"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein

Aktuelle Vorgehensweise bei Festbescheid ?! – nach Umzug in anderes Bundesland

(1/3) > >>

becks03:
Aktuelle Vorgehensweise bei Bescheid ?! – nach Umzug in anderes Bundesland

Hallo zusammen,
nach langer Zeit melde ich mich wieder. Nach den letzten Urteilen, stellt sich Person A die Frage, wie weitermachen? Die Klage und Antrag auf Aufschub der Vollstreckung scheint nicht mehr zu fruchten?

Ich möchte folgende Geschichte zum Besten geben und bitte um Meinungen:
Angenommen, Person A hatte vor seinem Umzug ein Verfahren wegen des damaligen Bescheides eingeleitet, welches von Seiten des ÖR mit Einverständnis von Person A ruheliegend gestellt wurde. Des Weiteren gehen wir der Annahme, dass Person A nach dem GV eingeknickt ist, und seine offene Forderungen bezahlt hatte.
Gehen wir davon aus, dass Person A von Bay nach Schle-Hol umgezogen ist. Dort hat Person A nach 4 Monaten eine Postwurfsendung mit einer Forderung von Betrag X erhalten. Zwei Wochen später erhielt Person A einen Festsetzungsbescheid mit einem anderen Betrag X (der sich total vom 1. Schreiben unterscheidet.
Wir können davon ausgehen, dass die Forderung des Bescheides nicht ohne ist. Person A ist leicht verunsichert, würde er doch gerne etwas unternehmen, die Sache hinauszögern, etc…
Was könnte man Person A nun entgegen? Und was hat es mit der Annahme auf sich, dass GV nicht im legalen Rechtsrahmen handeln?
Grüße an das Forum

becks03:
konkret: man sagt sich, dass Person A damals Widerspruch (inkl. aufschiebene Wirkung,etc.) auf den Bescheid eingelegt hat.
Ebenso erzählt man sich aus Erinnerungen, dass dies ein Fehler war. Person A hätte direkt Klagen müssen und Gewährung von Eilrechtschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten bentragen müssen.

Ebenso scheint Person A durch die vielen Foreneinträge verwirrt zu sein, und findet keine definitven Infos...


Edit "Bürger":
Hier scheint eine Vermischung von Fragen zur Vollstreckung und Fragen zum Vorgehen gegen einen Festsetzungsbescheid zu sein. Die eigentliche Fragestellung samt erforderlicher Informationen zur Beurteilung ist zu diffus. Das ist nicht hilfreich und im Forum so auch nicht vorgesehen. Thread muss daher moderiert werden.
Ein aktueller Festsetzungsbescheid hat nichts mit einer für vorherige Festsetzungsbescheide eingeleiteten Vollstreckung zu tun.
Allgemeine Infos siehe bitte beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

TVFranz:
Schau mal hier im Ablaufplan:
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419

Hat bei meinem Freund David wunderbar geklappt. Verfahren ist seit 3 Jahren anhängig und das kann auch die nächsten 30 Jahre so bleiben ;)

Gruß TVFranz

frank6+6:

--- Zitat von: becks03 am 19. Oktober 2019, 15:43 ---Gehen wir davon aus, dass Person A von Bay nach Schle-Hol umgezogen ist.

--- Ende Zitat ---
@becks03,
Gab es bei den beiden Aktionen Aktenzeichen? Sind diese identisch mit der personenbezogenen Beitragsnummer, obwohl es andere Bundesländer und damit andere LRA und damit andere Vorgänge sind?
Woher kamen die Schreiben?

becks03:
Person A lässt sich evtl. wirre Zusammenhänge entschuldigen Deshalb auch die Ergänzung in der zweiten Antwort.

Person A hatte damals vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg Klage eingereicht. Mit allen sonstigen Anträgen.
Soweit Person A das Endergebnis noch in Erinnerung hat, war die Reihenfolge entscheidend falsch, weshalb Person A dann beim GV das Geld gezahlt hatte. Dies hat Person A aus einem Gedächtnisprotokoll, eines befreundeten RA, der damals mit der zuständigen Richtern telefoniert hatte. Leider hat Person A derzeit keine Möglichkeit diesen RA zu kontaktieren...
Person A hat einige Beiträge nochmals überprüft, ist auf Grund Zeitmangels aber nicht fähig, sich dieser Sache voll und ganz zu widmen. Somit würde Person A erstmal vorläufigen Widerspruch einlegen.
Im Widerspruch sollten dann auch folgende Punkte aufgeführt werden, korrekt? Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, vorläufiger Rechtsschutz, usw...

Person A war ebenfalls auf der Suche nach Punkten, die noch nicht höchstrichterlich abgeschmettert wurden. Person A konnte solch einen Beitragg nicht auf anhieb finden... :(

Person A lässt ein großes Dankeschön ausrichten!




--- Zitat von: frank6+6 am 28. Oktober 2019, 19:16 ---
--- Zitat von: becks03 am 19. Oktober 2019, 15:43 ---Gehen wir davon aus, dass Person A von Bay nach Schle-Hol umgezogen ist.

--- Ende Zitat ---
@becks03,
Gab es bei den beiden Aktionen Aktenzeichen? Sind diese identisch mit der personenbezogenen Beitragsnummer, obwohl es andere Bundesländer und damit andere LRA und damit andere Vorgänge sind?
Woher kamen die Schreiben?

--- Ende Zitat ---
Person A berichtet mir, dass er nur in Bayern ein Aktenzeichen hat. Er ist erst seit einigen Monaten in Schleswig-Holstein. Dort steht aktuell der Widerspruch zum Festsetzungsbescheid an.
Die Beitragsnummern beim ÖR sind identisch.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln