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  • VERHANDLUNG VG Chemnitz, Do 26.09.2019, 10:30 Uhr: 26. September 2019

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Chemnitz, Do 26.09.2019, 10:30 Uhr  (Gelesen 2356 mal)

d
  • Beiträge: 23
VERHANDLUNG VG Chemnitz, Do 26.09.2019, 10:30 Uhr
Autor: 16. September 2019, 18:49
VERHANDLUNG
VG Chemnitz
Do 26.09.2019, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 5



Hallo zusammen,

5 Jahre hat sich das VG nun Zeit gelassen und nun ganz plötzlich, nur eine Woche nach der Stellungnahme gegen einen Einzelrichter und noch offenere Punkte, die das BVferG nicht behandelt hat, kam letzten Samstag, als sich Person D auf den Weg in den Urlaub befand, die Ladung zur Verhandlung. Ganz super, hat Person D nun 10 Tage Zeit, sich irgendwie darauf vorzubereiten. Person D weiß nicht, wie und was. Sie hatte heute angerufen, weil Person D ja quasi erst eine Woche nach Ladung Kenntnis davon genommen hat. War sinnlos, die Bearbeiterin war nicht sehr freundlich. Eigentlich hat Person D an dem Tag eine Weisheitszahn-OP, aber das wird wohl nicht als triftiger Grund gelten, die kann man ja verschieben. Auf den Einzelrichter wurde trotzdem übertragen mit Beschluss, welcher Person D nicht vorliegt  :o

Also muss Person D wohl doch hin und freut sich, wenn Interessenten die Verhandlung besuchen und noch letzte Tipps geben könnten ;)

Die Verhandlung findet im Sitzungssaal 5 statt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2019, 19:20 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.567
Normalerweise steht in der Ladung, dass man sich melden möge, wenn es mit dem Termin Probleme gibt.

Eine Weisheitszahn-OP ist sehr wohl ein triftiger Grund. Du und der Richter haben offiziell nicht zu entscheiden, ob er verschiebbar ist, sondern nur der Zahnarzt.
Es kann ja sein, dass der Zahnarzt schon gesagt hat, dass es sehr an der Zeit war, diese OP zu machen.

Telefonate sind meistens überflüssig und eh unverbindlich. Dass die Dame unfreundlich ist, hat Methode, von daher kann man das getrost ignorieren.

An den Einzelrichter schreiben, den OP-Terminzettel beilegen und höflich um Verschiebung des Termins bitten, gleich mit Vorschlag: "um vier Wochen" oder so etwas. (Eine Woche Erholung nach OP einplanen!!!)

(Den OP-Termin verlegen kann man dann immer noch. Aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Der Einzelrichter wird nicht riskieren, in Haftung genommen zu werden, wenn durch den verschobenen OP-Termin Komplikationen aufgetreten sind, die vermieden werden hätten können.)

Viel Erfolg. :)

Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2019, 21:04 von Bürger«

d
  • Beiträge: 23
Danke, ope23,

nur hat Person D nur noch 1,5 Wochen Zeit, diesen Termin zu verschieben. In der Ladung steht dazu überhaupt nichts, nichtmal der Name des Einzelrichters. Nur der Name des richterlichen Bearbeiters. Einen OP-Zettel hat Person D nicht, nur einen Terminzettel, wo nix von der OP vermerkt ist. Der Zahn (im Unterkiefer) müsste halt, laut Zahnarzt, doch mal gezogen werden. Person D hätte an dem Verhandlungstermin und den Tag danach geplanten Krankenschein. Würde denn der Terminzettel ausreichen und sich das VG dann selbst an den Zahnarzt wenden?


