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Autor Thema: Verbraucherzentrale Hamburg: Wann müssen Studenten Rundfunkbeitrag bezahlen?  (Gelesen 1258 mal)

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Euro am Sonntag, 20.10.2019

Wann müssen Studenten Rundfunkbeitrag bezahlen?

Von Martin Reim

Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung fällig. "Leben Studierende in einer Wohngemeinschaft, so muss sich eine Person beim Beitragsservice anmelden, und die WG kann sich die Monatskosten von 17,50 Euro teilen", erläutert Anneke Voß, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sind einige Bewohner von der Zahlung des Beitrags befreit, so müssen diejenigen für den Beitrag aufkommen, die sich nicht befreien lassen können. "Eine Anmeldung auf jemanden, der sich befreien lassen kann, ist nicht möglich. Erst, wenn alle Bewohner befreit sind, ist die gesamte Wohnung auch beitragsfrei."
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/wann-muessen-studenten-rundfunkbeitrag-bezahlen-1028592568

siehe u.a. insbesondere auch:
Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren von seppl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32182.msg198105.html#msg198105
und
Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren von DumbTV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32182.msg198160.html#msg198160

sowie die Treffer über die Suchfunktion zu den Verbraucherzentralen, die teils finanzielle Zuwendungen aus dem Rundfunkbeitragstopf erhalten (haben).

Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 16:34 von Bürger«
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Zitat
... und die WG kann sich die Monatskosten von 17,50 Euro teilen

Schade dass sie nicht dazu geschrieben haben, wie man seine Mitbewohner denn rechtlich dazu bekommt, ihren vermeintlichen Anteil zu tragen ... das wäre mal lustig zu lesen gewesen :D Die Verbraucherzentrale müsste sich doch inzwischen mal langsam mit ihren "Tipps" zurückhalten.


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