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Umfrage

Sollte die Möglichkeit im Forum eingeführt werden, zu organisatorischen Zwecken die Beitragsnummer angeben zu können?

Nein.
9 (25.7%)
Ja, ist ja freiwillig.
12 (34.3%)
Eher nein, aber vielleicht zeigen sich hier im Thread noch interessante Blickwinkel.
13 (37.1%)
Eher ja, aber vielleicht zeigen sich hier im Thread noch Bedenken, die mich umstimmen.
1 (2.9%)

Stimmen insgesamt: 35

Umfrage geschlossen: 01. November 2019, 19:16

Verlinkte Ereignisse

  • Ende Umfrage: gez-boykott mit freiwilliger Angabe der Beitra: 01. November 2019

Autor Thema: Registrierung bei gez-boykott mit freiwilliger Angabe der Beitragsnummer?  (Gelesen 34434 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
- Die Beitragsnummer muss nicht unbedingt öffentlich auftauchen. Die Anonymität ist dann da auch gewahrt.

Es wäre doch mal toll, etwas begründeter nachzuweisen, wieviele Menschen anteilmäßig wirklich gegen den Rundfunkbeitrag sind. "Gefühlt" sind es über 90 Prozent. Aber die wenigsten haben den Mut, sich zu verweigern, besonders aus beruflichen Gründen. Eine solche Statistik kann nicht beim Beitragsservice geführt werden, da jeder Zahler als Akzeptant verbucht wird. Die Gegner des Beitrags können mit den Nummern ganz andere Forschung betreiben, sich ganz anders organisieren. Wie viele irrtümliche Doppeltveranlagungen gibt es? Wer wurde ausser mir doppelt veranlagt? Da reicht es nicht, wenn die Leute nur "Hier ich!" rufen. Das hat keine Beweiskraft. Die Beitragsnummer ist hingegen der nachprüfbare Beweisträger für die Machenschaften der LRAen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

K
  • Beiträge: 2.246
Dieser thread zeigt erneut wie es denn um den "Widerstand" bzw. um das "Mitmachen" bestellt ist.

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Stimmen insgesamt: 13

Der deutsche Michel bekommt es nicht einmal hin ein Knöpfchen bei einer Abstimmung zu drücken!?

Schämt euch!


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.385
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Bitte berücksichtige, daß manche diese Umfrage auch mehrmals aufrufen, nämlich bei jedem Aufruf des Forums, und dennoch bereits abgestimmt haben könnten?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Beitragsnummer ist hingegen der nachprüfbare Beweisträger für die Machenschaften der LRAen.
Eine Beitragsnummer belegt höchstens, dass von einer Person für eine Wohnung gemäß der Interpretation des BS/der LRA sogn. Rundfunkbeiträge gefordert werden. Weder belegt diese, dass von der Person gezahlt wird, noch dass für die Wohnung ggf. mehrfach Beiträge gefordert werden, noch irgendwelche "Machenschaften" der LRAn, die man eher im Programm, bei den darin enthaltenen Manipulationen, den öffentlichen Äußerungen der Intendanten und den Reaktionen der Anstalten auf Zahlungsverweigerung etc. registrieren kann.

Ich habe noch nicht verstanden, was das Forum mit einer Sammlung von Beitragsnummern anfangen will bzw. kann. Weder kann damit belegt werden, dass seitens BS/LRA doppelte Zahlungen gefordert werden, da diese Information wegen des Wohnungsbezugs weiterhin vom Forumsnutzer kommen muss, noch dass der User nicht zahlt usw. Zur Steigerung der Verweigereranzahl trägt die Nummer wohl auch kaum bei. Jedenfalls fällt mir nicht ein, wie das damit erreicht werden soll, zumal die Angabe ja freiwillig sein soll.

Eine solche Sammlung öffnet aber u. U. die Möglichkeit das Forum juristisch anzugreifen. User pinguin hat bereits auf den gesetzlichen Hintergrund beim Umgang mit personengebundenen Daten hingewiesen. Eine Beitragsnummer ist mit Sicherheit ein solches Datum. Dabei spielt es vermutlich keine große Rolle, dass es den Forumsbetreibern selbst gar nicht möglich ist die Wohnung und ihren Inhaber zu identifizieren. Man muss bei solcher Sammlung in jedem Fall organisatorische Maßnahmen ergreifen, die ohne solche Information wohl nicht erforderlich sind. Zumindest müssten mögliche Konsequenzen einer Sammlung von Beitragsnummern geklärt werden. Nach meiner Erinnerung gab es hier u. a. eine Diskussion, nach der die Sichtbarkeit von Beitragsnummern im Sichtfenster von Schreiben des BS als kritisch angesehen wurden. Es gibt oder gab also im Forum Bedenken, m. W. bezogen die sich auf möglichen Misbrauch.

