"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein
Aktuelle Vorgehensweise bei Festbescheid ?! – nach Umzug in anderes Bundesland
Mork vom Ork:
Ja, auf jeden Fall Widerspruch einreichen.
Stichwort:
- rechtswidrige vollautomatische Verwaltungsakte (§ 35a VwVfG [Bund]) + § 10a RBStV (nach 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag), die wahrscheinlich sogar nichtig sind.
- belegbar direkt durch Historie (bitte anfordern) und indirekt durch Geschäftsberichte der GEZ / BS
Viel Erfolg!
ohmanoman:
--- Zitat von: Mork vom Ork am 29. Oktober 2019, 09:58 --- - belegbar direkt durch Historie (bitte anfordern)
--- Ende Zitat ---
Was machen, wenn sie die Historie nicht rausrücken? Z.B. NDR!
Ohmanoman
becks03:
Person A scheint gerade dabei zu sein, einen vorläufigen Widerspruch mit Bitte um Zeitaufschub zu verfassen.
Dabei ist Person A folgendes aufgefallen. Die gesamten Forderungen, welche zu Papier gebracht wurden entspricht nicht dem Festsetzungsbetrag.
Der Festsetzungsbetrag bezieht sich auf einen Zeitraum von 2016-2017 und entspricht ca. der Hälfte der gesamten Forderung.
-> Person A hat in diesem Teitraum aber noch in Bayern gewohnt. Kann das der NDR überhaupt festsetzen?
Person A überlegt folgendes:
Mit dem Widerspruch nur auf den Festzsetzungsbetrag einzugehen und alles weitere nicht zu beachten?
--- Zitat von: Mork vom Ork am 29. Oktober 2019, 09:58 ---Ja, auf jeden Fall Widerspruch einreichen.
Stichwort:
- rechtswidrige vollautomatische Verwaltungsakte (§ 35a VwVfG [Bund]) + § 10a RBStV (nach 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag), die wahrscheinlich sogar nichtig sind.
- belegbar direkt durch Historie (bitte anfordern) und indirekt durch Geschäftsberichte der GEZ / BS
Viel Erfolg!
--- Ende Zitat ---
Person A bedankt sich und wird sich diesem Thema widmen.
ope23:
Was ist ein "vorläufiger Widerspruch"? Vielleicht sollte A das Adjektiv "vorläufig" einfach weglassen.
Ja, der NDR kann cross-over für den BR(?) mit festsetzen. Steht irgendwo im RBStV und wurde hier neulich erörtert. Jedenfalls scheint das kein erheblicher Angriffspunkt zu sein.
In den Festsetzungsbescheiden stehen zur Verwirrung immer mehrere Beträge, auch alle gleichzeitig fett gedruckt. Es gibt aber immer einen Satz, wo ein Betrag mit dem Wort "festgesetzt" versehen ist. Nur das zählt. Die anderen Zahlen (meistens neuere Beitragsschulden, die noch nicht festgesetzt wurden) können getrost überlesen werden.
Relevant ist nur das, was als "festgesetzt" proklamiert wurde und wird. Jeder Euro, den die LRA haben will, muss eigens namentlich festgesetzt worden sein.
Diese "Kontoauszüge" als Anlage oder diese "Aufstellungen" am Briefende sind irrelevant.
Selbst nachrechnen lohnt sich übrigens auch. Wirklich jeden Monat mit den 17,50 Euro einzeln aufrechnen. Manchmal wird von Köln da geschummelt ein Druckfehler gemacht.
frank6+6:
--- Zitat von: becks03 am 19. Oktober 2019, 15:43 ---Gehen wir davon aus, dass Person A von Bay nach Schle-Hol umgezogen ist.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: becks03 am 29. Oktober 2019, 21:02 ----> Person A hat in diesem Zeitraum aber noch in Bayern gewohnt. Kann das der NDR überhaupt festsetzen?
--- Ende Zitat ---
Es gibt wie überall dazu unterschiedliche Auffassungen.
Ich habe ja zum Aktenzeichen bei Umzug in ein anderes Bundesland einen thread gestartet, da es dabei ähnliche Probleme gibt.
Beim Rundfunk in Bay dürfte es sich mit mehr als 100%-iger Sicherheit um eine alleinige bayrische Angelegenheit handeln. Oder dürfen die anderen da mitreden?
Beim Rundfunk in Schle-Hol dürfte es sich mit mehr als 100%-iger Sicherheit um eine alleinige Schle-Hol Angelegenheit handeln. Oder dürfen die anderen da mitreden?
Es sind also 2 verschiedene Wohnungen, es sind 2 verschiedene Bundesländer, es sind 2 verschiedene LRA.
Zu zahlen ist ja angeblich für die Wohnung und nicht für die Nutzung.
Da stellt sich schon die Frage, wieso 2 unterschiedliche Wohnungen zusammen bebeitragt werden sollen?
Ich bezweifle stark, das dies korrekt sein soll.
Zu empfehlen wäre, die Intendanten der beiden Länderanstalten anzuschreiben und zu befragen, was Sache ist. Die müssten das wissen. Das sind die Ansprechpartner, nicht der BS.
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