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Autor Thema: Handlungsoptionen, die eine ÖRR-Reform erzwingen  (Gelesen 5949 mal)

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Handlungsoptionen, die eine ÖRR-Reform erzwingen
Autor: 28. September 2019, 17:00
Handlungsoptionen, die eine ÖRR-Reform erzwingen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in der Defensive. Aufgrund Auftragsnichterfüllung vernichtender Kritik ausgesetzt, Relevanz eingebüßt, für "zu teuer, zu fett, zu borniert und zu parteiisch" befunden, nicht zuletzt für überflüssig gehalten, hat er sich in eine Position manövriert, die herausfordert.



Bildquelle: onlinewarnungen.de

Der ÖRR leitet seine herkömmliche Existenzberechtigung aus der vom BVerfG aus der Rundfunkfreiheit (Artikel 5 GG) geformten dienenden Freiheit ab.

Zitat von: Wikipedia
Im Gegensatz zur Konzeption der Grundrechte als liberale Abwehrrechte sieht das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit. Sie dient unter den Bedingungen der Massenkommunikation der Aufgabe, freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk zu gewährleisten. Diese Meinungsbildung ist nur möglich, wenn der Rundfunk nicht einseitig dem Staat oder einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird, also die Staatsferne des Rundfunks gesichert wird. Das hat der Gesetzgeber zu gewährleisten, er muss durch eine positive Rundfunkordnung die Vielfalt der Meinungen und umfassende Information sicherstellen. Dieser Aufgabe kommen die Länder mit dem Rundfunkstaatsvertrag nach, der die duale Rundfunkordnung festschreibt und mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Grundversorgung sicherstellt, daneben aber den privaten Rundfunk zulässt.

Diese dienende Freiheit gilt nur für den (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk, für die Presse (und andere Meinungsfreiheitsnutzende) nicht. Im Verlaufe der (Gebühren-) Zeit erhielt der ÖRR eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Heute sieht er sich jedoch rasant ändernden Rahmenbedingungen ausgesetzt. Linearer Rundfunk ist ein Auslaufmodell. Informationen sind hochverfügbar, der Medienmarkt vielfältig.

Das erste Rundfunkbeitragsurteil (Bruderurteil, BVerfG v. 18. Juli 2018) legte dar, weshalb es sich bei der neuen (seit 2013 geltenden) Rundfunkabgabe um einen Beitrag (und nicht um eine Steuer) handelte. Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung von Steuern. Das BVerfG begründete deshalb, worin der individuell-konkret zurechenbare Vorteil liegt, der es erst erlaubt, einen Beitrag zu erheben (BVerfG v. 18. Juli 2018, RN80f).

Zitat von: BVerfG v. 18. Juli 2018, RN80f
Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen (die Fakten und Meinungen auseinanderhalten) die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden […].

In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil.

Daraus leitet sich zum einen ab, welche Funktion der ÖRR erfüllen muss, um Beiträge erheben zu können, zum anderen wofür Beiträge überhaupt verwendet werden dürfen.

Wir sehen, das hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk entweder nicht begriffen, oder er verschließt die Augen.

Das führt uns zur ersten Handlungsoption. All diejenigen, die sich einen auftragsgemäß handelnden öffentlich-rechtlichen Rundfunk wünschen, haben das Recht, ihre Beiträge solange zurückzubehalten, bis der ÖRR auftragsgemäß arbeitet: Beiträge dürfen nur für die Erstellung des (vom BVerfG im ersten Rundfunkbeitragsurteil dargelegten) Vorteils verwendet werden. Derzeit ist der Beitrag unangemessen hoch und wird für alles beliebige verwendet. Zusätzlich ist der unterstellte Vorteil aufgrund Aufrtagsnichterfüllung nicht erzielbar. Das ficht den aktuellen ÖRR jedoch nicht an. Seine Intendanten verweigern sich, erwägen kommunikative Maßnahmen (s. Framing-Manual), fordern regelmäßig mehr Geld (inklusive Drohung mit Verfassungsklage).
 