Sofern die Bedenken für eigene Sammlung nicht bestehen, wäre möglicher Weise ein Versuch hilfreich. Man richte im Profil die Option einer freiwilligen Angabe ein, bewerbe diese und warte ab, wie viele Nutzer davon Gebrauch machen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

l

lug

  • Beiträge: 20
Ich selbst sehe keinen Vorteil eine Beitragsnummer auf freiwilliger Basis anzugeben.

Ein Angriff "des Gegner" könnte sich somit gezielter auf das Mitglied auswirken!
Besteht nicht ein Schutzinteresse des Forums seine Mitglieder zu schützen.


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b
  • Beiträge: 465
Ein Nutzen von einer Sammlung Beitragsnummern für den Boykott, wäre die Möglichkeit gezielt Prüfanfragen mit Beitragsnummern an LRA/BS zu senden. Von jedem Einzelnen, was erheblichen Aufwand für LRA/BS bedeutete. Es dauert für Sachbearbeiter einige Zeit, bis 100 Nummern geprüft sind und danach kommt die nächste Prüfanfrage mit neuen 100. Es bestünde ja die Möglichkeit, dass bereits eine Nummer dabei ist 'die zahlt'. Dieses Prozedere ließe sich mit einer großen Sammlung wiederholen. Während die Prüfung aussteht könnte Widerspruch eingelegt werden.

Fragen z. sog. "Rundfunkbeitragsnummer/Beitragsnummer", Technik, Verwendung, ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32228.msg198343.html#msg198343


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

V
  • Beiträge: 63
Ich verstehe den Sinn dieser Sammlung auch noch nicht.

@befreie_dich
Poste doch bitte mal ein fiktives Beispiel dieser von Dir genannten "Prüfanfrage" an den Beitragsservice mit einem fiktiven Ergebnis dieser "Prüfanfrage" und schildere bitte den konkreten Nutzen dieses fiktiven Ergebnisses.


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Der deutsche Michel bekommt es nicht einmal hin ein Knöpfchen bei einer Abstimmung zu drücken!?

Schämt euch!


Jau, ich schäme mich ganz doll!
Ich deutscher Michel habe ein Aktenzeichen beim:
* VG
* VGH
* BVerfG
und erdreiste mich, nicht an dieser intelligenten Abstimmung teilzunehmen.
Bitte mich einmal teeren und federn!


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Vorangegangener post zeigt, dass die Diskussion in etwas abzudriften droht, das nicht gewünscht war.

Es gibt nichts, wofür man sich schämen müsste. Man muss nicht zu allem eine Meinung haben, gerade das sollte respektiert und auch gewürdigt werden.

Ich bin erstmal zufrieden mit der Anzahl der Personen, die diesen Thread überhaupt angeklickt haben und über die, die über Unverständnis hinaus Gedanken zu Pro und Kontra dieser Idee formuliert haben.

Vielleicht fehlt der Anklickpunkt "Ich weiss gar nicht, was das soll". Den habe ich aber weggelassen. Wer nicht weiss, was das Ganze soll, und sich auch keine Gedanken darüber machen will, kann auch einfach nichts dazu sagen.

Pro hat etwas aufgeholt. Ich finde es interessant, wie durch Argumente das Umfrageergebnis verändert wird.


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b
  • Beiträge: 465
@befreie_dich
Poste doch bitte mal ein fiktives Beispiel dieser von Dir genannten "Prüfanfrage" an den Beitragsservice mit einem fiktiven Ergebnis dieser "Prüfanfrage" und schildere bitte den konkreten Nutzen dieses fiktiven Ergebnisses.

Rein fiktiv:

Nach § 2 (1) RBStV ist für jede Wohnung genau ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Hieraus folgt, dass es eine Möglichkeit für X bez. LRA zur Prüfung geben muss ...

Das BVerfG urteilte am 18.7.2018 (BVerfG, 1 BvR 1675/16, Rn. 150), dass es unzulässig ist, eine Privatperson X für das Wohnen mit einem zusätzlichen Rundfunkbeitrag zu belasten. Antrags-, sowie Beweispflicht, liegen lt. BVerfG (leider) bei X.

