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Autor Thema: Landesmedienanstalten fordern Zuschüsse für (privates) Lokal-TV  (Gelesen 3413 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das Tollhaus wird immer toller... ::)
...siehe presseähnlicher Online-Artikel des ö.r. Rundfunk-Senders:

Deutschlandfunk, 08.10.2019
Immer weniger private Fernsehsender
Landesmedienanstalten fordern Zuschüsse für Lokal-TV
Viele private Lokalfernsehsender müssen dichtmachen, weil Werbeeinnahmen wegbrechen. Fünf ostdeutsche Landesmedienanstalten fordern nun, lokales Fernsehen mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen – so wie in der Schweiz und in Österreich.
von Danilo Höpfner

Zitat
Lokales Privatfernsehen: Das sind Heimatdebatten, Übertragungen aus den Kreistagen und Nachrichten auch aus den Vororten. Wie lange es diese Art der Berichterstattung noch geben wird, ist fraglich. Denn die Sender sind latent unterfinanziert und stoßen an ihre Grenzen. [...]

Neues Gesetz ermöglicht öffentliche Förderung

Die Lage ist ernst: Lange schon fordern die Kleinstsender eine finanzielle Förderung ihrer Inhalte durch die Politik. Geld gab es bisher nur für den teuren Umstieg in digitale Verbreitungswege. Öffentliche Gelder für Privatsender widersprechen nämlich dem deutschen Mediensystem: Staat und freie Wirtschaft sollten der Staatsferne wegen strikt getrennt bleiben.

Doch zumindest in Berlin-Brandenburg will man dem Sterben der Lokalsender nun nicht länger zuschauen. Seit Anfang Oktober gibt es neue Möglichkeiten, erklärt Anja Zimmer, Direktorin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg:

„Wir haben jetzt ein neues Gesetz in Berlin-Brandenburg, den neuen Medienstaatsvertrag, der erlaubt in §8 Nummer 12, wenn Sie es ganz genau wissen wollen, dass wir künftig lokaljournalistische Programminhalte fördern. Allerdings mit einer Einschränkung: wenn wir dafür Geld aus den Haushalten der Länder Berlin oder Brandenburg bekommen.“

[...]

Weiterlesen unter
https://www.deutschlandfunk.de/immer-weniger-private-fernsehsender-landesmedienanstalten.2907.de.html?dram:article_id=460538(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2019, 13:35 von Bürger«
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o
  • Beiträge: 1.573
Hmhm, ich bedauere es schon ein bisschen, dass die sympathischen kleinen Lokalsender Probleme haben.

Aber auch sie werden davon überrollt, dass immer weniger Menschen klassisches Fernsehen benutzen.

Es gibt aber durchaus Alternativen, lokale Filmchen zusammen mit Werbung auf die Bevölkerung loszulassen. Mir fallen schon jetzt ein: Fahrgast-TV (in den öffentlichen Verkehrsmitteln) und Vorprogramme in den Kinos.

Das Geschäftsmodell "Betrieb eines lokalen Senders" ist nun wirklich nicht etwas, wo man Millionen scheffelt, sondern eher für Leute, die das gerne und mit Herzblut machen. Das wird immer kleines Kraut sein.


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
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Da sind die LMA schief gewickelt: die "lokalen" leiden darunter, daß dem Markt durch die Öffies ein guter Teil der 9 Mrd € und der möglichen Werbeeinnahmen abhanden kommt.

Die Gegenmaßnahme kann nicht heißen, "mehr Druck aufs Rohr" wenn vorne nicht genug bei Lokalsendern ankommt (mit dem Zwang ist in etwa ein Limit erreicht) -- sondern dem ÖRR muß das Ventil zugedreht werden (wieviele TV-Kanäle betreibt der ÖRR? -- das ist nicht alles Kunst, da kann muß was weg).


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
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Hier ist die aktuelle Fassung des Staatsvertrages:
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https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf

Anja Zimmer, Direktorin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg,
sollte eigentlich wissen, dass man professionell nicht "Nummer" sagt, sondern Absatz?
Oder sehe ich das falsch und hat sie Recht?

Und auch, aktuell endet das bisher bei Absatz 8, wie am Link nachzulesen. Oder sehe ich das falsch und hat sie Recht?


Frau Zimmermann meint mit "wir haben" vielleicht den noch keineswegs verabschiedeten neuen Änderungsvertrag?
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Zitat
„Wir haben jetzt ein neues Gesetz in Berlin-Brandenburg, den neuen Medienstaatsvertrag, der erlaubt in §8 Nummer 12, wenn Sie es ganz genau wissen wollen, dass wir künftig lokaljournalistische Programminhalte fördern. Allerdings mit einer Einschränkung: wenn wir dafür Geld aus den Haushalten der Länder Berlin oder Brandenburg bekommen.“

Stimmt, wir wollen das "ganz genau wissen", wie die Direktorin vielleicht die hier aufgeworfenen Fragen ausräumen wird.
Die deutsche und die russische Sprache haben als Besonderheit, dass man das Futur als Präsens formulieren kann.
"Wir haben", soll das heißen, mal französich- oder spanischsprachig formuliert:  "wir werden (vielleicht) haben"?

Jedenfalls, laut Aussage gilt das bereits jetzt und es müssen sich nur noch die Abgeordneten gehorsam auf die Hinterbeine setzen, den staatsnahen Medienleuten das gewünschte Geld gehorsamst zu bewilligen.


Und nun einmal Klartext über die Subvention an die Lokalsender:
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Durch die bundesweite intensive Subventionierung schafft man eine oligopolistische Wettbewerbsverzerrung für Unterbindung von privatwirtschaftlicher Aktivität durch ein faktisches sozialistisches Staatsmonopol.
Damit unterbindet man, dass sich von kleinen privaten Regionalsendern in organischem Wachstum hoch konkurrenzfähige große entwickeln können. Ferner liefern die Kleinen ihren großen Brüdern auf Landesebene einen vorselektierten Informationenbrei, aus dem die Landessender dann ihre übergeordnete Berichterstattung ableiten können.

Deshalb also nun Zementierung der Regional-Klein-Monopole der Staatsnahen durch Haushaltsgelder - natürlich nur für Sender, die "politisch konform sind" - die Medienanstalt ist faktisch der Superzensor darüber.

Außerdem Herbeiführen der vollflächigen Überdeckung, damit die Landesanstalten weiterhin vorselektierten Info-Brei geliefert bekommen.

Also, die Förderung der Lokalsender, alles auch wieder Heuchelei,
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um die herrschende Hand des Staatsmonopols über das Info-Deutschland zu zementieren und auszuweiten.
Aber dank Internet und dank Video-Funktion von Qualität für Jedermann ist jederzeit eine flächendeckende Lokalsender-Konkurrenz denkbar. Halt, nein, da kommt nun ja die hoch kostspielige Lizenzierpflicht für Internet-Plattformen, kontrolliert durch - na, durch wen wohl - durch die Landesmedienanstalten.
Was sich hier an Zensur vorbereitet, da werden China und Russland bald verblassen?

Nicht mehr die Rundfunkabgabe, sondern Zensur hat ab jetzt Schwerpunkt zu werden
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für Verteidiger des Rechtsstaats?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2019, 13:10 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.302
Hier ist die aktuelle Fassung des Staatsvertrages:
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https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf
Aktuelle wie auch ehemalige gültige Rechtsgrundlagen im Range eines Vertrags- oder förmlichen Gesetzes hat es immer beim Gesetzgeber, nie beim Begünstigten.

Den aktuellen RStV hat es also bspw. hier:

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv


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