell 40. Des Weiteren hat die Person keinen Fernsehanschlussvertrag und schaut kein TV. Der Neurologe von Person A hat ein ärztliches Schreiben aufgesetzt, in dem bestätigt wird, dass sie an Epilepsie leidet. Des Weiteren steht in diesem Schreiben: "Aufgrund der diagnostizierten Epilepsie ist es für [Person A] notwendig, anfallsauslösende Elemente zu verringern. Zur Verhinderung weiterer Anfälle ist es daher aus ärztlicher Sicht dringend erforderlich, die Nutzung von TV-Empfang als potenziellen Anfallsauslöser zu vermeiden."

Person A hat daraufhin einen Widerspruch zur Rundfunkgebühr gestellt mit dem Schreiben im Anhang. Als Begründung wurde geschrieben, dass Person A einen Zwangsbeitrag für etwas zahlen soll, die für sie gesundheitsschädlich ist.
2 Wochen später kam ein Ablehnungsbescheid mit einer standardisierten Auflistung aller potenziellen Gründe für eine Befreiuung/Minderung des Rundfunkbeitrags.


1. Frage: Was denkt ihr? Macht eine Klage für Person A Sinn? Ich denke, dass es gesetzlich/rechtlich nicht tragbar ist, wenn eine Person eine Zwangsgebühr für etwas zahlen muss, das für sie gesundheitsschädlich ist.  :o

2. Frage: Wie wäre grob der finanzielle Aufwand einer Klage und welche Möglichkeiten gibt es? Vielleicht per Crowdfunding/Spenden im Netz finanzieren?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr etwas zum Fall von Person A sagen könntet.

Liebe Grüße,
Siba.  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 00:04 von DumbTV«

M
  • Beiträge: 448
Macht eine Klage für Person A Sinn?

Ich meine, es macht immer Sinn, zu sagen, was Sache ist.

Unsinn ist, was Rundfunkanstalten, Politik und Gerichte durchsetzte und durchsetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 12:52 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Ein ärztliches Attest ist schon ein Dokument mit Gewicht. Ich nehme an, es geht hier um epilepsieauslösende visuelle Effekte. Falls dies der Fall ist, muss aber damit gerechnet werden, dass im besten Fall nur die Nutzungsmöglichkeit von Bewegtbildmedien als nicht möglich angesehen wird.


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m
  • Beiträge: 203
Hier schließe ich mich @seppl an.
Die Aussicht auf Erfolg von Person A dürfte Richtung Null sein. Du wohnst, du zahlst. Wenn man sich die absurden Urteile und brachiale Gewalt von Gerichten sowie der politische Standpunkt  ansieht  lässt sich weder gerichtlich noch politisch etwas ändern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 16:43 von Bürger«

  • Beiträge: 2.325
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Wieso hin und her überlegen? Hier ist es doch rechtlich eindeutig.
------------------------------------------
a) Unmöglichkeit der Nutzung für Fernsehen
b) Härtefall-Antragsrecht.

Rundfunkabgabe zu reduzieren auf Radio-Anteil.
Eventuell Analogie sichten mit Tarif für Blinde, denn das ist vom Ergebnis her gleichwertig.


Sofern nicht entsprechend vom Gegner auch insoweit beraten wurde:
-------------------------------------------------------------
Ladungsfähige Anschrift der für die wohl vorliegende Falschauskunft verantwortlichen Person erfragen.


Kosten:
---------------
Prüfen, ob eine der Vereinigungen in Sache Epilepsie dies als Musterprozess durchführt.
Diese kann an @pjotre verwiesen werden für Rechtsfragen-Unterstützung.
Falls Vereinigung es tun will, kann per PM Forumsnachricht bei @pjotre mehr erfragt werden.