In Wohngemeinschaften haften gem. § 2 (3) RBStV Bewohner gesamtschuldnerisch. Um nicht mit einem zusätzlichen Rundfunkbeitrag belastet zu werden, hat X die Möglichkeit zur Abmeldung, § 8 (5) RBStV. Bei einer Abmeldung, verpflichtet § 8 (5) Nr. 3 RBStV die Person, die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen 'Beitragsschuldners' ggü. d. LRA anzugeben. Wieder liegt die Pflicht etwas zu tun (leider) bei X.

Folgendes ohne Betrachtung der möglichen Grundrechtsverletzung durch die LRA in Anwendung des RBStV, wenn sie eine Beitragsnummer einer Abmeldung bereits entgegennimmt (sie weiß und will, s.u.). Denn hier könnte ein Grundrechtseingriff in das (v. BVerfG abgeleitete) Recht auf Informationelle Selbstbestimmung (RIS), Art 2 (1) i.V.m. Art. 1 (1) GG vorliegen. Diese Grundrechtseinschränkung könnte nicht den Anforderungen des Zitiergebots, Art. 19 (1) GG genügen. Jede entgegengenommeneAbmeldung könnte schon eine Grundrechtsverletzung sein.

Es ist so, dass die LRA weiß, dass es nur mit Datenabfragen von Bewohnern über Bewohner möglich ist und sie will diese Daten. Ob ein System rechtmäßig sein kann, das nur durch die Notwendigkeit eines notwendigen, aber zunächst verdeckten, vorsätzlichen Grundrechtseingriffs realisiert ist, rechtmäßig sein kann, ist wieder so eine Frage, die woanders diskutiert werden könnte. Wissen: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30441.msg197900.html#msg197900, wollen: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30441.msg193691.html#msg193691 oder § 8 (5) Nr. 3 RBStV - denn woher soll die Nummer sein, außer von einer anderen Person.

Jede Beitragsnummer ist zunächst für sich ein anonymes Datum (unabhängig v. Erwerb u. Verknüpfung), anhand dessen ausschließlich die LRA erkennen kann, ob bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wurde. Es wäre nicht verhältnismäßig für X dies zu tun, gar unmöglich, und könnte X keine Beitragsnummer(n) verifizieren. X kann trotzdem Beitragsnummer(n) recherchieren.

Es ist die Pflicht der LRA für X zu prüfen, ob eine Beitragsnummer in Verbindung mit einem Konto steht, welches die notwendigen Bedingungen erfüllt und ob Zahlungen erfolgt sind, sei es auch nur für einen Teil des relevanten Zeitraums, welche die Forderungen betreffen.

Dazu hat die LRA eine 'Sicht' auf MeldIT. Dies ist ein auf bestimmte Daten begrenzter Zugang zu den beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten. Hauptsächlich diese Daten sind es, welche die LRA zur Verifikation einer Abmeldung verwendet. Jeder Zugriff auf MeldIT wird vom System protokolliert. Dadurch ist es auch nachträglich möglich, zu kontrollieren, ob eine bei einer LRA eingereichte Abmeldung tatsächlich bearbeitet wurde (z.B. vor Gericht).

Aufgrund der Anonymität (?) der Beitragsnummer und meiner Fiktion, der Möglichkeit unbegrenzt (immer wieder) Abmeldungen an die LRA zu senden, könnte dies ein langfristig wirksamer Angriff Boykott werden, solange es Nachschub an Beitragsnummern gibt. Für deren Richtigkeit der Abmelder keine Gewährleistung tragen kann, aus ähnlichen Gründen wie bereits genannt.

"Abmeldung ... für vergangene und zukünftige Zeiträume melde ich mich ab mit den Beitragsnummern 1. ... 10. ... . Teilen Sie mir das Ergebnis Ihrer Prüfung bis spätestens ... mit. MfG ..." - ausbaufähig, ein fiktiver Abmelder würde es kurz halten.

Ein darauf abgestimmter Widerspruch wäre fiktiv denkbar.

Das Ergebnis könnte negativ oder positiv sein. Der Aufwand der LRA jedenfalls enorm. Die Strategie ist wiederholbar, solange der Vorrat reicht.

Edit: Es wäre ebenfalls zu klären, ob in Bearbeitung befindliche Prüfungen von Abmeldungen, andere 'Pro-LRA-Prozesse' beeinflussen (z.B. Vollstreckungen). Ein Verein könnte die Nummern sammeln und mit technischen Hilfen für Mitglieder in einer Endlosschleife Abmeldungen an die LRA schicken. Das ist vermutlich nur ein fiktiver Film.