Die zweite Handlungsoption ist also eine politische. Der ÖRR muss reformiert werden, und auch über eine Abschaffung sollte nachgedacht werden.  Der Beitrag könnte auf 1€ im Monat pro Haushalt sinken. Ein neuer bzw. reformierter ÖRR könnte tatsächlich beginnen, den rechtmäßigen Vorteil zu erstellen. Diese Struktur schließt eine nutzungsabhängige Finanzierung für Nicht-Vorteil-Angebote nicht aus. Zum Beispiel können für Angebote aus den Bereichen Unterhaltung, Fiktion, Sport Nutzungsentgelte erhoben bzw. anderweitige Subskriptionsmodelle gewählt werden.

Die dritte Handlungsoption ist die Verweigerung aus Gewissensgründen. Sie besteht aus einem individuellen Härtefallantrag, dessen Ablehnung vor Gericht angefochten wird.

Die vierte Handlungsoption ist für all jene, die eine Einschränkung ihrer Informationsfreiheit (Grundrecht) grundsätzlich nicht dulden. Hier ist jede erfolgversprechende Abwehrhandlung zulässig.

Aktuelles zum Beitragsservice

Der BS-Geschäftsführer Wolf hat hingeworfen und die Stelle ist offen ausgeschrieben. Dem Einsatz des Geräts der Firma IBM fehlt es an der Rechtsgrundlage zur vollautomatisierten Erstellung von Bescheiden. Sie soll erst mit dem 23. RÄStV geschaffen werden (sofern alle Länder mitziehen).

Nicht-Zahlen ist dadurch noch attraktiver.

Um den Festsetzungsbescheid automatisiert an eine deutsche Adresse senden zu lassen, braucht nur die Zahlung der Beiträge eingestellt zu werden. Dem Festsetzungsbescheid kann dann nach Bekanntgabe (zusätzlich) mit dem Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage widersprochen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2019, 15:07 von René«

  • Beiträge: 886
Ist ja alles gut und richtig, aber:
1. ist das Zurückbehalten schwierig. Nicht einmal der Rechtsweg ist klar. Mein Verwaltungsgericht ist jedenfalls der Meinung, dass es dafür nicht zuständig ist, sondern nur die Festsetzung klärt. Zudem gibt es Oberverwaltungsgerichtsurteile in dem Sinn "Der Rundfunk muss nicht jedem gefallen, deswegen gibt es gegen die Qualität auch kein Klagerecht."
2. ist die Poltitik großteils eine vom Rundfunk abhängige Geisel und wird nichts tun.
3. werden Gewissensgründe nicht anerkannt.
4. ist welche Abwehrhandlung genau erfolgversprechend?

Ich denke aber auch, dass ein "Zahlungsstreikrecht" existiert. Ganz analog wie ein Arbeiter seine (sogar selbst vertraglich zugesicherte) Arbeitsleistung zurückhalten darf, um seine Vertragsbedingungen zu ändern, so darf ganz analog ein Zwangsbebeitragter für seine Informationsfreiheit Streikdruck aufbauen. Der Punkt ist hier aber, dass man dies gemeinschaftlich tun sollte. Ein Einzelner kann auch nicht wie er lustig ist nicht zur Arbeit kommen. Wenn es hier einen offiziellen Streikverein gäbe, würde ich mich dem sofort anschließen. (Sozusagen eine Rundfunkgewerkschaft).


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Die dritte Handlungsoption ist die Verweigerung aus Gewissensgründen. Sie besteht aus einem individuellen Härtefallantrag, dessen Ablehnung vor Gericht angefochten wird.
Einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen an die Verwaltungseinheit der Landesrundfunkanstalten zu stellen ist vergleichbar mit einem Antrag auf Revolution bei der Staatsregierung. Kann man machen, ist aber Unsinn, weil dann gerade die Partei befragt wird, die einen Nachteil erleiden soll.

Dieser Verweis auf den Verwaltungsweg wird einfach kritiklos hingenommen. Keiner denkt dabei daran, dass das Gewissen überhaupt nichts mit dem Verwaltungsweg zu tun hat. Bei der Kriegsdienstverweigerung wird der Härtefall von einer unabhängigen Kommission festgestellt, die ein Dokument erstellt, dass dann auf dem Verwaltungsweg verarbeitet werden kann. Das war die verfassungsrechtliche "Lösung" des Gewissensproblems damals.

