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Autor Thema: Tagesschau-Klima-Hysterie: Jetzt ist Rumänien an der Reihe  (Gelesen 932 mal)

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ScienceFiles (blog), 11.09.2019

Tagesschau-Klima-Hysterie: Jetzt ist Rumänien an der Reihe


Zitat
Die Tagesschau ist auf dem Kreuzzug.

Nachdem der Regenwald gegen den nach Aussage der Tagesschau „ultrarechten“ Präsidenten Brasiliens verteidigt wurde, wenngleich mit FakeNews, und dasselbe Mittel heute gegen diejenigen in Stellung gebracht wurde, die nicht glauben wollen, dass halb Australien abbrennt, und zwar früher als gewöhnlich, ist nun Rumänien das nächste Land in der Reihe der Länder, in denen Vorgänge zu finden sind, die der ARD tagesschau missfallen.

In Rumänien wird Holz geschlagen, denn Holz ist eine Einkommensquelle, und die Nachfrage nach Holz wächst. Stellen Sie sich das vor: In Rumänien gibt es Menschen, die Bäume fällen, um sich ein Auskommen zu verschaffen. […]
Die ARD verbreitet schlicht und ergreifend und einmal mehr Fake News um damit Hysterie zu schüren. […]

Weiterlesen auf:
https://sciencefiles.org/2019/09/10/tagesschau-klima-hysterie-jetzt-ist-rumanien-an-der-reihe/

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

Diese Pressemeldung dient rein informativen Zwecken und bleibt für die Diskussion geschlossen, da aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion einer Vielzahl akuter und konkreter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" das Forum vertiefende Diskussionen zu diesem Thema nicht leisten kann.
Zahlreiche weitere Programmbeschwerden sind zu finden unter:
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https://publikumskonferenz.de/blog/


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