Gibt es eigentlich auffindbare Hinweise/Unterlagen dazu, aus welchen Motiven, mit welcher Intention und nach welchen Diskussionen die Länder die Gesamtschuldnerschaft in den sogn. RBStV aufgenommen haben?
Mein Eindruck ist, dass es Politik und ggf. den Anstalten vor allem darum ging die Zahlungserfüllung durch irgend einen "Wohnungsinhaber" sicher zu stellen, jedoch trotz des Verweises auf bestehende Regelungen der AO eigentlich am "GEZ-Prinzip" festhalten wollten, nachdem gegenüber den Anstalten bzw. dem BS (vormals GEZ) nur genau eine Person für die Zahlungen einstehen soll. Dazu passt z. B. dass nach der Identifikation eines Zahlers die Daten aller anderen in der gleichen Wohnung gelöscht werden sollen. Und auch, dass nur genau der/die "Auserwählte" mit allen Mitteln von BS und LRA verfolgt wird. Was u. a. zur Konsequenz hat, dass Ansprüche gegen die übrigen Mitglieder des Gesamtschuldners so gut wie nie gestellt werden. Dies praktisch um den Preis von deren Verjährung, mit der Konseqenz von möglichen Ausfällen, wenn vom Verpflichteten kein Geld zu holen ist. Meine Ehefrau oder erwachsene Kinder wurden nie um Zahlungen angegangen. Ich bezweifle, dass sich die Macher des Konstrukts "Rundfunkbeitrag" jemals Gedanken um die möglichen Konstallationen (WG, Gütertrennung, Zwischenmiete usw.) in einer Wohnung gemacht haben. Es scheint, als sollten vor allem die etablierten Prozesse der Inkassobude weiter funktionieren und das möglichst auch bei den zusätzlichen Finanziers des ÖRR.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.