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Aktuelle Vorgehensweise bei Festbescheid ?! – nach Umzug in anderes Bundesland

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Mork vom Ork:
Zeit schinden, klappt nicht mehr! Der Beitragsservice ignoriert jegliche Einwände und erstellt recht bald einen Widerspruchsbescheid.
Es ist trotzdem wichtig, die wesentlichen Punkte im Widerspruch zu formulieren, wenn es auf eine Klage hinausläuft.

DAS Thema der Stunde lautet: "rechtswidriger vollautomatischer Verwaltungsakt"
Siehe dazu u.a. unter
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.0.html
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32126.0

becks03:
Mir ist zu Ohren gekommen, dass Person A vorläufiggen Widerspruch eingelegt hat. Mit Vorläufig meint Person A, er hat Widerspruch eingelegt, mit Bitte um Zeitaufschub für die Begründung und Bestätigung des Widerspruches. Bisher hat Person hat keine Rückmeldung erhalten. Die Begründung müsste Person A auch noch erarbeiten.



--- Zitat von: Mork vom Ork am 29. Oktober 2019, 09:58 ---Ja, auf jeden Fall Widerspruch einreichen.

Stichwort:
  - rechtswidrige vollautomatische Verwaltungsakte (§ 35a VwVfG [Bund]) + § 10a RBStV (nach 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag), die wahrscheinlich sogar nichtig sind.
  - belegbar direkt durch Historie (bitte anfordern) und indirekt durch Geschäftsberichte der GEZ / BS

Viel Erfolg!
--- Ende Zitat ---

Sollte dies ein möglicher Angriffspunkt sein, erhofft sich Person A nach einiger Recherche eine Vorlage für einen Widerspruch. Person hat bedauerlicherweiße nicht die Zeit, sich intensivst mit dem Thema auseinander setzen zu können.

Deshalb: Tipps, Links, Vorlagen, etc. sind bei Person A jederzeit willkommen.

nichtmitmirunddir:

--- Zitat von: becks03 am 26. November 2019, 19:06 ---...mit Bitte um Zeitaufschub für die Begründung und Bestätigung des Widerspruches...
--- Ende Zitat ---

Es könnte vogekommen sein, dass der BS auf die Bitte des Zeitaufschubs nicht mehr antwortet. Üblicherweise wäre eine Frist von einem Monat einzuhalten. Die Frist beginnt ab Eintreffen des Schreibens, wie ich gehört habe  :police:

becks03:
Person A lässt ausrichten, dass er überrascht ist. Wenn dies vorkommen sein sollte, ist dies denn gültig, dass heißt rechtlich abgesichert? Person A muss darüber informiert werden, um am Wochenende etwas Zeit investieren zu müssen.

becks03:
Späte Info von einer fiktiven Person A für die Allgemeinheit: Sein beantragter Zeitaufschub wurde ohne vorherige Rückmeldung hingenommen. Nach ca. 2 Wochen erhielt Person A ein Schreiben, mit der Bitte um Reaktion innerhalb 2 Wochen.


--- Zitat von: ohmanoman am 29. Oktober 2019, 10:49 ---
--- Zitat von: Mork vom Ork am 29. Oktober 2019, 09:58 --- - belegbar direkt durch Historie (bitte anfordern)
--- Ende Zitat ---
Was machen, wenn sie die Historie nicht rausrücken? Z.B. NDR!

--- Ende Zitat ---
Über oben genannte Punkte scheint es nicht allzuviele Infos zu geben. Gibt es hier für Person A erweitertes Material mit Fallbeispielen, idealerweise mit Vordrucken. Person lässt ausrichten, dass er nur noch wenige Tage Zeit hat... aus div. priv. Gründen war Person in letzter Zeit etwas angeschlagen.
Person A wäre auf jeden Fall äußerst dankbar!

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