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Autor Thema: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?  (Gelesen 4288 mal)

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Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
Autor: 09. Oktober 2019, 08:51
openPR, 07.10.2019

Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?

Pressemitteilung von: ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.

Zitat
Jeder Haushalt in Deutschland muss für Rundfunk Gebühren zahlen. In diesem Artikeln erfahren Sie, wer davon befreit werden kann und was es zu beachten gibt!
------------------------------

Privatpersonen können den Rundfunkbetrag nicht absetzen
Alle Privathaushalte zahlen in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro pro Monat. Doch den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen können Privatpersonen nicht, da der Gesetzgeber eine Einstufung als Privatausgabe vorsieht. Diese Gebühr gehört zu den Kosten, für die es im privaten Sektor kein Steuersparmodell gibt. Doch es gibt eine Ausnahme, mit der sich die Rundfunkgebühren anteilig in die Steuererklärung aufnehmen lassen.

Ausnahmeregelungen bei Arbeitszimmern im Privathaushalt möglich
Wer in einen den vier Wänden ein Arbeitszimmer nutzt, hat die Möglichkeit, die GEZ Gebühren anteilig zu berechnen und in der Steuererklärung anzuführen. Wichtig zum Rundfunkbeitrag absetzen ist die Akzeptanz des Arbeitszimmers durch das Finanzamt. Ein kleines Heimbüro ohne nachweislich gewerbliche Nutzung ist in Deutschland nicht als Arbeitszimmer im eigentlichen Sinn anerkannt. Um den Rundfunkbeitrag absetzen und die Vorteile eines Arbeitszimmers nutzen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt werden.
So darf ein Arbeitszimmer kein Durchgangsraum und auch kein anderweitig (doppelt) genutztes Zimmer sein. Der Schreibtisch mit Computer im Wohn- oder Schlafzimmer ist kein Arbeitszimmer. Sind die Voraussetzungen für Arbeitszimmer und Büros im eigenen Haus gegeben, kann man den Rundfunkbeitrag anteilig nach beruflich genutzten Quadratmetern steuerlich geltend machen.

Zweitwohnsitz und Gewerbe: Rundfunkbeitrag ist absetzbar
Arbeitnehmer die in Deutschland durch einen wohnortfernen Arbeitsplatz eine Zweitwohnung nutzen, können die Rundfunkgebühren für den zweiten Wohnsitz abrechnen. Auch Gewerbebetriebe und Unternehmen können ihren Rundfunkbeitrag absetzen und die gesamte monatliche Aufwendung in den Betriebsausgaben listen.

Anders als beim privaten Arbeitszimmer, wo die GEZ in den Werbungskosten verrechnet wird, handelt es sich bei Unternehmen in Deutschland um Betriebsausgaben. Bei der Abrechnung der Gebührung für die Zweitwohnung fordert das Finanzamt einen Nachweis über die berufliche Nutzung. Möglich ist auch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit durch die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Hauptwohnung erbracht werden muss.

Hier (https://www.allcon-steuern.de/blog/rundfunkbeitrag-absetzen) geht es zum Blogbeitrag von ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.

Weiterlesen auf:
https://www.openpr.de/news/1063134/Kann-man-den-Rundfunkbeitrag-absetzen.html


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#1: 09. Oktober 2019, 11:12
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Beitrag möglicherweise erst steuerlich absetzbar ist, wenn dieser bezahlt worden ist. Für Nichtzahler könnte das Absetzen schwierig werden...   ;)


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#2: 09. Oktober 2019, 11:42
Es ist schon beschämend. Man wird vom Staat gezwungen, zu bezahlen, muss sich u.U. teure Geräte anschaffen, um die "Dienstleistung" überhaupt nutzen zu können und kann diese Ausgaben beim Staat dann nicht geltend machen.