Es kann doch nicht sein, dass es nicht verstanden wird, dass das Gewissen nicht "verwaltbar" ist.  ::)

Dies nur als Hinweis, was aber nicht hier weiter zu vertiefen ist, sondern allenfalls in den entsprechenden Threads wie u.a. unter
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg34927.html#msg34927


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2019, 00:02 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 38
@Seppl Jeder Befreiungsantrag beschäftigt Rundfunkanstalt und Gerichte mindestens ein Jahr und lohnt sich daher immer, egal ob die Begründung erfolgversprechend ist oder nicht. Das BVerfG hat in seinem Urteil ausgeführt, dass eine Befreiung als Härtefall möglich ist, wenn der Rundfunk für eine Person von vornherein ohne jeden denkbaren Nutzen ist. Mir fallen mindestens 10 Gründe ein, warum der Rundfunk für mich ohne jeden denkbaren Nutzen ist, und zu jedem dieser Gründe wird es einen Befreiungsantrag geben.


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  • Moderator
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@sloyment: Danke für den Hinweis auf ein eventuelles Missverständnis: Auch ich wehre mich - ohne Härtefallantrag aber nur mit schlichtem Widerspruch auf die Bescheide und Klage - und habe die Geschichte nun schon 6 Jahre am Hals (ohne Zahlung seit 2013). Ich möchte keinen davon abhalten, den Widerstands- und Rechtsweg zu beschreiten.


Edit "Bürger" @alle;
Bitte hier keine weitere Vertiefung einzelner Handlungsoptionen, welche eigenständige diskutiert werden sollten. Es sollte hier im Thread eine Übersicht geschaffen werden, aber keine vertiefende Diskussion der einzelnen Optionen stattfinden, da dies den Thread sonst überfrachtet und eine Kreuz- und Querdiskussion mehrerer Optionen völlig unübersichtlich wird, was daher auch nicht zielführend ist.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2019, 01:38 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

g
  • Beiträge: 60
Könnten die verehrten Moderatoren einen Hinweis verstecken, wo denn die Details diskutiert werden dürfen?


Edit "Bürger":
Zur Diskussion von Details einer der Handlungsoptionen bitte bei Bedarf eigenverantwortlich einen gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff starten. Vorher jedoch bitte ausgiebig per Forum-Suche prüfen, ob nicht bereits geeignete Diskussionen dazu bestehen, da Mehrfachdiskussionen gleicher Themen im Forum aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht und zielgerichteten Diskussion nicht vorgesehen sind.
Danke für das Verständnis und die Mitwirkung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2019, 21:14 von Bürger«

n
  • Beiträge: 92
...Mir fallen mindestens 10 Gründe ein, warum der Rundfunk für mich ohne jeden denkbaren Nutzen ist, und zu jedem dieser Gründe wird es einen Befreiungsantrag geben.
Diese Gründe müssen, wie alles andere, in Textform vorliegen und mit einer Anleitung versehen werden, damit sie genutzt werden. Die meisten haben Angst und zahlen deswegen.
Und wir benötigen dazu dringend einen Youtube-Kanal o.ä., um mehr Besucher nach hier zu locken. 250 pro Tag ist zuwenig.


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Fan von https://rundfunk-frei.de/
PDF Barzahlung: https://www.hallo-meinung.de/ARD-ZDF-BARZAHLUNG.pdf

"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

M
  • Beiträge: 5
Die Dieselfahrer machen es es vor, Sammelklage.

Das der sogenannte ÖRR längst zum Staatsfernsehen verkommen ist, seine Nachrichtenformate übelste Propaganda und Desinformationen verbreiten, kann man eindrucksvoll hier nachlesen:

http://publikumskonferenz.de/blog/

Der überfrachtete ÖRR (ARD/ZDF/DLF) mit seinen zahlreichen Sparten (die Dritten, Neo, Info, einschließlich diverser Onlineportale usw.) kosten uns eine Menge Geld und bringen in Ihren Nachrichtenformaten außer Lügen und Propaganda exakt Null Informationen. Er kommt nicht mal ansatzweise seinen Verpflichtungen nach, als „4. Gewalt“ der Politik mal richtig auf die Pfoten zu schlagen. Stattdessen Hofberichterstattung. Diese Sender sollten entweder komplett zerschlagen werden, oder null Beiträge mehr erhalten.