Statistik:
----------------------
Das betrifft viele:
https://www.welt.de/gesundheit/article164499348/Warum-Bilder-einen-Epilepsieanfall-ausloesen-koennen.html

In Erinnerung habe ich unscharf - bitte mich eventuell berichtigen - :
0,5 bis 1 % der Erwachsenen sind mit Epilepsieanfall-Risiken recht intensiv belastet.
Etwa 5 bis 10 % der Bevölkerung haben mindestens 1x im Laben einen Anfall.

Zahlen aus Erinnerung - könnte irrig sein. Ich wollte nur darlegen, dass sehr viele ein derartiges Attest vielleicht bekommen sollten, zumal Betroffene sowieso vielleicht bereits TV-Abstinenz praktizieren.

Zu berücksichtigen vielleicht auch, dass ein vielleicht wesentlicher Teil der Fälle im Alter von bis zu ? 5 ? Jahren auftritt und dann vielleicht beigelegt ist? Jedenfalls in Fällen von fachkundiger ärztlicher Behandlung
Details sind hier auch insoweit nicht bekannt. Wer es besser weiß, mag es hier bitte auflisten.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 14:31 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 890
Person A hat eine diagnostizierte Epilepsie. Der Grad der Behinderung beträgt aktuell 40. Des Weiteren hat die Person keinen Fernsehanschlussvertrag und schaut kein TV

Diese Einlassungen spielen vor der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit leider keine Rolle. Weder die Schwerbehinderung noch der fehlende Fernsehanschluss. Du könntest ja Radio hören, batteriebetrieben sogar ohne Stromanschluss in Deinem Haus. So wurde es einem Kläger am VG Freiburg von der Richterin erklärt.
Und alleine dies genügt für 17,50€ Zwangs-Strafzahlung.

In hiesigem Fall müsste dann ein Präzedenzfall geschaffen werden, auf den sich dann noch weitere Kläger berufen, und der richtungsweisend wäre. ::) Man soll nie nie sagen.

Befreiung Härtefall - Einkommen? Vermögen? Gebrechlichkeit=Schwerbehinderung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31050.msg194791.html#msg194791
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (früher vollständige Befreiung) können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Voraussetzungen erhalten.

·       Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

·       Blinde Menschen mit Merkzeichen "RF"

·       Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

·       Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

Selbst der VDK hat in dem Thema Schwerbehinderung und Beitrags-Freiheit bzw. Ermäßigung des Zwangsrundfunkbeitrages völlig versagt.

GERICHTSTERMIN Verhandlungen VG Freiburg 17.10.17
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24142.msg157488.html#msg157488
Zitat
Richterin wendet nun ein, es gibt ja Batteriebetriebene Radios. Kläger aber der hat keinen Empfang. Richterin: und wie ist es mit Handys. Klägerin: die Leute haben hier keinen Empfang und müssen 500m weiter, wenn sie telef. wollen. Richterin: und nach Fernsehempfangsmöglichkeit haben sie sich mal erkundigt. Kläger das funktioniert hier nicht, und Kabel haben wir nicht. SWR: es geht hier auch gar nicht darum, ob bei Ihnen Strom ist, oder nicht, man kann ja auch durch ein Batteriebetriebenes Radio empfangen, es geht um die Frage ob die Möglichkeit besteht ( hier wird es jetzt langsam grenzwertig an Irrsinnigkeit was der SWR auftischt), Klägerin das kann wohl nicht sein, für die „Möglichkeit“ zu zahlen
Zitat
Richterin: das steht ihnen alles offen, ich kann ihnen nur sagen, wir haben die Verhältnisse auf ihrem Grundstück erörtert. Sie haben selbst gesagt, das Radioempfang dort möglich ist, und das reicht leider schon. Und ob sie das nützen oder nicht ist unerheblich.


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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Zu berücksichtigen vielleicht auch, dass ein vielleicht wesentlicher Teil der Fälle im Alter von bis zu ? 5 ? Jahren auftritt und dann vielleicht beigelegt ist? Jedenfalls in Fällen von fachkundiger ärztlicher Behandlung
Details sind hier auch insoweit nicht bekannt. Wer es besser weiß, mag es hier bitte auflisten.

Zitat von: Photic- and pattern-induced seizures: a Review for the Epilepsy | Foundation of America Working Group
In Great Britain, the annual incidence of new-onset seizures due to unequivocal photosensitivity was 1.1/100,000 in the overall population, but 5.7/100,000 in the age range 7-19 (54).

PPIS (photic or pattern-induced seizures) occur in 1/4000 of individuals between 5 and 24 years. Photosensitivity and photicinduced seizures usually manifest around puberty, and 90% of patients with PPIS have an initial seizure before 20 years of age (18). However, it is an oversimplification to state that individuals grow out of photosensitivity.

Harding and associates (55) and Jeavons et al. (39) demonstrated that approximately two-thirds of 100 people with photosensitivity continued to show photosensitivity on the EEG, and in some instances continued to have photic-induced seizures, for a mean of 14 years after the initial diagnosis. In contrast, photosensitivity disappeared over long-term follow-up in 25 of 42 photosensitive patients (56). Scott and Elian (57) explicitly studied photoparoxysmal responses in 52 patients over 30 years of age, demonstrating that photosensitive responses can be identified in adults.
https://www1.essex.ac.uk/psychology/overlays/2005-168.pdf

Erwachsene können folglich sehr wohl von einer photosensitiven Epilepsie betroffen sein.

Zur Sensibilisierung für das Thema könnte es in der Tat hilfreich sein, einmal Kontakt mit einem Verband wie der Deutschen Epilepsie-Vereinigung (http://www.epilepsie-vereinigung.de) oder einem der Landesverbände Kontakt aufzunehmen.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) könnte man diesbezüglich (am besten über den behandelnden Neurologen) einmal für das Thema sensibilisieren.


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Fernsehen ist für JEDEN gesundheitsschädlich!

Solange auch Blinde zur Zahlung gezwungen werden, sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg vor einem deutschen Gericht.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Moderator
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Es gibt einen gewichtigen Unterschied zwischen einem Blinden, der das Bewegtbildmedium nicht aufnehmen kann und einem fotosensiblen Epileptiker:

Der Blinde wird durch das Medium nicht geschädigt. Es ist für seine Person nur nicht empfangbar. Der Epileptiker hingegen muss sich vor dem Empfang schützen, weil er sonst Schaden davontragen könnte. Er muss vermeiden. Der Blinde nicht.

Das Thema Gesundheitsschädigung durch Bewegtbildmedien rückt durch diese Erörterung in den Fokus. Eine Klage wäre interessant, jedoch für die vollständige Befreiung sehe ich noch keine Argumentation.


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  • Beiträge: 448
Ich meine, wenn er einen Antrag auf Befreing stellt, und eventuell auf Verpflichtung zur Befreiung klagt, wird es günstiger.

Wer weder hören noch sehen kann, zahlt nichts. Wer nicht hören kann, zahlt nur für das Sehen. Wer nicht sehen kann, zahlt nur für das Hören.

Ich meine, auf Grund der Gleichbehandlung sollte er eine Ermässigung bekommen.

OK, er kann doch sehen, aber darf nicht, es schadet ihm. Ist sehen ein Vorteil? Soll er für die Möglichkeit dieses Nicht-Vorteils zahlen?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Soweit verstanden, könnte wohl schon ein Antrag auf Befreiung gestellt und dieser abgelehnt worden sein.
In einem fiktiven Fall könnte es notwendig gewesen sein, einer Ablehnung zu widersprechen, um dann die Möglichkeit zur gerichtlichen Klärung in Form eines Widerspruchsbescheides zu haben.

In diesem Widerspruch direkt an die LRA (nicht BS) könnten die Argumente erneut und umfangreich dargelegt worden sein.

Die Frage der Klage könnte sich erst stellen, wenn ein Widerspruchsbescheid vorliegt.

Es könnte vorgekommen sein, das in einem fiktiven Fall die Klage auf Befreiung kostenlos durchgeführt worden ist.