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#3: 09. Oktober 2019, 20:51
Ich dachte, es wären „haushaltsnahe Dienstleistungen“ i.S.v § 35a Abs. 2 EStG  >:D  ;D



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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#4: 09. Oktober 2019, 21:20
Ich glaube nicht, dass Zweitwohnungen noch absetzbar sind, da eine Zweitwohnung nach Bruderurteil ja keine Rundfunkmehrkosten verursachen darf. Da wird sich das Finanzamt wohl querstellen, oder?


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#5: 09. Oktober 2019, 21:46
[...] den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen können Privatpersonen nicht, da der Gesetzgeber eine Einstufung als Privatausgabe vorsieht.

Wie soll das zusammenpassen, eine gesetzlich verordnete Zwangsabgabe als Privatausgabe ??


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#6: 10. Oktober 2019, 09:10
In einem fiktiven Fall könnte der Beitrag in der Einkommensteuer angeben worden sein.
Es könnte der Beitrag als Ausgabe vom Finanzamt nicht angenommen worden sein, worauf der Betroffene Einspruch eingelegt haben könnte, um den Sachverhalt möglicherweise gerichtlich klären zu können. 8)

Wenn sich die Betriebsstätte in der Privatwohnung befindet, wäre interessant zu erfahren, welcher abzugsfähige Betrag nach der anteilig berechneten Beitragshöhe (hier Wohnungsabgabe) herauskommt. Findet beim Finanzamt überhaupt eine anteilige Berechnung statt oder wird im Zuge der Verwaltungsvereinfachung die volle Beitragshöhe abzugsfähig?


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#7: 10. Oktober 2019, 11:54
Wenn sich die Betriebsstätte in der Privatwohnung befindet, wäre interessant zu erfahren, welcher abszugsfähige Betrag nach der anteilig berechneten Beitragshöhe (hier Wohnungsabgabe) herauskommt. Findet beim Finanzamt überhaupt eine anteilige Berechnung statt oder wird im Zuge der Verwaltungsvereinfachung die volle Beitragshöhe abzugsfähig?

Bei einem (vom FA anerkannten) Arbeitszimmer wird das vermutlich analog der anderen abzugsfähigen Beträge (Miete, Strom ...) im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers (qm) bezogen auf die Gesamtfläche (qm) der Wohnung berechnet. Z. B. 10qm / 100qm * Beitragshöhe = 0,1 * 17,50 € (monatlich) = 1,75 € (pro Monat).


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#8: 10. Oktober 2019, 11:59
Bei einem (vom FA anerkannten) Arbeitszimmer wird das vermutlich analog der anderen abszugsfähigen Beträge (Miete, Strom ...) im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers (qm) bezogen auf die Gesamtfläche (qm) der Wohnung berechnet.

Stellt sich die Frage, wie wohl die Berechnung aussieht, wenn Praxisräume, Lagerhalle oder Werkstatt flächenmäßg größer sind als die Wohnung.


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#9: 10. Oktober 2019, 12:03
Stellt sich die Frage, wie wohl die Berechnung aussieht, wenn Praxisräume, Lagerhalle oder Werkstatt flächenmäßg größer sind als die Wohnung.

In diesem Fall befindet sich die Betriebsstätte nicht in der Privatwohnung  ;)


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#10: 10. Oktober 2019, 13:35
In diesem Fall befindet sich die Betriebsstätte nicht in der Privatwohnung  ;)
zum Beispiel vielleicht so:

FAZ, 04.06.2009
Anders Wohnen (16)
Die im Glashaus sitzen
von Christian Geinitz
In Sachsen lebt und arbeitet Familie Till in einem Gewächshaus. Ihr wachsen die Früchte förmlich in den Mund. Damit ihnen unter dem Glasdach nicht zu heiß wird, haben sie sich ein steinernes Innenhaus gebaut.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/anders-wohnen/anders-wohnen-16-die-im-glashaus-sitzen-1797268.html

Ein Artikel, welcher beschreibt, welche Formen für eine Raumeinheit "Haus" so möglich sein können innerhalb einer anderen Raumeinheit "Betriebstätte".

