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Autor Thema: Handlungsoptionen, die eine ÖRR-Reform erzwingen  (Gelesen 5943 mal)

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  • Beiträge: 3.275
Wie wärs mit einer Interessenvertretung des "Bunds der Rundfunkbeitragszahler"? Den könnte es ja inoffiziell schon seit Anfang 2013 gegeben haben ;)
Eine Organisation wäre über die Teilnehmernummer evtl. leichter nachvollziehbar, es besteht dann auch schon eine direkte Verifizierungsmöglichkeit für den ÖRR/Beitragsservice z.B. bei Abstimmungen.
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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

M
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„..Man benötigt vom Staat anerkannte Klagevereine (siehe BUND-Diskussion) die langjährig etabliert sind“…
also die Dieselfahrer sind auch nicht langjährig organisiert.

Das ist sicherlich kompliziert und ich traue mir hier keine Bewertung zu, bin halt kein Jurist. Darum würde ich gerne einen dazu fragen. Ob das jetzt Sammelklage oder Klageverein oder was auch immer ist, ist mir egal. Solange das Ziel (Zerschlagung und Neuausrichtung des ÖRR mit neuen Kontrollgremien, bis dahin keine Gebühren zahlen) nicht aus den Augen verloren wird.

Das Deutschland kein Rechtsstaat ist, ist mir klar (Staatsanwälte sind den Justizministern weisungsgebunden). Trotzdem kann es nicht sein, dass Millionen Bürger gezwungen werden, diese Staatspropaganda zu bezahlen und sich nicht mal wehren können.

„Wie wär's mit einer Interessenvertretung des "Bundes der Rundfunkbeitragszahler"? ..
Die gibt es schon seit 2014 (https://publikumskonferenz.de/blog/ueber-uns-2/)
allerdings werden die kaum den Klageweg bestreiten. Egal, wenn man es nicht probiert, wird das nichts.

Also: sollte es hier zur Gründung des "Bundes der Rundfunkbeitragszahler“ kommen, ich wäre dabei. Der Mitgliedsbeitrag sollte variabel sein (wer HartzIV bezieht zahlt nichts, der Rest 10,-€ pro Monat, oder ähnlich).

Es ist doch so. Alle Argumente für oder gegen den Klageweg sind sicherlich begründet. Trotzdem gehe ich davon aus, das wir alle nur juristische Laien sind (für mich trifft das jedenfalls zu). Wir können noch Monate /Jahrelang diskutieren, nichts bewegt sich.

Also: Frag den Profi: würde ein Anwalt das Mandat übernehmen, sofern es zur Vereinsgründung kommt und für eine erstinstanzliche Klage die Summe x zur Verfügung steht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2019, 01:50 von Bürger«

 
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