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Vorschlag:
Beim Arzt kurze (schriftliche) Bestätigung holen, dass es sich bei dem - vor Anberaumung des Verhandlungstgermins(!) - bereits festgelegten Arzttermin um einen Operations-Termin handelt.
Dies mit dem bereits vorhandenen Beleg für den Termin + Hinweis, dass man keinen Anwalt/ keine Vertretung hat, als Antrag auf Terminverschiebung/-verlegung schnellstmöglich an das Gericht.
Vielleicht kann der Arzt auch noch einen Zweizeiler verfassen, dass Person A nach dem Operations-Termin gut und gern mind. 1 Woche nicht verhandlungs- bzw. terminsfähig sein wird. Schließlich wird sich Person A nicht schlaflos mit dicker Backe und Zahn-/ Kopfschmerzen (sorry, will keine Angst vor der OP machen ;) ) auf eine wichtige mündliche Verhandlung vorbereiten, will sagen: Person A möchte vmtl. nicht schon am übernächsten Tag ihrer Zahn-OP einen Verhandlungstermin bei Gericht haben.
(Ein Tag Krankschreibung bei Weisheitszahn-OP klingt nicht gerade viel. Ich hätte da gefühlsmäßig eher 3 Tage bis zu einer Woche veranschlagt...?)

Hinweis:
Krankenschein allein reicht i.d.R. nicht aus, sondern es bedarf ggf. weitergehender Beschreibung seitens des Arztes, mit welchen möglichen Komplikationen gerechnet werden muss. Das Gericht kann um richterlichen Hinweis gebeten werden, falls darüber hinausgehend weitere Angaben oder Belege für die Antragsbewilligung erforderlich sein sollten.


Zusatz-Hinweis:
Falls Person A - aus welchen Gründen auch immer - an der Verhandlung nicht teilzunehmen wünscht (obwohl die Erfahrung jeder mal machen sollte), so wäre sie weder gezwungen, dort zu erscheinen, noch ihre Abwesenheit anzukündigen oder gar sich dafür zu entschuldigen. Es würde dann allerdings in Abwesenheit von Person A dennoch verhandelt und Person A könnte nichts mehr in der Verhandlung vorbringen. Jedoch wird all das, was nicht schriftlich niedergelegt ist, ohnehin keinen Niederschlag oder gar Berücksichtigung finden - und am Ergebnis (Ablehnung) wird sich sehr wahrscheinlich auch nichts ändern, egal ob Person A nun da ist oder nicht. Das kann Person A aber immer noch entscheiden, wenn dann über den Antrag der Termins-Verlegung/-Verschiebung entschieden worden ist.


Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2019, 21:29 von Bürger«
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d
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Danke Bürger.

Person D wird morgen Früh den Zahnarzt kontaktieren. Der Krankenschein wäre für 2 Tage geplant - der Tag der OP, an dem der Zahn am Morgen gezogen wird und der Tag danach. Dies wäre der Donnerstag und Freitag sowie fölge das Wochenende zur insoweiten Genesung, dass Person D die Woche darauf eventuell wieder arbeitsfähig wäre. Viel reden muss Person D bei der Arbeit nicht, es läuft viel über Email. Wenn der Arzt der Meinung ist, die OP söllte stattfinden, dann lässt sich Person D ein Schreiben von einer Person ihres Vertrauens abholen und in den Briefkasten hinterlegen. Person D könnte dann morgen Abend den Antrag auf Terminverlegung in den Postkasten des VGs werfen inkl. Flugbestätigungen und Boardingkarten, um die späte Kenntnisnahme des Termins zu belegen.


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  • Es lohnt sich nachzudenken.
@delilah83

Empfehlenswert ist auch immer Akteneinsicht beim VG zu nehmen. Sonst gibt es ein "Informationsgefälle".

Nachdenkender


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Das mit der OP ist eigentlich nur dann abzusagen, wenn der Gerichtstermin vorher bekannt war. Außerdem ist man mit Schmerzen wohl kaum verhandlungsfähig (nur meine Meinung  :police:)


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"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

d
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Person D weiß nicht, wann sie noch Akteneinsicht nehmen soll. Als voll berufstätiger Mensch, weiß Person D nicht, wie sie die Einsicht noch bekommen soll.

OP wurde um wenige Tage verschoben....


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  • Beiträge: 1.567
An den Einzelrichter schreiben mit der Bitte, Akteneinsicht nehmen zu dürfen und hierfür eine gewisse Frist zu bekommen (z.B. vier Wochen oder zwei Monate). Dass der OP-Termin jetzt verlegt wurde, kannst Du auch gerne einfließen lassen. Mit der Einräumung einer Zeitspanne für die Akteneinsicht sollte sich das OP-Thema (hoffentlich) miterledigt haben. 