Diese Raumeinheit ist offenbar nur durch den Betrieb zu erreichen. Da fragt sich dann sowieso, wie das zu berechnen wäre ;)


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#11: 10. Oktober 2019, 13:54
Ich würde (wenn ich denn einen bezahlt hätte) den Rundfunkbeitrag unter Spenden/Mitgliedsbeiträge und Förderung gemeinnütziger Organisationen bei der Steuer angeben.
Erstens behauptet der Rundfunk ja gemeinnützig zu sein (auch wenn er keinen Antrag beim Finanzamt gestellt hat) und das allgemeine Framing sagt ja unmißverständlich, daß es zur Demokratieförderung dient, mithin also vergleichbar mit der Spende an eine Partei...
Versuch macht kluch...


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#12: 10. Oktober 2019, 13:57
Stellt sich doch vielmehr die Frage, wieso Betriebsstätten überhaupt noch zum Rundfunkbeitrag herangezogen werden können/dürfen!! War doch da nicht etwas mit "nicht mehr als einem Beitrag pro Wohnung"? Reizt man diese völlig absurde Belastung von Betriebsstätten rein rechnerisch prozentual anteilig (und sei er noch so klein) auf die Inhaber und Beschäftigten von Betriebsstätten konsequent aus, so haben die Marionetten am BverfG ein weiteres Problem.
Das ist alles so krank, selbst mit diesem kleinen Zugeständnis "nicht mehr als ein.." hat sich der Krampf nur noch verschlimmbessert. Aus Sch... kann man halt keine Schokolade machen...


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#13: 26. Oktober 2019, 11:18
Ernsthaft: der Zwangsbeitrag sollte nach § 10b EStG analog als Sonderausgabe absetzbar sein. Zwar ist dort von "Mitgliedsbeiträgen" die Rede, aber steuerlich gesehen ist der Rf-Beitrag wie ein Beitrag von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu sehen.

Man hat zwar (noch) keine mitgliedschaftlichen Rechte. Und auch keine Wahl, ob man Mitglied werden will. Aber es bleibt eben aufgrund der BVerfG-Rechtsprechung keine andere Deutung offen. Es ist ja gerade keine Steuer. Man zahlt für die Möglichkeit der Nutzung. Das ist finanziell gesehen genau das gleiche wie ein Mitgliedsbeitrag.

Es ist auch nicht so, dass jeder diesen Beitrag zahlt. Sondern eben nur die ausgewählten Bebeitragten.

Der Beitrag ist auch nichts, was der privaten Lebensführung dient. Denn dazu wäre Freiwilligkeit erforderlich. Er ist ein Beitrag an eine gemeinnützige Einrichtung, damit diese eine für die allgemeinheit nützliche Leistung bereitstelle. Wie die Kirche. Die Weihepriester von ARD und ZDF treten ja auch wie eine Religionsgemeinschaft auf.

Wer also zahlt / zahlen musste, sollte das auch als Sonderabgabe absetzen dürfen (inkl. aller Mahnkosten etc.).

(Für Betriebe ist es natürlich eine Betriebsausgabe. Beim häuslichen Arbeitszimmer sind alle Wohnkosten anteilig absetzbar.).


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Re: Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
#14: 26. Oktober 2019, 11:44
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Zweitwohnsitz und Gewerbe: Rundfunkbeitrag ist absetzbar
Arbeitnehmer die in Deutschland durch einen wohnortfernen Arbeitsplatz eine Zweitwohnung nutzen, können die Rundfunkgebühren für den zweiten Wohnsitz abrechnen.
hmm, was soll ich davon halten ?

Es ist ein Rundfunkbeitrag, keine Rundfunkgebühr...

Und warum sollte jemand für seine Zweitwohnung einen Rundfunkbeitrag steuerlich geltend machen, wenn doch das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass dieser für die Zweitwohnung nicht anfällt ?

Grüße
Adonis


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