Die können sich ja gerne wie RTL und SAT1 per Werbung finanzieren oder eine Box wie Sky verkaufen. Wer den Schwachsinn von Böhmermann und Lanz oder auch Kleber und Mioska noch sehen möchte, der darf Zahlen. Niemand wird aber verpflichtet, dies zu subventionieren.

Ein ÖRR (ich halte ihn für wichtig), sollte nicht mehr als 1 bis 2 € pro Monat kosten. 1 Tv Sender, kontrolliert von einem unabhängigen Gremium (keine Parteipolitiker oder Lobbyisten wie „Transatlantiker“), der der Wahrheit und Objektivität absolut verpflichtet ist.

Wenn jedes Mitglied dieses Forums einen Monatsbeitrag (17,50) für solch eine Sammelklage spendet, es uns gelingt, eine (besser mehrere) kompetente Anwaltskanzleien zu gewinnen, die diese Klage ausführen, haben wir eine Chance. Das Ganze in diversen alternative Medien publik gemacht, sollten immer mehr sich dieser Sammelklage anschließen.


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Eine Sammelklage ist nicht möglich. Allein durch landesrechtliche Zuständigkeit fragmentiert alles. Ich denke aber eine „Gebührschaft“ (in Analogie einer Gewerkschaft) hätte ein (Zahl)-Streikrecht, da die KEF und die Rundfunkräte erwiesenermaßen nicht (im Sinne des Beitragszahlers) funktionieren (wollen).


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M
  • Beiträge: 5
"Eine Sammelklage ist nicht möglich. Allein durch landesrechtliche Zuständigkeit fragmentiert alles...." Das sehe ich nicht so. Trotz landesrechtlicher Zuständigkeit wurde ja letztendlich in Karlsruhe verhandelt (Skandalurteil von Karlsruhe: https://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/)

Ob das wirklich nicht möglich ist, würde ich gerne von einem Juristen prüfen lassen. Dazu müssen natürlich genügend Kläger vorhanden sein. Eventuell ließe sich das durch eine Anfrage in einer Kanzlei, welche große Erfahrungen mit Medienrecht hat klären, ob die das Mandat übernehmen würden.

Aber auch der Gedanke einer "Gebührschaft" hat was interessantes. Aber auch diese Gebührschaft bräuchte wieder juristischen Beistand um zu beweisen, dass die Rundfunkräte nicht funktionieren. Auch da sind wir wieder bei der "Fragmentierung".

Fakt ist: was sich das deutsche Staatsfernsehen heute erlaubt, ist an Frechheit kaum noch zu überbieten. Nun bin ich nicht legitimiert, eine Anfrage an eine Kanzlei (denke da z.B. an https://www.steinhoefel.de/ oder auch https://kanzleikompa.de/ ) zu stellen. Eventuell könnten die Moderatoren dieses Forums eine Mitgliederumfrage stellen? finden sich genügend Mitstreiter (was ist genügend?), kann Anfrage (die kostet ja noch nichts) gestellt werden. Gibt es Erfolgsaussichten, dann massiv Mitkläger sammeln.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es gibt in Deutschland keine echte Sammelklage. Was es gibt sind sogenannte Streitgenossenschaften und seit 2018 zivilrechtliche Musterfeststellungsklagen, für die z. B. In Verbindung mit dem Dieselskandal gegen VW getrommelt wurde.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.403
Es gibt in Deutschland keine echte Sammelklage.
Aber innerhalb der EU, damit auch in Deutschland.

->

Sammelklagen & Kollektivklagen in Europa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22722.msg145239.html#msg145239


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 5
Dass es diese Diskussion schon länger gibt, wusste ich nicht.
Egal, ob das Sammelklage oder Streitgemeinschaft heißt, ob es Sinn macht, vor dem EUGH oder anderswo zu klagen, am besten kann das ein Anwalt entscheiden.