Und ja, für eine Akteneinsicht muss man halt einmal Zeit haben. Das ist bei den meisten Behördengängen  so. Man kann fragen, ob das VG die Akten an eine andere Gerichtsstelle mit "besseren" Öffnungszeiten schicken kann (etwa an ein Amtsgericht oder so).

Bitte beachten: Die Leute an den Verwaltungsgerichten sind eigentlich nett (diese Dame da hatte den Hörer wohl falsch herum abgehoben - sie hat keinen Grund, unentspannt zu sein - niemand am VG hat etwas zu verlieren) und kommen den Klägern vor(!) der Verhandlung eher entgegen. "Böse" sind sie erst in der Verhandlung oder spätestens im Urteil. Am VG sitzen jedenfalls keine Monster.

(Monster sind allenfalls die anderen...)


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d
  • Beiträge: 23
Danke nochmals für eure Hilfe.

Der Termin ist doch nun bereits am Donnerstag in einer Woche. Da kann Person D doch jetzt nicht die Frist zur Akteneinsicht auf 4 Wochen setzen. Amts- und Verwaltungsgericht sind quasi im selben Gebäude. Die können froh sein, dass Person D einen sehr kulanten Arbeitgeber hat, der so kurzfristig nochmal einen Tag Urlaub genehmigt hat.

Wie ihr seht, ist Person D total überfordert, bleibt doch überhaupt keine Zeit, sich irgendwie vorzubereiten und auch noch Akteneinsicht zu nehmen. Der Zahnarzt findet die OP nun nicht so extremst dringend und hat diese lieber um wenige Tage verschoben.

Die Bearbeiterin, die Person D gestern telefonisch erreicht hatte, interessierte es herzlich wenig, dass schon eine Woche weg ist, weil auf einmal alles ganz schnell gehen soll  :-\


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Der Termin ist doch nun bereits am Donnerstag in einer Woche. Da kann Person D doch jetzt nicht die Frist zur Akteneinsicht auf 4 Wochen setzen.
Person D kann eine Bitte formulieren, kann einen Zeitraum vorschlagen und sich dann etwas besser mit nunmehr einem Zahn weniger vorbereiten.

Der Einzelrichter ist erwachsen - für ihn muss keine Person D mitdenken -  und kann immer noch "Nein" sagen und die Verhandlung ohne Person D durchführen. Die Erfahrung zeigt, dass er die Verhandlung auch verschiebt, wenn die Begründung halbwegs plausibel ist. Und hier können wir immer noch mit den 5 Jahren und dem Urlaub anfangen.

Zitat
Amts- und Verwaltungsgericht sind quasi im selben Gebäude. Die können froh sein, dass Person D einen sehr kulanten Arbeitgeber hat, der so kurzfristig nochmal einen Tag Urlaub genehmigt hat.
Die sind um nichts "froh". Diese Unwägbarkeiten und die überforderten Personen D gehören zu ihrem Job, dafür bekommen sie sicheres monatliches Geld und können auch mal Urlaub für ihre eigenen Gerichtsverhandlungen nehmen, ohne dass ihnen irgendwann doch gekündigt wird.

Zitat
Wie ihr seht, ist Person D total überfordert, bleibt doch überhaupt keine Zeit, sich irgendwie vorzubereiten und auch noch Akteneinsicht zu nehmen.
Für überforderte Personen D gibt es Anwälte. Für vielleicht 200 Ocken kann man sich ruhig in den Zahnarztstuhl lehnen und den Zahn herausfummeln lassen, während vor dem Einzelrichter ein Anwalt für die Gerechtigkeit und für D ficht...

Zitat
Die Bearbeiterin, die Person D gestern telefonisch erreicht hatte, interessierte es herzlich wenig, dass schon eine Woche weg ist, weil auf einmal alles ganz schnell gehen soll  :-\
Wenn die Person D nicht auch einmal nur mal einfach sogar nur eine Postkarte schriebe und irgendwie einen Aufschub (sinnvolle Begründungen sind hier angeboten worden) erbäte..  ::)



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