Ich halte die von @seppl angesprochene öffentliche Wirkung für gefährlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und als weiteres Argument. Allerdings bereitet mir die Verfolgbarkeit und nicht so fiktive 'Anerkennung' Sorge.

PS:

Fragen z. sog. "Rundfunkbeitragsnummer/Beitragsnummer", Technik, Verwendung, ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32228.msg198343.html#msg198343


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2019, 20:58 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

Z
  • Beiträge: 1.562
@befreie_dich:
Meinst Du etwa, wenn die Rundfunkanstalt eine Beitragsnummer haben will, die schon bezahlt, dann könntest Du 100 Nummern aus dieser Sammlung dort einreichen, so nach dem Motto: Hier die Zahlen sämtlicher Bewohner, die hier aktenkundig wurden, aber irgendeiner davon hat bezahlt, nun prüft das mal?
Das kann man aber auch mit Fantasiezahlen machen, wenn einem die Struktur dieser Zahlenreihe geläufig ist. Es könnte ja sein, daß die Zahl nicht fortlaufend, sondern eine Kodierung nach Rundfunkanstalt, Wohnortziffer (die gibt es, auch wenn die offiziell nicht in Erscheinung tritt), Geburtsdatum (Quersumme davon?) oder sonstwas für ein zusätzliches Parameter.
Wir wissen lediglich, daß die Beitragsnummer personengebunden ist und auch bei Umzug erhalten bleibt, der Rückschluß auf einen aktuellen Wohnort also nicht möglich sein dürfte.


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b
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Das kann man aber auch mit Fantasiezahlen machen [..]
Ja, geht.

X muss sich keine Gedanken machen, lediglich die LRA. X würde mit fiktiven 10 anfangen. Vielleicht hat eine Nummer mehrere fiktive Zahlendreher. Aus 1 mach 2, vielleicht ist das ja der stille WG-Mitbewohner.

Fragen z. sog. "Rundfunkbeitragsnummer/Beitragsnummer", Technik, Verwendung, ...
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2019, 18:00 von befreie_dich«
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 - Der ÖRR.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Zeitungsbezahler: egal ob und wie das Verfahren funktionieren würde, es ist immerhin ein Vorschlag zu einer denkbaren Nutzungsmöglichkeit der Beitragsnummernanhäufung. Jedenfalls wenn man den sogn. BS beschäftigen will. Immerhin könnte der Mitarbeiter des BS, der mit der Prüfung beschäftigt ist, an dem Tag ja etwas weniger Unsinn anstellen. :D

Natürlich müsste man verhindern, dass der BS solche Anfragen nicht mehr bearbeitet, wenn regelmäßig keine der Nummern passt. Man sollte also gerade nicht durchgehend reine Phantasienummern verwenden, sondern schon ein paar echte einstreuen. Nach Möglichkeit auch einmal solche, die unter der gleichen Adresse genutzt werden. Da der BS von den Wohnung und der Wohnsituation oft keinen blassen Schimmer hat, müsste er zur Prüfung entweder vor Ort recherchieren oder den Zahler anschreiben, dessen Nummer passen könnte. Zudem muss man verhindern, dass die Nummern fehlerfrei per Scan erfasst werden können. Es wäre ja schade, wenn das Verfassen des Schreibens mehr Arbeit macht als das Erfassen und ablehnen. Es ist also nicht unbedingt einfach, könnte aber funktionieren. Zumal der "Spaß" ggf. schon darin liegt, dass man eine Brieffreundschaft mit dem BS etabliert. Schließlich muss auf einen Antrag eine Antwort kommen, egal wie das Ergebnis ist.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 465
Diese fiktive Form des Boykottes Anfragens mit zu prüfenden Abmeldungen wäre auch für Beitragszahler geeignet und wer weiß, vielleicht findet die LRA unter den Nummern irgendwann eine zusätzlich belastete Person. Die Möglichkeit besteht.


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 - Der ÖRR.

P
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... Schließlich muss auf einen Antrag eine Antwort kommen, egal wie das Ergebnis ist.
...
Muss nicht, denn der Antrag kann unter Umständen, welche nicht in der Person des Antragstellers liegen, entsprechend teil/un - bearbeitet liegen bleiben. Der Antragsteller hat dann, wenn sich für Ihn abzeichnet, dass scheinbar keine Bearbeitung erfolgt, die Möglichkeit, wenn es eine Behörde ist, mit den Möglichkeiten, welche das Gesetz erlaubt zu arbeiten. Denkbar könnte eine Verpflichtungsklage nach einem Zeitraum X oder eine Beschwerde nach einem Zeitraum Y sein.


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