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Autor Thema: Große Anfrage RLP: Must-Carry-/Public-Value-Regelungen im Entwurf zum MStV  (Gelesen 917 mal)

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
17.  Wahlperiode

Drucksache 17/10598, 15. 11. 2019

Große Anfrageder Fraktion der AFD

Must-Carry-  und  Public-Value-Regelungen  im  Entwurf  zum  Medienstaatsvertrag

Zitat
Im Herbst 2020 soll der Medienstaatsvertrag unterschrieben werden.

Der Entwurf des Staatsvertrags (Stand: Juli 2019) beinhaltet unter  anderem  Regelungen  zur  Umsetzung  der  Reform  der  europäischen  Richtlinie  für  audiovisuelle  Medien.  Zudem  werden  Begriffe wie „Medienplattform“, „Benutzeroberfläche“ oder „Intermediär“ neu eingeführt beziehungsweise in ihrer bisherigen De-finition überarbeitet. Teilweise sollen den genannten Anbietern Regulierungen aufgetragen werden, wie sie bisher eher Rundfunk-anbietern  vorbehalten  waren.  Dazu  zählen  Verpflichtungen  zum  Jugendschutz,  ein  Diskriminierungsverbot  und  „Must-Carry- Regelungen“.

Zudem ist angedacht, Inhalten mit „Public Value“ eine besondere Sichtbarkeit zu garantieren.Wir fragen die Landesregierung:   

1. Hält die Landesregierung „Must-Carry-Regelungen“ im Medienstaatsvertrag für notwendig (bitte begründen)?   
2. Hält die Landesregierung „Public-Value-Regelungen“ im Medienstaatsvertrag für notwendig (bitte begründen)?   
3. Für welche Anbieter (Medienplattformen, Intermediäre, Benutzeroberflächen) soll es nach aktuellem Stand des Vertragsent-wurfs eine „Must-Carry-Verpflichtung“ geben? 
4. Welche Anbieter wären davon konkret betroffen (bitte auflisten)? 
5. Ist es zutreffend, dass der Medienstaatsvertag im aktuellen Entwurfsstadium Regeln enthält, die dazu geeignet sind, private Medienanbieter zu verpflichten, öffentlich-rechtliche Inhalte anzubieten?   
6. Sieht die Landesregierung in „Must-Carry“- und „Public-Value-Regelungen“ eine Einschränkung der unternehmerischen Frei-heit der betroffenen Anbieter (bitte begründen)?   
7.  Sieht  die  Landesregierung  in  „Must-Carry“-  und  „Public-Value-Regelungen“  die  Gefahr  einer  Verzerrung  des  Wettbewerbs  zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern (bitte begründen)?   
8. Sieht die Landesregierung durch „Must-Carry“- und Public-Value-Regelungen die Existenz des dualen Systems gefährdet (bitte begründen)?   
9. Wie konkret sollen Anbieter diese Verpflichtung erfüllen?
10. Wäre ein Angebot wie die „Amazon Prime Channels“ ausreichend, um die Verpflichtung zu erfüllen?
11. Für welche konkreten Inhalte soll diese „Must-Carry-Verpflichtung“ gelten?
12. Wer soll künftig darüber entscheiden, für welche Inhalte diese Regelung gelten soll?
13. Wer soll künftig darüber entscheiden, welchen Inhalten eine besondere Sichtbarkeit garantiert werden soll?
14. Sollen die von „Must-Carry“- und „Public-Value-Regelungen“ betroffenen Anbieter für ihren Aufwand finanziell entschädigt werden? 15. Falls ja: Wie konkret?
16. Falls nein: Sieht die Landesregierung in „Must-Carry-Regelungen“ eine Form der Enteignung, da die Anbieter nicht mehr frei über die Nutzung ihrer Kapazitäten bestimmen können (bitte begründen)?

Für die Fraktion:
Dr. Jan Bollinger
Download des Originaldokuments (pdf, ~539 kb) / Alternativdownload im Anhang
http://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10598-17.pdf

Vorgang verfolgen:
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=RPF_V-262305_0000


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<Verschwörungstheorie>

Die AfD wurde von interessierter Seite so beeinflusst, dass genau nur diese Partei Fragen im Zusammenhang mit Public Value und mit Must-Carry stellt. So kann bequem schon das Stellen solcher Fragen als rechtsgerichtet und demokratieunterminierend diffamiert werden. Solche Fragen sind nunmehr verbrannt, und kein ehrlicher Fuzzy aus der Online-Branche traut sich mehr, sie zu stellen, ohne in die rechtsextreme Ecke gestellt zu werden.

</Verschwörungstheorie>

"Public Value" im hiesigen Zusammenhang ist eine Erfindung von deutschen örR-hörigen Medienwissenschaftlern. Das Thema "Must-Carry" gibt's schon länger und wird aber jetzt auch auf "Telemedien" (auch so eine deutsche örr Erfindung) ausgedehnt.

Die Fragen sind sehr gut und sehr genau. Ich wundere mich, warum die großen Onliner nicht längst Alarm schlagen. (Vermutlich hat der verdienstvolle Uraltblogger F*f* das schon längst gesehen, wird aber von den konsumtrunkenen Onlinepromis nicht mehr gehört.)


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