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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde gegen Urteil BVerfG vom 18. Juli 2019  (Gelesen 806 mal)

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Mir kommt nach dem eigenen vorherigen Beitrag eine skurrile Idee in den Sinn, die sich nach dem RBB-Entscheid des Rückbaus des Restes von "Bildungsfernsehen" aufdrängt:

Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Entscheid Bundesverfassungsgericht vom 18. Juli 2019,
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weil dort Diskriminierung erfolgte: Akademiker-Dünkel unterstelle,
- die "einfachen Bürger" (gemeint wie anno Ugroßvater die "Arbeiter, Bauern, Lehrlinge, Hilfsarbeiter usw. usw.")
- mit ihrem "Volksschul"-Abchluss mit Alter ab 15 - so war das anno dazumal ja mehrheitlich... -
- seien nur durch die Belehrungsschule des Staatsfernsehens auf ein staatsbürgerliches Niveau anzuheben.

Diese soziale Diskriminierung des jedenfalls persönlich so empfundenen "antiquierten Akademiker-Dünkels" der Jura-Senioren (jedenfalls Senioren sind sehr objektiv die beiden Brüder Kichhof) verstoße gegen das Grundgesetz und gegen die Menschenrechtskonvention
(Zweitverstoß soziale Diskriminierung in Verbindung mit Hauptverstoß Medienfreiheit).
Anmerkung: Soziale Diskriminierung ist der Kern, erfordert aber immer einen Hauptverstoß, da gemäß Konvention nur zusätzlich vortragbar.

Durch geänderte Rahmenbedingungen - Internet - sei ohnehin lebenslanges Lernen bis zu hohem Niveau jedermann besser möglich als mit dem Staatsfernsehen. Dann wäre der RBB-Vorgang dieses Threads also ein Kernbeispiel, das vom Bildungsrest des Staatsfernsehens bald auch fast nichts mehr übrig bleibe und vor allem Nichtzuschauer die Chance auf lebenslanges Lernen haben.


Im Fall der Nichtannahme der Beschwerde, weil Erschöpfung des Rechtsweges fehle?
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Dann möge das Gericht bei Nichtannahme bitte bezeichnen, welcher Rechtsweg zu wählen sei.

Und es wird sogleich beantragt: Richtervorlage beim EuGH, im Fall der Verweigerung durch das BVerfG diese bitte begründen. Schließlich liegt auch Verletzung der EU-Charta vor.

Ferner wird angekündigt, dass im Fall der nicht erfolgenden Neuverhandlung bezüglich des angefochtenen Entscheides vom 18. Juli 2018 sodann Beschwerde beim EGMR, Straßburg, erfolgen werde.



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Falls jemand dies Sonderthema zur Diskussion ausweiten möchte, wird vorgeschlagen, dass der/die jemand / jefraud einen neuen Thread dafür beginnt.


Falls jemand ein derartiges Beschwerdeverfahren machen will,
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bitte Kontaktaufnahme per E-Mail (oder PM), damit nur einer es macht. Mehrere gleichartige Beschwerden mögen Gerichte nicht und das ist auch in Ordnung so. Serienbeschwerden kann das BVerfG als missbräuchlich betrachten mit Neigung, dann allesamt abzuschmettern. Im ärgsten Fall mit Missbrauchsgebühr, aber wohl nicht, wenn es eine erste Beschwerde eines Bürgers ist und ernsthaft formuliert ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2019, 08:27 von Markus KA«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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