Eine Klage könnte zudem mehr Möglichkeiten bieten, um Gutachten vorzulegen oder Mediziner als Zeugen aussagen zu lassen.

Es könnte sein, dass sich die Gerichtskosten für den Kläger möglicherweise in einem überschaubaren Rahmen halten, sofern sich die LRA nicht bereits schon vorher von der "Nutzungseinschränkung" überzeugen lässt.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Ohne Schriftsatz-Qualität ist gegen das Imperium nicht zu siegen.
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Weder Normal-Rechtsstaatsverteidiger noch normale Rechtsanwälte können dies liefern.
Bei Rechtsanwälten steht schon die hohe Kanzlei-Kostenlast einer nötigen Bearbeitungsintensität im Weg - das ist absolut unauflösbar.


Da wir das Problem bisher unter uns nicht gedeckelt bekamen,
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ist eine Lösung nur erreichbar unter Einsatz von externer Finanzierung - hier Epilepsie-Organisationen mit ihrer Subventionierung durch Staat und Pharmaindustrie.
Siehe mein heutiger Eintrag von 14h16 in diesem Thread.


Dass rund 200 VG-Richter der rund 50 VG-Gerichte in Deutschland
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in Sachen Rundfunkabgabe machten, was die ARD-Juristen induzierten, heißt nicht, dass diese Richter Recht machten. Es heißt nur, dass die Schriftsätze nicht gut und hart und scharf genug waren, ein Abgleiten in Unrecht beim Gerichtsalltag der Massen-Aktenabwicklung zu verhindern.
Wir haben hier einen Politik- und Justizskandal und Fehlurteile gehörten zum Kern des Problems.

Wenn Rechtsprechung kollektiv irreführbar war, so zählt diese nicht als Zitatgrundlage. Es zählt dann nur noch, was im Gesetz steht. Nach gesetzlicher Rechtslage ist im Fall gemäß Eingangsbeitrag zu reduzieren auf den Rundfunkanteil der Rundfunkabgabe. Also 2 € monatlich oder weniger.

Job Teil 1: Dies zu wissen und klarzustellen. Ist gemacht?
Job Teil 2: Dies durchzusetzen... und nochmals, das geht nur unter Lösung der Finanzierungsfrage für das auch hier wieder nötige sehr heftige Pilotverfahren.


Wenn Job 2 nicht gelingt, bisher nie gelungen hier bei uns,
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so ist sich dem Unrecht zu unterwerfen, das ist  auch in Fällen wie diesem die fast einzige Lösung.
Es gibt größeres zu erduldendes Unrecht auf der Welt - beispielsweise, diese Krankheit überhaupt zu haben - ist so ein viel größeres Unrecht.


Anmerkung, Dank für ersten Schritt für exakte Statistik eines Teilaspektes.
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Photic- and pattern-induced seizures , das ist allerdings ja nicht deckungsgleich mit Epilepsie, obgleich etwas Überschneidung besteht.
 

Gesundheitsgefahr als Befreiungsgrundlage für alle Nichtzuschauer?
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Dieser Thread wirft diese Grundsatzfrage auf. Hier kurz zu Möglichkeiten und Grenzen:

Geschädigt werden alle Viel-Benutzer? Das hat kaum Aussicht, aber geht als Drittschutz-Antrag wie folgt;

Die mittlere Lebenszeit-Verkürzung für intensive Fernsehnutzer liegt bei etwa 4 Jahren. Das ist allerdings auf den ersten Blick nur eine Korrelations-Statistik. Auf den zweiten Blick doch wieder wohl ist das Fernsehen auch kausal: Bewegungsmangel und schlechte Ernährung werden dadurch ja doch irgendwie induziert. 

