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Autor Thema: rbb-Talkshow „Hier spricht Berlin": Rauchen und Alkohol gestattet  (Gelesen 1162 mal)

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openPR, 09.09.2019

Die ekligste Mutprobe der Welt / Pro Rauchfrei kündigt Widerstand an

Pressemitteilung Pro Rauchfrei e.V.

Zitat
Von Privatsendern kennen wir alle Formate des ungesunden Menschenverstandes: Im Urwald alles mögliche Getier (fr)essen, Kuppelshows mit Entlarven der Persönlichkeit oder ganz nackt auf einer Südseeinsel. Bei den werbefinanzierten Privatsendern zahlt die Zeche der Geschmacklosigkeit die Industrie. Der Reiz des Ekelfaktors beim Zuschauer ist mittlerweile weitgehend dahin.
Anders, wenn diese Formate nun auch das öffentliche Fernsehen entern. ARD und ZDF finanzieren sich durch Zwangsgebühren.

Denn nun reiten der Marlboro-Man, das Camel-Dromedar und deren Freunde im Auftrag ihrer Tabakbosse eine neue Attacke auf die Schocktoleranz des Publikums bei den Öffentlichen: In der Talkshow „Hier spricht Berlin" soll getrunken und geraucht werden dürfen, „wenn die Gäste sich trauen". Produziert wird dieses Qualm-Spektakel natürlich vom RBB, dem Sender aus Deutschlands verraucht-vermüllter Hauptstadt.

Wird RBB-Intendantin Patricia Schlesinger dieses Konzept im Sinne der Tabak- und Alkoholindustrie genauso wie ihr ZDF-Kollege Thomas Bellut in 2012 als "künstlerisches Stilmittel“ verteidigen? Damals hatte Pro Rauchfrei wegen „Roche & Böhmermann“ und „Stuckrad Late Night“ Beschwerde beim Ordnungsamt Berlin wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz oder die Arbeitsstättenverordnung eingelegt.

„In einem abgelegenen Kabuff auf ihrem Gelände können sich die RBB-Leute gern zur ekligsten Mutprobe der Welt versammeln und am besten gleich nackt, denn gute Manieren sind schon lange im TV nicht mehr gefragt", meint Siegfried Ermer, Pressesprecher von Pro Rauchfrei e.V.: „Aber in einer Sendung öffentlich rauchen zu lassen, ist unverblümte Werbung für Tabakkonsum. Und das, obwohl uns gerade wieder die WHO zu Recht sträfliche Laxheit in der Tabakkontrolle vorwirft."

Man werde sehen, ob es sich ein aus Zwangsgebühren finanzierter öffentlich-rechtlicher Sender mit Bildungs- und Jugendschutzauftrag leisten kann, öffentlich für den Tabakkonsum zu werben.

Weiterlesen auf:
https://www.openpr.de/news/1060160/Die-ekligste-Mutprobe-der-Welt-Pro-Rauchfrei-kuendigt-Widerstand-an.html


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Siehe auch:

Zitat
(82)
[...] Überdies sollte die Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen ( 27 ), die Werbung und Sponsoring für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse in Printmedien, Diensten der Informationsgesellschaft und in Hörfunksendungen verbietet, unbeschadet der vorliegenden Richtlinie im Hinblick auf die besonderen Merkmale audiovisueller Mediendienste gelten. [...]

[...]
(88)
Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Zigaretten und Tabakwaren sollte ganz verboten werden, einschließlich indirekter Formen der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, die zwar nicht direkt das Tabakerzeugnis erwähnen, aber das Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Zigaretten und Tabakwaren durch Benutzung von Markennamen, Symbolen oder anderen Kennzeichen von Tabakerzeugnissen oder von Unternehmen, die bekanntermaßen oder hauptsächlich solche Erzeugnisse herstellen bzw. verkaufen, zu umgehen suchen.

[...]

Artikel 9

(1)  Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die von den ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt wird, folgenden Anforderungen genügt:

[...]

d) jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse ist untersagt;

e) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für alkoholische Getränke darf nicht speziell an Minderjährige gerichtet sein und darf nicht den übermäßigen Genuss solcher Getränke fördern;

[...]

Artikel 10
[...]
(2)  Audiovisuelle Mediendienste oder Sendungen dürfen nicht von Unternehmen gesponsert werden, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist.
[...]

Artikel 11
[...]
(4)  Sendungen dürfen unter keinen Umständen die folgenden Produktplatzierungen enthalten:

a) Produktplatzierung zugunsten von Zigaretten oder Tabakerzeugnissen oder zugunsten von Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist;
[...]

RICHTLINIE 2010/13/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 10.März 2010

zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)

(kodifizierte Fassung)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1440190481646&uri=CELEX:02010L0013-20100505

Obiges Zitat ist nur eine Auswahl aus der europäischen Rahmenregel.

Es entsteht der Eindruck, daß die um jeden Preis Europa und den Bund gegen sich haben möchten.


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