Und warum sollte jemand für seine Zweitwohnung einen Rundfunkbeitrag steuerlich geltend machen, wenn doch das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass dieser für die Zweitwohnung nicht anfällt ?
Kann es daran liegen, dass Zweitwohnung im steuerlichen Sinne nicht das gleiche ist wie im rundfunkbeitraglichen Sinne?
Lebt jemand alleine und hat eine Zweitwohnung am Arbeitsort, so ist diese frei (BVerfG).
Lebt jemand mit anderen Personen zusammen, und kommt - nach jetziger Regelung - für die Erstwohnung ein anderer auf, so wird die Zweitwohnung für die betroffene Person beitragsrechtlich mit einem Mal "Erstwohnung", die ebenfalls bebeitragt wird. Und das soll dann steuerlich betrachtet irgendwie als Zweitwohnung absetzbar sein.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)