Härtefallantrag "Gewissensgründe" auf Beitragswegfall wegen ARD-ZDF-Verstoß gegen "du sollst nicht töten" ist bereits irgendwo gestellt. Auf eine Strafanzeige wegen Hinwirken auf Lebenszeitverkürzung (vulgo "Tötung") wurde darin nachsichtig verzichtet. :)

Das ist als kostenloses Schriftsatz-Beispiel seit einer Woche irgendwo im Web.
Ein Forum ist keine Linkfarm - Info geht nur per PM.

Auch die befristete Aufforderung auf kostenlose Abschirm-Vorrichtung der Eigenwohnung von der gesundheitsschädlichen ESMOG-Verpestung durch die ARD-Funkwellen ist schon gestellt. Allerdings für diesen Text, noch sponserte niemand die Version "kostenloser Beispielbrief im Web".

Dieser letzte Abschnitt "Gesundheitsgefahr" ist am Rand von OFF-TOPIC. Bitte in diesem Thread nicht ausweiten. Wer das mit dem "Töten" näher erörtert sehen möchte, mag ja einen neuen Thread dafür machen.



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Bei dem ganzen pseudojuristischem GEZeter geht es nicht um Recht, logische Argumente oder Sachzwänge.

Es geht nur um Macht. Der Staat in Gestalt der Regierungen, Gerichte und Staatsmedien will nur eins: dem Bürger klar machen, dass er rechtlos ist. Dass nur Willkür zählt. Wenn es den Machthabern beliebt, wird man großzügig befreit. Wenn nicht, dann nicht.

Mit dem logisch nachvollziebaren und konsequenten Argument, dass ein Epilepsie-Betroffener keinen konkret-individuellen Vorteil von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rundfunks haben kann, wenn er nicht vorzeitig sterben will, wird man bei unseren Richtern keinen Blumentopf gewinnen, einfach weil sie die Macht des Systems demonstrieren wollen.

Die Grenzen der juristischen Logik und des Rechtsstaats hat das BVerfG am 18.7.2018 endgültig verlassen. Traurig aber wahr.

Man kann es versuchen. Wenn ein Verwaltungsrichter einen guten Tag hat und der Verfassungsschutz gerade mal nicht genau hinsieht, kann man auch mal einen Fall gegen eine Staatsanstalt für Rundfunkwesen gewinnen  :)


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@pjotre
Anmerkung, Dank für ersten Schritt für exakte Statistik eines Teilaspektes.
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Photic- and pattern-induced seizures , das ist allerdings ja nicht deckungsgleich mit Epilepsie, obgleich etwas Überschneidung besteht.
Nachgeschoben noch kurz die Definition der Begriffllichkeiten seizure und epilepsy:
Zitat
A seizure is a sudden, uncontrolled electrical disturbance in the brain. It can cause changes in your behavior, movements or feelings, and in levels of consciousness. If you have two or more seizures or a tendency to have recurrent seizures, you have epilepsy.
https://www.mayoclinic.org/diseases-conditions/seizure/symptoms-causes/syc-20365711


@siba
Im Fall eines abgelehntem Befreiungsantrag könnte möglicherweise eine (zusätzliche) Option darin bestehen, dass sich die betroffene Person an die Presse wendet. Der ein oder andere Journalist wäre möglicherweise geneigt, das Thema aufzugreifen um diese Absurdität an die Öffentlichkeit zu bringen.
Es könnte schon vorgekommen sein, dass der Beitragsservice in Folge derartiger Publikationen nachgegeben und den Antragsteller zur Wahrung des (ohnehin schon schlechten) Images befreit haben könnte.


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Im Fall eines abgelehntem Befreiungsantrag könnte möglicherweise eine (zusätzliche) Option darin bestehen, dass sich die betroffene Person an die Presse wendet.

Ich würde sagen: bei abgelehntem Befreiungsantrag (1) Widerspruch einlegen und (2) sich an die Presse wenden.

Danach bei eventueller Zurückweisung des Widerspruchs klagen.

Der Skandal ist nicht nur das Gebaren der GEZ. Richter dürfen ja gerne auf die Bühne treten.


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