Von dieser Unterschrifteinaktion hab ich erst heute erfahren (https://online-boykott.de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/unterschriftenaktion) und natürlich gleich unterschrieben. Da sind über 113.000 Unterschriften. Wenn 10.000 Mitstreiter einen GEZ-Beitrag für ne Klage sponsern würden, wären wir für manche Kanzlei von Interesse. Selbst wäre mir das ein Jahresbeitrag wert :)

Wir müssen etwas tun, "Gefahr im Verzug". Seit diesem Karlsruher Urteil hab ich das Gefühl, die werden noch dreister. Jetzt kann man nicht mal mehr "Bildungsfernsehen" wie ZDF History anschauen, ohne gleich mit Russen-hetze konfrontiert zu werden. Das, was die uns anbieten ist schlimmer als DDR Fernsehen, es scheint nur eine Karl Eduard von Schnitzler Dauersendung zu sein (von dem haben die Framingbrüder" ordentlich abgekupfert. Dinge aus dem Zusammenhang reißen, Lügen ständig zu wiederholen usw.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es gibt in Deutschland keine echte Sammelklage.
Aber innerhalb der EU, damit auch in Deutschland.

Wenn du deinem eigenen Link folgen würdest, dann könntest du dort lesen, dass du selbst im letzten Beitrag des Threads die Streitgenossenschaft vorstellst. Und der Hinweis auf eine angebliche Geltung in der EU geht völlig in die Irre, da der Link zur EU, der in dem erwähnten Thread enthalten ist, nämlich

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1431576724167&uri=LEGISSUM:090402_1

zeigt, dass es um eine nicht verbindliche Empfehlung zum kollektiven Rechtsschutz geht. Unter kollektiven Rechtsschutz wird dabei ein Verfahren zur Beendigung oder Vermeidung von unerlaubten Geschäftspraktiken verstanden, das eine Klägergruppe oder den Schadenersatz für die Folgen dieser Praktiken beeinflusst. Deutschland musste also auf Grund der Nicht-Verbindlichkeit zunächst gar nichts und könnte sich heute zudem wohl auf den Standpunkt stellen, dass mit der Verbandsklage und den Musterfeststellungsklagen seit 2018 bereits Verfahren zum kollektiven Rechtsschutz etabliert sind. In der Diskussion um die Musterfeststellungsklage wurde m. W. hervorgehoben, dass sie hinter den Möglichkeiten einer Sammelklage zurückbleibt, wie sie z. B. in den USA möglich ist.

Der Ruf nach einer Sammelklage ist, so verständlich der Wunsch nach einer Teilung des Kostenrisikos ist, in DE leider derzeit nicht erfüllbar. Das hindert einen ja aber nicht einem Betroffenen gemeinsam mit anderen eine Klage zu finanzieren und sich bei Erfolg im Anschluß bei einer eigenen Klage auf das positive Urteil zu berufen.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 886
Ich hatte das Thema Sammelklage vor einiger Zeit mal angeschaut und kam auch zu dem Fazit, dass es nicht direkt möglich ist.
Man benötigt vom Staat anerkannte Klagevereine (siehe BUND-Diskussion) die langjährig etabliert sind. Da kam mir einzig der Bund der Steuerzahler in den Sinn, aber die müssten das erstmal wollen und sich eintragen lassen und dann auch noch unser "Randthema" übernehmen, denn der Beitrag ist ja keine Steuer (was den Bund der Steuerzahler aber nicht gehindert hat das Modell zu kritisieren).
Daher die Idee einer Streitgenossenschaft. Diese legitimiert zwar auch erstmal keine Sammelklage (könnte sie aber in Zukunft), legitimiert aber das Zurückhalten des Beitrags zusätzlich, da eine Interessensvertretung existiert, die ein Mandat beanspruchen kann mit der GEZ zu verhandeln (wie Gewerkshaften). Dann könnte man nämlich in seiner Klage schreiben "Ich bin Mitglied in diesem Interessensverband und der hat einen Zahlstreik laufen." Dann muss man nämlich vor Gericht nicht mehr beweisen, dass der Rundfunk nicht liefert und sich auch nicht so Schwachsinn anhören wie "Es darf nicht jeder die Zahlung einstellen, nur weil er das Programm bemängelt", sondern kann in beiden Punkten auf die Interessensvertretung verweisen.


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